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Auswirkungen des Mindestlohns auf die Studierendenschaft

Der gesetzliche Mindestlohn wird ab dem 01. Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben. Bisher zahlt der AStA einen Lohn von 11,56 Euro für alle Beschäftigten, damit fließen über 50 % des studentischen Haushalts (ins. rund 450.000 Euro) in Personalkosten. Es stellt sich die Frage: Muss eine Beitragserhöhung für alle Studierenden erfolgen?

Die letzte Erhöhung des Beitrags für die Studierendenschaft bzw. studentische Selbstverwaltung fand 2020 statt. Die Begründung für die Erhöhung des Selbstverwaltungsbeitrags von 17 Euro auf 19 Euro (+11,76 %) ist der Beschluss des StuPa, die Löhne der Mitarbeitenden der Studierendenschaft anzupassen (auf 11,56 Euro/Stunde). Der Hintergrund ist, dass die Löhne für die Studentischen Hilfskräfte – SHK – des AStA auf das Niveau der Leuphana angepasst wurden. Aktuell gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 9,82 Euro, der AStA zahlt 1,74 Euro mehr als Mindestlohn.

Wie die Beiträge verwendet werden, hat die Univativ mithilfe von OpenSpending visualisiert. Dabei gibt der Haushaltsplan der Studierendenschaft hier nur Personalausgaben oder sonstige Ausgaben an. Die Analyse der Univativ zeigt, dass 262.139,96 Euro Personalkosten 202.578,43 Euro sonstigen Ausgaben gegenüberstehen. Somit werden rund 56,40 % der studentischen Selbstverwaltung für Personalkosten verwendet (Stand: 2020).

Gesetzlicher Mindestlohn

Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro ergibt sich ein erhöhter Finanzbedarf. Es ist fraglich, ob die Studierendenschaft es auf 12 Euro belässt oder einen höheren Beitrag wie 14 Euro bezahlen wird, wenn man der Analogie folgt, dass bisher auch mehr als der Mindestlohn bezahlt wird. Auch hier liefert die Leuphana den Hintergrund, die Stundensätze der Universität differenzieren zwischen Menschen ohne Studien-Abschluss und Menschen mit Studien-Abschluss. Der AStA zahlt bisher einen Lohn, der über den studentischen Satz der Leuphana liegt, macht jedoch keine Differenzierung.

Weiterhin sind die Kosten für das Studium in den letzten zwei Jahren stark gestiegen, sei es regelmäßigen Preiserhöhungen des Rückmeldebeitrags, der Mensa, die Lebensmittelpreise bzw. Lebenshaltungskosten – die Inflation betrifft alle.

Mehr Lohn und zusätzliche Belastungen für alle Studierenden?

Somit entsteht das Dilemma, dass die Studierendenschaft abwägen muss: Nämlich ob der AStA ein solidarischer Arbeitgeber ist, aber durch die Personalkosten der Beitrag für alle Studierenden gleichbleibt oder ob der Beitrag für alle sinkt, um der prekären Situation der Studierenden entgegenzukommen, wodurch der AStA aber Personal einsparen muss. Genaue Zahlen wie sich die Personalsituation und somit die Personalkosten aufgrund der Corona-Pandemie im AStA verändert haben, liegen der Univativ nicht vor. Über die Personalkosten berichteten wir bereits im Oktober 2020.

Die Entwicklung der Kostensteigerungen beim Rückmeldebeitrag hatten wir hier analysiert und über die Jahre vergleichbar gemacht. Studium: 100 % Digital, 0 % Präsenz, 100,05 % Semesterbeitrag und Studentischer Haushalt: Kostet uns die Corona-Pandemie mehr?

Entscheidung im StuPa

Der Haushaltsplan und somit auch die Entscheidung über die Höhe der Löhne wird im StuPa getroffen. Das Studierendenparlament wird im Mai 2022 neu gewählt. Mit einem Beitrag von 19 Euro pro Semester für die Studierendenschaft zählt die Universität Lüneburg zu den höchsten Beiträgen in ganz Deutschland.


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Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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