In diesem Artikel erklären wir, ab welcher Temperatur Maßnahmen wie Schreibzeitverlängerungen ergriffen werden sollten, da für die nächsten Wochen Temperaturen von über 25 Grad Celsius vorhergesagt sind. Es ist Sommer 2023.
Hitzefrei ist ein Begriff, den man normalerweise nur aus der Schulzeit kennt. Doch auch am Arbeitsplatz oder an der Hochschule gelten Regeln, die für alle Menschen wichtig sind. Insbesondere bei hohen Raumtemperaturen nimmt die Leistungsfähigkeit des Körpers ab.
Vorschriften für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), speziell Ziffer 3.5, regelt, unter welchen Temperaturen gearbeitet werden darf. Gemäß diesen Vorschriften muss in Arbeitsräumen eine gesundheitlich verträgliche Temperatur von maximal 26 Grad Celsius gewährleistet sein.
Falls diese Temperatur überschritten wird, sieht die ASR drei verschiedene Stufen von Temperaturschwellen vor:
- 26 Grad – Hier muss der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen.
- 30 Grad – Hier müssen technische Maßnahmen ergriffen werden, wie z.B. Sonnenschutz, Lüftung in der Nacht oder frühe Morgenstunden, Wärmeabstrahlende Geräte wie Laserdrucker aus den Räumen entfernen, Gleitzeitregelungen, Getränke bereitstellen, etc.
- 35 Grad – Hier müssen Hilfsmittel wie z.B. Luftduschen oder Hitzepausen angeboten werden.
Näheres dazu findet sich beispielsweise bei der IG Metall – Was tun bei Hitze am Arbeitsplatz?
Insbesondere im Leuphana Zentralgebäude herrscht im Sommer in einigen Räumen eine erhebliche Hitzebelastung. Aufgrund der bereits hohen Kostensteigerungen wurde auf die geplante Installation von Kühldecken, die Optimierung der Lüftungsanlagen und die Betonkerntemperierung verzichtet.
Regelungen für Studierende
Studierende sind keine Mitarbeiter:innen oder Angestellten der Hochschule, sondern kommen dorthin, um zu lernen. Daher hat die Hochschule eine gewisse Verantwortung dafür, dass die Gesundheit nicht gefährdet wird. Zum Beispiel könnten Prüfungen am Vormittag statt am späten Nachmittag stattfinden, wenn die Temperaturen höher sind. In der Vergangenheit haben Prüfer:innen oft Entgegenkommen gezeigt, auch in Bezug auf Pausen oder Verlängerungen der Schreibzeit.
Die Lehrenden können bereits im Voraus per E-Mail darauf hingewiesen werden, dass es am Tag der Prüfung möglicherweise zu warm im Raum sein könnte. Es können Vorschläge gemacht werden, wie damit umgegangen werden kann.
Bei Prüfungen gilt für die Raumtemperatur:
- Steigt das Thermometer auf mehr als 26 Grad, besteht ein Anfechtungsrecht, weil durch einen Abfall der Leistungsfähigkeit keine Chancengleichheit mehr besteht.
- Steigt das Thermometer auf über 30 Grad, besteht sogar ein Anspruch auf Maßnahmen, die durch die Prüfenden erlassen werden müssen, wie zum Beispiel Lüften, Ventilatoren aufstellen, Erfrischungspausen einlegen oder die Schreibzeit zu verlängern.
- Ab 35 Grad ist die Prüfung vorbei, denn dann besteht eine konkrete Gesundheitsgefahr für die Prüfungsteilnehmer:innen und ein sog. prüfungsunfähiger Raumzustand ist eingetreten.
Um eine genaue Raumtemperatur zu ermitteln und Abweichungen auszugleichen, sollten mehrere Thermometer verwendet werden, um einen guten Mittelwert zu erhalten.
Insbesondere während der Prüfung sollte sofort eine Rüge erhoben und um eine schriftliche Bestätigung der Rüge gebeten werden, um den Anforderungen einer späteren Prüfungsanfechtung gerecht zu werden. Es ist hilfreich, einen Dialog mit dem Prüfer oder der Prüferin zu führen, und bei Problemen können die Fachschaften oder die Fachschaftsvertretungen vermitteln.
Aber jede:r Studierende kann den hohen Temperaturen auch durch einfache Maßnahmen selbst entgegenwirken:
- In Stufen-Hörsälen ist die Temperatur oben im Raum am höchsten, daher empfiehlt sich ein Sitzplatz weiter unten
- Ausreichend Getränke mitnehmen, insbesondere Wasser
- Leichte Kleidung tragen
- Ausgeschlafen zur Prüfung gehen
- Pausen nutzen
Bild: Temperatur, Klimawandel, Die globale Erwärmung – (c) Pixabay