Beitragserhöhung beschlossen

Beiträge des Studentenwerks OstNiedersachsen für den Standort Lüneburg.
Beiträge des Studentenwerks OstNiedersachsen für den Standort Lüneburg.

Wie bereits von uns vorab berichtet , hat das Studentenwerk die Beitragserhöhung beschlossen, jedoch nicht mit 95,50 Euro, sondern mit künftig 94 Euro. Zusätzlich wird der Beitrag in jedem Wintersemester um 2 Euro steigen als Inflationsausgleich.

Der Verwaltungsrat ist auf seiner Sitzung am Mittwoch (14.05.2014) in Braunschweig der Empfehlung des Vorstands einstimmig gefolgt. Auch für die anderen Standorte ändern sich die Beiträge ab dem Wintersemester 2014/2015, was die folgende Tabelle aufzeigt:

Braunschweig, Clausthal, Hildesheim, Lüneburg, Suderburg, Wolfenbüttel und Wolfsburg 94,00 Euro
Holzminden 70,00 Euro
Buxtehude 24,00 Euro
Salzgitter 12,00 Euro

 

Der Beitrag erhöht sich jeweils zum Wintersemester wie folgt:

Braunschweig, Clausthal, Hildesheim, Lüneburg, Suderburg, Wolfenbüttel und Wolfsburg Um jeweils 2,00 Euro
Holzminden Um jeweils 1,50 Euro
Buxtehude und Salzgitter Um jeweils 0,50 Euro

 

Sowohl im Vorstand als auch im Verwaltungsrat wurden Alternativen zur Beitragsanhebung intensiv diskutiert. Beide Gremien vertraten die einhellige Meinung, dass das Studentenwerk OstNiedersachsen an seinem umfangreichen Leistungsspektrum, das sich in seiner Vielfalt positiv vom Angebot anderer Studentenwerke in Niedersachsen unterscheidet, festhalten soll.

Das bedeutet laut Studentenwerk konkret, dass auch weiterhin der Auftrag bestehen bleibt, Leistungen anzubieten, die über die Grundversorgung hinausgehen und aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht zu vertreten, aber im Interesse der Studierenden sind. Dazu gehören in Lüneburg insbesondere auch die Mensaverpflegung in den Semesterferien oder am Abend, der Betrieb der Mensa Rotes Feld während des Semesters und die Subventionierung des Essens in Volgershall. Auch in die Kinderbetreuung muss das Studentenwerk – trotz Elternbeiträgen – in erheblichem Umfang Eigenmittel einbringen. Die weiteren Angebote wie das Kulturbüro, die Psychotherapeutische Beratung, die Sozialberatung oder die Rechtsberatung sind für Studierende vollständig kostenlos.

Sanierungsbedarf

Nach Angaben des Studentenwerks, sei der hohe Sanierungsbedarf der Wohnheime des Studentenwerkes ein weiterer Grund für die notwendige Beitragserhöhung. Die dafür erforderlichen Finanzmittel können nicht ohne weiteres aufgebracht werden. Das hat auch historische Ursachen. Bei der Finanzierung der Wohnheime ging das Studentenwerk davon aus, dass das Land später die Sanierungskosten in Höhe seiner Zuschüsse übernimmt – eine damals gängige Praxis. Vorgesorgt wurde deshalb nur für den Anteil des Studentenwerks getroffen. Die Mieten wurden entsprechend niedrig kalkuliert. Mittlerweile hat das Land jedoch alle Mittel gestrichen. Die Folge: Eine Unterdeckung des Finanzbedarfs beim Studentenwerk.

Der Landesrechnungshof schreibt dazu in 2013 wörtlich:

„dass wir [der Landesrechnungshof] die besonderen Belastungen des StW ON [Studentenwerk OstNiedersachsen] anerkennen, die Sie zu teilweise drastischen Maßnahmen in Bezug auf Ihre Einnahmen und Rücklagen veranlasst haben. Diese Belastungen entstehen einerseits durch die erheblichen Schulden, die das ehemalige Studentenwerk Clausthal hinterlassen hat, andererseits durch den Sanierungsstau bei den vielen älteren Wohnheimen (insbesondere Wohnheim Rebenring). Die aus letzterem entstehenden jährlichen Kosten […] dürften sie ohne Hilfe des Landes kaum finanzieren können. Letztlich ist das Land für diesen Sanierungsstau mitverantwortlich, da es ursprünglich zugesagt hatte, erforderliche Erneuerungsmaßnahmen mitzufinanzieren, was in den ersten Jahren nach der bezuschussten Errichtung der alten Wohnheime eine ausreichende Kalkulation der Mieten verhinderte.“

Um die Wohnheime dennoch zu erhalten, musste das Studentenwerk in den vergangenen Jahren zur Finanzierung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen in erheblichem Umfang auf Darlehen zurückgreifen. Für diese Darlehen werden Zinsen fällig, die das Jahresergebnis zusätzlich belasten. Da die Finanzmittel des Landes seit 2001 insgesamt deutlich zurückgegangen sind und auch zukünftig nicht mit steigenden Zuweisungen gerechnet werden kann, sei eine Anhebung des Semesterbeitrags unumgänglich gewesen, so das Studentenwerk.

Das Ergebnis wird zusätzlich durch erhebliche Sonderabschreibungen für sanierungsbedürftige Wohnheime belastet werden.

Durch den Wegfall der Studiengebühren im Wintersemester 2014/2015 ist erkennbar, dass auch das Land sich immer mehr aus der Finanzierung rund um Studienangelegenheiten herauszieht. Dies zeigt sich bei den Studentenwerken, da das Land hier die Förderung von baulichen Maßnahmen eingestrichen hat.

Besetzung der Organe

Die studentische Partizipation unterliegt der Satzung des Studentenwerks. Im Verwaltungsrat wird vom jeweilig zuständigen Studierendenparlament (StuPa) jeder Hochschule, die in den Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks fällt, ein Vertreter entsendet. Der Vorstand besteht aus fünf Studierenden, die vom Verwaltungsrat gewählt werden. In den Regionalräten an den größeren Standorten kommt jeweils ein studentisches Mitglied hinzu welches vom StuPa gewählt wird. Die Regionalräte können jeweils ein studentisches und ein nicht-studentisches Vorstandsmitglied vorschlagen.

Derzeit sind die Positionen von zwei studentischen Mitgliedern im Verwaltungsrat (HBK Braunschweig und HAWK) und zwei studentische Vorstandsmitglieder (nicht standortgebunden) offen. Die vorhandenen studentischen Vorstandsmitglieder kommen von der TU Braunschweig, Ostfalia und der TU Clausthal. Bis Ende 2012 war auch ein studentisches Vorstandsmitglied aus Lüneburg eingebunden. Dieses beendete dann aber das Studium und seitdem ist der Platz unbesetzt.

Im StuPa wurde im März 2013 ein Kandidat für den studentischen Vorstand aus Lüneburg gefunden und durch die Wahl im StuPa bestätigt. Auf der erst im Dezember 2013 stattgefundenen Verwaltungsrat-Sitzung wurde der Bewerber aus Lüneburg für den Vorstand jedoch abgelehnt. Bei der Wahl unter den vier wahlberechtigten studentischen Verwaltungsrat Mitgliedern, darunter auch einer aus Lüneburg, wurde keine Ja-Stimme abgegeben. Auf einer Sitzung des StuPa im Dezember 2013 führte dies zu einer kontroversen Diskussion, da immerhin das studentische Verwaltungsrat Mitglied vom StuPa entsendet wurde und das StuPa sich für den Kandidaten entschied.

Da die Amtszeit des Verwaltungsrats Ende 2013 endete, wurde im StuPa im Dezember 2013 ein neues Mitglied in den Verwaltungsrat gewählt. Die Position des studentischen Vorstandsmitglieds ist weiterhin offen. Eine Ausschreibung für den Vorstand und Regionalrat läuft seit Februar 2014. Die Ausschreibung ist hier online zu finden.

 Autor: Christopher Bohlens

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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