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Petition – Erhöhung der Zuschüsse für Studentenwerke und Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrags für Studierende

Am 31. August tagte der Petitionsausschuss des Landtag Niedersachsen und beschäftigte sich mit dem Anliegen einer Studierenden des Landes. Die Ergebnisse der Sitzung und wie es weiter geht.

Die Studentin Lisa Zeuke (TU Braunschweig/Kommunale Hochschule Niedersachsen) reichte eine Petition stellvertretend für die Studierendenschaft (vertreten durch das StuPa) der TU Braunschweig beim Landtag ein, dabei ging es um die Zuschüsse für die Studierendenwerke und die Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrags in Höhe von 75 Euro. In der knapp einstündigen Sitzung tagte der Petitionsausschuss in Hybrider Form. Die Petentin trug dabei gemeinsam mit dem Geschäftsführer des Studentenwerk OstNiedersachsen, Sönke Nimz, das Anliegen vor.

Worum es in der Petition geht

Über 5.000 Personen haben die Petition mitgezeichnet. Im Kern geht es darum, dass die Finanzierung der Studierendenwerke in Niedersachsen nicht an das Wachstum der Studierendenzahlen angepasst worden ist. Die Studierendenwerke sind chronisch unterfinanziert. Die Beiträge, die die Studierenden für die Studentenwerke aufbringen müssen, sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Die Kosten für die Bereitstellung von Wohnraum und Betrieb von Mensen sind für die Studierendenwerke stark gestiegen. Die aktuellen Energie- und Lebenshaltungskosten sowie die Inflation setzen den Studierenden bei ihrer Finanzierung des Studiums aktuell unter Druck. Von den fünf Studentenwerken in Deutschland mit den höchsten Semesterbeiträgen befinden sich drei in Niedersachsen: Hannover, Göttingen und OstNiedersachsen, so Nimz.

Es gibt einen Verwaltungskostenbeitrag von 75 Euro, den Studierende in Niedersachsen zahlen müssen. Das sind Mittel, die unmittelbar in den Landeshaushalt fließen. Das ist quasi ein Sonderopfer der Studierenden für den Notleidenden Landeshaushalt, so Sönke Nimz. Das sind keine Mittel, die an den Hochschulen ankommen. Das ist im bundesweiten Vergleich der höchste Verwaltungskostenbeitrag. Unter 16 Bundesländern erheben fünf keinen Verwaltungskostenbeitrag. Acht Bundesländer erheben maximal 50 Euro. Brandenburg erhebt einen Verwaltungskostenbeitrag von 51 Euro, Baden-Württemberg von 70 Euro und Niedersachsen von 75 Euro, so weiter Nimz.

Stellungnahme vom Ministerium

Im Anschluss an den Vortrag nahm das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) dazu Stellung. Bis 2001 gab es eine Fehlbedarfsfinanzierung seitdem ein System der Finanzhilfe. Die Zahl der zu betreuenden Studierenden ist ausdrücklich kein Maßstab für die Höhe der Finanzhilfe. Mit einem Anteil von durchschnittlich 24,2 % liegt der Anteil der Studierendenbeiträge an den Gesamteinnahmen der niedersächsischen Studentenwerke über dem Bundesdurchschnitt; dort liegt er bei 22,5 %.

Der Verwaltungskostenbeitrag wird gemäß § 11 Abs. 3 des Hochschulgesetzes für das Leistungsangebot der Einrichtungen zur Verwaltung und Betreuung der Studierenden erhoben. Hierzu zählt insbesondere das Leistungsangebot der Verwaltungseinrichtungen für die Immatrikulation, für Prüfungen, für Praktika, für Studienberatung – ohne Studienfachberatung – und für akademische Auslandsangelegenheiten. Nicht dazu gehören das Leistungsangebot zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung sowie die Eignungsermittlungs- und Auswahlverfahren für den Hochschulzugang und die Hochschulzulassung.

Dieses System stellt die Infrastruktur für eine Vielzahl überwiegend dezentraler, teils aber auch regionaler und zentraler Verwaltungs- und Betreuungsleistungen dar. Für das Vorhalten eines landesweiten, hochschulübergreifenden Studierendenverwaltungssystems und Studierendenbetreuungssystems wurde aufgrund einer modellhaften Kostenberechnung ab dem Sommersemester 1999 erstmalig ein Verwaltungskostenbeitrag in Niedersachsen erhoben. Mit dem Betrag werden keine Leistungen abgegolten, die dem Lehrbetrieb zuzuordnen sind.

Wie es weiter geht

Die Petition wird vom laufenden Ausschuss nicht weiter behandelt werden, sondern nach der Landtagswahl am Sonntag, 09. Oktober 2022 vom neuen Landtag nach der Konstituierung und Besetzung der Ausschüsse weiter behandelt werden. Das Protokoll der Sitzung ist online einsehbar.

Eine Übersicht der Kosten haben wir hier veröffentlicht:


Mit Material aus dem Protokoll.
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Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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