Entwicklung des Semesterbeitrags an der Leuphana Uni Lüneburg - Grafik Datawrapper

Semesterbeitrag – Beitrag für die Studierendenschaft sinkt bzw. steigt

Je nach Betrachtungsweise sinkt bzw. steigt der Beitrag für die Studierendenschaft. Während der Studierendenschaftsbeitrag früher wesentlich mehr Positionen umfasste, wird dieser in mehr Einzelpositionen aufgegliedert und führt insgesamt zu höheren Kosten. Ein Taschenspielertrick?

Die Leuphana Universität Lüneburg ist im deutschlandweiten Vergleich für eine staatliche Hochschule eine der teuersten. Wohnraum in einigen Städten ist deutlich teurer, aber der Rückmeldebeitrag ist einer der höchsten.

Spitzenreiter bei drei Beiträgen

Das Studierendenwerk OstNiedersachsen hat für den Standort Lüneburg einen der höchsten Beiträge in ganz Deutschland mit 112 Euro pro Semester. Das Studierendenwerk OstNiedersachsen hatte vor etwa acht Jahren die Beiträge massiv erhöht, Hintergrund waren unter anderem der hohe Sanierungsbedarf in anderen Städten, wie Braunschweig. Jedes Wintersemester steigt er automatisch um 2 Euro. Den bisher höchsten Beitrag konnten wir beim Studentenwerk Hannover mit 115 Euro finden.

Der Verwaltungskostenbeitrag von 75 Euro pro Semester ist der höchste im nationalen Vergleich. Einige Bundesländer verzichten auf den Beitrag oder verlangen 50 Euro. In Niedersachsen ist im NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz) der Verwaltungskostenbeitrag geregelt. Dieser Verwaltungskostenbeitrag fließt in den niedersächsischen Landeshaushalt und wird dann vom Land über das MWK (Ministerium für Wissenschaft und Kultur) an die Hochschulen verteilt. Kurz vor Ende der Legislatur der Regierung in Niedersachsen gab es eine Anhörung im Petitionsausschuss des Landtags. Thema war, ob das Verwaltungskostenbeitrag von 75 Euro pro Semester abgeschafft werden könnte, und um gleichzeitig die Zuschüsse für die Studentenwerke zu erhöhen. In 2023 wird sich der neue Petitionsausschuss wieder damit beschäftigen.

Beitrag für die Studierendenschaft

Die Studierendenschaft mit 21,15 Euro pro Semester ist einer der höchsten Beiträge in Deutschland. Für die Studierendenschaft fällt ein Betrag von 17,90 Euro an, hinzukommen 1,50 Euro für den AStA-Servicebetrieb KonRad, 1,25 Euro AStA-Servicebetrieb Kinderbetreuung, 0,50 Euro AStA-Servicebetrieb Ton und Licht. Auffallend dabei ist, dass zum WS 2023/24 die Position AStA-Servicebetrieb Ton und Licht neu eingeführt wird, obwohl in der Vergangenheit diese Beträge im Beitrag Studierendenschaft enthalten waren. So wurde bereits im WS 18/19 die neuen Positionen AStA-Servicebetrieb KonRad und AStA-Servicebetrieb Kinderbetreuung eingeführt.

Zwischen dem SoSe 2023 und dem WS 2023/24 sinkt der Beitrag für die Studierendenschaft von 19 Euro auf 17,90 Euro. Es steigt aber massiv das StadtRad Lüneburg und das Semesterticket Kultur. Der Beitrag zur Studierendenschaft dient zur Finanzierung des AStA, StuPa, Fachschaften, FGVen sowie studentischen Initiativen. Wie das Geld verwendet wird, hatten wir schon berichtet. An der Universität Oldenburg ist der Beitrag mit 23,30 Euro + Fahrradselbsthilfewerkstatt 2,60 Euro höher.

Aus der unterstehenden Tabelle lässt sich entnehmen, welche neue Positionen eingeführt worden sind. Letztendlich eine Erhöhung des Beitrages, welches die Studierenden an die Studierendenschaft zahlen.

Sollte die Finanzierung für einige Positionen niedriger ausfallen, werden die Beträge für eine gemeinsame Rücklage verwendet. Letztlich fließt somit kein Geld direkt an die Studierenden zurück, wenn gespart oder weniger ausgegeben wurde, sondern es fließt in eine Rücklage.

So heißt es in der aktuellen Beitragsordnung (Leuphana Gazette 47/2023):

Falls die für erhobenen Beiträge gem. § 1 Abs. 2 Nr. 5 bis 10 nicht vollständig ausgegeben werden, fließen diese eingesparten Mittel in eine gemeinsame Rücklage. Über diese eingesparten Mittel entscheidet das Student*innenparlament im Rahmen eines oder mehrerer der Beitragszwecke gem. § 1 Abs. 2 Nr. 5 bis 10. Von dieser Regelung kann das Student*innenparlament mit einer absoluten Mehrheit abweichen.

Rückerstattung des Semestertickets wegen des 9-Euro-Tickets

Bis zum 31.12.2025 läuft noch die Möglichkeit, beim AStA sich anteilig Kosten (51,84 Euro) des Semestertickets für das 9-Euro-Ticket zurückerstatten zu lassen. Wie viele Studierende dies bereits in Anspruch genommen haben, ist nicht bekannt. Wie viel Geld die Studierendenschaft hier der AStA am 01.01.2026 als zusätzliche Mehreinnahmen haben wird, bleibt offen. Auf der Webseite beim AStA ist der Hinweis prominent auf der Startseite auf Rückerstattung zu finden. Auf myStudy gibt es hingegen keinen Hinweis auf der Startseite für eine Rückerstattung. Wenn rund 10 % die Rückerstattung vergessen, spielt es rund 45.000 Euro in die Kasse der Studierendenschaft ein.

Rückmeldegebühren im Überblick


Foto: Entwicklung des Semesterbeitrags / Beitrag zur Studierendenschaft - (c) Christopher Bohlens - Datawrapper

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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