Leistung Bar Geschäft Diagramm Münze Münzen - (c) Pixabay

Studentischer Haushalt: Kostet uns die Corona-Pandemie mehr?

Am 30. September endete das Haushaltsjahr des studentischen Haushalts. Alle Student*innen finanzieren jeweils mit rund 24 Euro pro Semester die Studierendenschaft. Im Mai erfolgte die letzte Erhöhung – folgt bald die nächste für Oktober 2021?

Während die staatlichen Hilfen oder das Solidar-Semester noch weiter auf sich warten lassen, hat das Student*innenparlament (StuPa) bereits im Mai den Semesterbeitrag erhöht. Eine anteilige Rückerstattung für das Semesterticket scheiterte. Maßgeblich für die Beitragserhöhung war die Anpassung der studentischen Löhne der Studierendenschaft (StuPa und AStA) auf die Höhe der Löhne der Leuphana. Ab dem 01. Oktober erhalten studentische Angestellte 11,41 Euro pro Stunde statt vorher 9,70 Euro. Rund 56 % der Haushaltsmittel in Höhe von rund 0,5 Millionen pro Jahr fließen in Personalkosten (Haushalt 2019/2020).

Diskussion über Aufwandsentschädigungen

Eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen hat das StuPa andiskutiert, aber nicht entschieden. Beispielsweise, dass die Aufwandsentschädigung der AStA-Sprecher*innen von 850 auf 861 Euro im Monat aufgestockt wird, was sich am BAföG-Höchstsatz orientiert. Ebenso diskutiert, aber nicht verabschiedet hat das StuPa die Aufwandsentschädigung für das AStA-Personalreferat von 200 Euro auf einen höheren Betrag und die des StuPa-Vorsitzes von 200 Euro im Monat auf einen höheren Betrag.

Das AStA-Finanzreferat merkte laut Aussage des StuPa-Vorsitzes an, dass die Aufwandsentschädigung derzeit eine Übungsleiterpauschale ist, damit nach §3 Abs. Nr. 26 EStG maximal 2.400 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben. Sollte eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung kommen, so müssten diese Beträge versteuert werden. Eine Erhöhung der Entlohnung würde einen Beschluss des StuPa benötigen, der aber bisher nicht gestellt wurde. Das bestätigte uns der StuPa-Vorsitz auf Nachfrage.

Der AStA schweigt sich aus

Bereits im Juni fragte die Univativ mehrmals beim AStA an, wie die Corona-Pandemie sich auf den studentischen Haushalt auswirkt, da auch einige Service-Leistungen zwischenzeitlich nicht angeboten werden konnten. Darunter fallen beispielsweise die Kinderbetreuung EliStu, die Fahrrad-Selbsthilfewerkstatt KonRad und weitere. Hinzu kamen keine Veranstaltungen und keine größeren Vermietungen durch Ton&Licht. Auf der einen Seite gab es keine Einnahmen, aber auf der anderen Seite weniger Ausgaben. In der Antwort vom AStA-Finanzreferat vom 20. Juni auf umfangreiche Fragen zum Thema wurde dies sehr knapp mit der Antwort „30. September“ beantwortet. Eine weitere Anfrage im September ließ man unbeantwortet.

Zwischenzeitlich hatte die Univativ mitbekommen, dass viele Arbeitsverträge mit dem AStA eine Mindest-Stundenzahl vertragsgemäß vorsehen. Weitere Anfragen der Univativ bezüglich der Mindest-Stundenzahl bleiben unbeantwortet. So lässt sich schließlich derzeit nicht die Frage beantworten, ob Personal im „Leerlauf“ gegen Bezahlung beschäftigt wurde. Denn viele Einrichtungen am Campus blieben in den letzten Monaten geschlossen oder wurden erst später wiedereröffnet. Ein Großteil des studentischen Haushalts fließen in die Personalkosten.

Neuer Haushalt: Corona-Katastrophe?

In den letzten Wochen wurde im StuPa ein neuer Haushalt ab dem 01. Oktober (Haushalt 2020/2021) verabschiedet. Zuvor wurde der studentische Haushalt im StuPa-Finanzausschuss (einem Unterausschuss des StuPa) und mit erster und zweiter Lesung im StuPa behandelt. Änderungen von Satzungen, Geschäftsordnungen, dem Haushalt oder anderen wichtigen Entscheidungen benötigen zwei Lesungen.

Eine intensive Beschäftigung mit dem bisherigen Haushalt und den Auswirkungen von Corona fehlte bisher. Im schlimmsten Fall werden etwaige Fehlbeträge durch alle Studierenden der Leuphana Universität durch entsprechende Beitragserhöhungen getragen. Die Studierendenschaft besitzt außerdem Rücklagen, um einiges abfedern zu können. Nach derzeitigen Stand müssen die Rücklagen nicht genutzt werden.

Bisher nicht verwendete Gelder werden ins nächste Haushaltsjahr übertragen

Vor kurzem verabschiedete das StuPa den Beschluss, dass alle Restbeträge aus dem derzeit noch laufenden Haushalt in das neue Haushaltsjahr ab 01. Oktober übertragen werden. Somit wird sämtliches Geld, das bisher nicht ausgegeben worden ist, im neuen Haushaltsjahr verfügbar sein. In der Vergangenheit waren entsprechende Anträge und Beschlüsse für diesen Übertrag notwendig. So mussten beispielsweise Fachschaften und FGVs entsprechende Anträge an das StuPa auf Übertrag stellen. Dies entfällt dieses Jahr ausnahmsweise.

Sobald der Univativ der neue Haushaltsplan vorliegt, werden wir Ihn auch in Open-Spending Format visualisieren, wie wir es auch schon mit dem letzten getan haben.


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Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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