Die akademischen Hochschulwahlen wurden ausgezählt und für die Fakultätsräte und den Senat liegen Ergebnisse vor. Die Auswertungen und Folgerungen. Die Landeszeitung berichtet über Unregelmäßigkeiten.
Mit einer Wahlbeteiligung von rund 15,93 % für den Senat ist die Partizipation niedriger als im Jahr zuvor (17,3 %). Auffallend ist dabei, dass die Wahlbeteiligung, trotz das die Unterlagen zusammen mit den studentischen Wahlen in einem Umschlag verschickt wurden, geringer als gegenüber den 19,18 % bei den Studentischen Wahlen ist. So wurden bei der StuPa Wahl 1.789 gültige Wahlzettel abgegeben und bei der Senatswahl 1.478 Zettel (Differenz 311 Zettel).
Auch im Vergleich zur Europa-Wahl, der Bundestags-Wahl oder den Landtagswahlen zeigt sich eine niedrige Wahlbeteiligung. Die Univativ berichtete bereits über den Verlauf der Wahlbeteiligung in den letzten Jahren.
Landeszeitung Lüneburg berichtet von Unregelmäßigkeiten von der Wahl.
In dem Artikel "Wahlchaos an der Leuphana", wurde darüber berichtet, dass die Studierenden ihre Unterlagen nicht in den richtigen Umschlag gesteckt hätten. Dies führte zu fehlgeleiteten Stimmzetteln. So wurde versucht mehr als elf Prozent der abgegebenen Stimmen für ungültig erklären zu lassen. In diesem Zusammenhang wurde der Justiziariat der Leuphana kontaktiert, woraufhin die Stimmen für ungültig erklärt wurden. In den Wahlausschüssen wurde daraufhin seitens der Studierenden protestiert. Eine Lösung wurde gefunden und die Wahlzettel zwischen den beiden Wahlen ausgetauscht. Zusätzlich wurde darüber berichtet, dass es Probleme bei der Durchführung der Präsenzwahl vor Ort gab. Als besonders herausfordernd gestaltete sich dabei der Abgleich mit den Briefwahlen. Schließlich delegierte der Präsident Sascha Spoun die Wahl an sieben Personen weiter. Fraglich sei in diesem Kontext, ob Studierende die als Hilfskraft tätig waren über genügend Legitimation verfügten.
Auch die Univativ hat in einem Beitrag über die Probleme der Vergangenheit berichtet.
Senat
Für den Senat traten zwei Listen an. Eine Liste bestehend aus einen Einzelkandidaten und eine weitere Liste bestehend aus mehreren Personen. Alle drei studentischen Plätze gehen an die Liste "Studies im Senat". Hätte nur eine Liste kandidiert, wären die Kandidierenden auch ohne Wahl direkt benannt worden. Eine Situation wie 2020 mit einer großen Liste und einer Einzelkandidatur gab es zuletzt 2018.
Im vorherigen Jahr traten zwei größere Listen gegeneinander an. Dieses Jahr erfolgte eine Fusion, so dass es nun eine große studentische Liste gab. Die Amtszeit in dem neuen Senat beginnt jedoch erst zum 1. April 2021, bis dahin bleibt die Besetzung von zwei Personen der Liste "Demokratisches Bündnis" und eine Person von Liste "Die vom Fach" bestehen.
Außerdem zeigt sich, dass die Anzahl der Kandidierenden (insbesondere jener im Senat) dieses Jahr besonders rückläufig ist. Waren es 2019 zwei Listen mit insgesamt 157 Kandidat*innen, so sind es dieses Jahr lediglich 14 Kandidat*innen.
Für den Senat stehen in den nächsten Monaten wichtige Themen auf der Agenda. Unter anderem geht es dabei um die Gründung einer fünften Fakultät, die derzeit unter den Arbeitstitel "Staatswissenschaftliche Fakultät" läuft. Auch die bisher noch nicht erfolgte Reform der Rahmenprüfungsordnung (RPO) zu der es zahlreiche Demos, Protest und eine Petition gab, steht auf dem Prüfstand. Für die nähere Zukunft wird sich jedoch der Bewältigung der Corona-Pandemie gewidmet. Dabei liegt der Fokus auf der digitalen Lehre, Prüfungen und dem voraussichtlich auch weitgehend digitalen Sommersemester 2021.
Fakultätsräte
In diesem Jahr wurden lediglich die studentischen Vertreter*innen in den Gremien gewählt, da ihre Amtszeit ein Jahr beträgt. Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeitende und Mitarbeitende in Technik und Verwaltung, werden erst nächstes Jahr nach Ende der zweijährigen Amtszeit gewählt.
Die Bewerbungsfrist vom akademischen Wahlausschuss musste im Fakultätsrat Kulturwissenschaften und Nachhaltigkeit für die studentischen Vertreter*innen verlängert werden. Es lagen bis zum regulären Terminschluss keine Kandidaturen vor. Schon in der Vergangenheit kam es abwechselnd bei den Fakultäten Bildung, Kulturwissenschaften und Nachhaltigkeit vor, dass es nur eine Bewerbung gab und damit eine sofortige Benennung erfolgte.
Bei drei von vier Fakultätsräten (Wirtschaft, Bildung, Kultur und Nachhaltigkeit) gab es Wahlen. Grund dafür: In der Fakultät Nachhaltigkeit gab es nur eine einzige Bewerbung. Dadurch wurde die kandidierende Person ohne vorherige Wahl direkt ernannt.
Im Fakultätsrat Wirtschaftswissenschaften gehen zwei Plätze an die Liste "Studies im FKR" - Es traten zwei Listen an, davon eine Liste mit einer Person. Im Fakultätsrat Kulturwissenschaften geht der eine Platz an die Liste "Fakultätsrat Kultur Studies", die andere Liste mit einem Bewerber geht leer aus. In der Fakultät Bildung gab es drei Einzelbewerbungen, ein Platz wurde gewählt.
Die Wahlbeteiligung war auch je nach Fakultät unterschiedlich:
- Bildung - 16,35 %
- Kulturwissenschaften - 20,03 %
- Nachhaltigkeit - keine Wahl
- Wirtschaftswissenschaften - 14,23 %
Einsprüche gegen die Wahl möglich
Sollten noch Ungereimtheiten bestehen, kann die Wahl selbst binnen einer Woche nach Aushang durch schriftlich begründeten Einspruch angefochten werden. Fristablauf für den Wahleinspruch ist der 15. Dezember 2020.
Die Ergebnisse können im Leuphana Intranet via Uni-Netz oder VPN aufgerufen werden. Leuphana Intranet -> Gremien -> Hochschulwahlen.
Foto: Resultat Ergebnis Entschuldigung Versagen - (c) Pixabay