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Neuer AStA wird am 15.06.2022 gewählt – Höhere Aufwandsentschädigung?

Im Mai wurde ein neues Studierendenparlament (StuPa) gewählt. Die AStA-Sprecher*innen, Personalreferat sowie alle AStA-Referate werden mit neuen Personen besetzt. Auf der StuPa Sitzung am Mittwoch, 15.06. wird gewählt.

Für die StuPa Sitzung ist die Wahl von bis zu vier AStA-Sprecher*innen vorgesehen, eine Personalreferent:in sowie für die zahlreichen AStA-Referate jeweils bis zu drei Referent*innen. Im AStA gibt es derzeit 13 Referate (AntiRa, ARCHIPEL, AStA Wohnzimmer, International Society, LautLeben, Öko?Logisch!, Politikreferat, QuARG, Radioreferat, Referat für studentisch Beschäftigte, Theaterreferat, UniKino). Das Finanzreferat wurde bereits gewählt und würde vermutlich wieder im Oktober 2022 ausgeschrieben werden.

Höhere Aufwandsentschädigung?

Die Referate im AStA arbeiten ehrenamtlich und ohne Entlohnung. Für die AStA-Sprecher*innen, sowie Finanzreferent:innen, wird derzeit eine Aufwandsentschädigung von rund 850 Euro im Monat bezahlt. Derzeit kosten die AStA-Sprecher*innen der Studierendenschaft 45.696 Euro pro Jahr (inkl. Sozialabgaben).
Weiterhin gibt es eine unbekannte Anzahl an Beschäftigten im AStA die 11,56 Euro pro Stunde erhalten.

Insgesamt fließen über 50 % des studentischen Haushalts (ins. rund 450.000 Euro) in Personalkosten (Löhne, Gehälter und Aufwandsentschädigungen). Aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns ab Oktober 2022 muss eine Anpassung der Löhne auf 12 Euro erfolgen. In einem Artikel berichten wir, dass es auch mehr sein könnte.

Eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen hat das StuPa 2020 andiskutiert, aber nicht entschieden. Beispielsweise, dass die Aufwandsentschädigung der AStA-Sprecher*innen von 850 auf 861 Euro im Monat aufgestockt wird, was sich am BAföG-Höchstsatz orientiert. Ebenso diskutiert, aber nicht verabschiedet hat das StuPa die Aufwandsentschädigung für das AStA-Personalreferat von 200 Euro auf einen höheren Betrag und die des StuPa-Vorsitzes von 200 Euro im Monat auf einen höheren Betrag.

Das AStA-Finanzreferat merkte laut Aussage des StuPa-Vorsitzes an, dass die Aufwandsentschädigung derzeit eine Übungsleiterpauschale ist, damit nach §3 Abs. Nr. 26 EStG maximal 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei bleibt. Sollte eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung kommen, so müssten diese Beträge versteuert werden. Eine Erhöhung der Entlohnung würde einen Beschluss des StuPa benötigen, der aber bisher nicht gestellt wurde. Das bestätigte uns der StuPa-Vorsitz auf Nachfrage in 2020.

In 2022 haben sich die BAföG-Höchstsätze geändert, so liegt der Höchstsatz im WS 22/23 bei 931 Euro. (Grundbedarf 449 Euro, Pauschale für Unterkunft 360 Euro, Zuschlag KV 94 Euro, Zuschlag PV 28 Euro)
Würde man exemplarisch 936 Euro pro Monat bezahlen, wäre dies bei einer Arbeitszeit von 19,5 Stunden die Woche genau der Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. Das die Arbeitszeit deutlich höher ist, wurde in einem Artikel deutlich.

Aufwandsentschädigung für AStA Vorsitz in der Spitzengruppe

In einer der letzten Artikel hatte die Univativ darüber berichtet, wie teuer das Studium an der Leuphana ist. In drei Bereichen ist die Leuphana in der Spitzengruppe: Beitrag für das Studierendenwerk, Verwaltungskostenbeitrag und Beitrag für die Studierendenschaft.
Im Vergleich zu anderen Studierendenschaften werden nicht so hohe Aufwandsentschädigungen für den AStA-Vorstand bezahlt. Die Strukturen an anderen Studierendenschaften bzw. ASten können hier anders sein. Beispielsweise beschäftigen andere ASten auch Angestellte.


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Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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