OVG Niedersachsen - Univativ

Wahlen der Leuphana Universität Lüneburg im November 2017 zum Senat und zum Fakultätsrat Bildung teilweise ungültig

Der 2. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 entschieden, dass die im Jahr 2017 erfolgten Wahlen zum Senat und zum Fakultätsrat Bildung der Leuphana Universität Lüneburg hinsichtlich der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ungültig waren (Az.: 2 LA 7/20).

Die Klägerin, eine wissenschaftliche Mitarbeiterin der Universität, hatte die genannten Wahlen vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg mit der Begründung angefochten, dass hinsichtlich der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insoweit Wahlfehler vorlägen. Dem ist das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. November 2019 gefolgt (Az.: 6 A 84/18).

Der dagegen von der Universität gestellte Antrag auf Zulassung der Berufung hatte keinen Erfolg. Ebenso wie das Verwaltungsgericht ist auch der 2. Senat davon ausgegangen, dass die Universität zu Unrecht zwei Kandidierende von den Wahlvorschlägen der Klägerin gestrichen hat. Die Namen der in den Wahlvorschlägen gelisteten Kandidierenden stimmten zwar in der Schreibweise nicht in Gänze mit den in den Wählerverzeichnissen geführten Namen überein. Dies sei aber unschädlich, da diese jedenfalls eindeutig identifizierbar gewesen seien. Zudem hat der 2. Senat die Auffassung des Verwaltungsgerichts bestätigt, dass der Dekan der Fakultät durch eine vor der Wahl an die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerichteten E-Mail unter seiner dienstlichen E-Mail-Adresse und unter Nennung seiner Dienststellung eine für die Adressaten erkennbare Wahlempfehlung zulasten der Klägerin ausgesprochen habe. Dies sei als unzulässige Wahlbeeinflussung einzustufen.

Der Beschluss des Senats ist unanfechtbar. Der Beschluss vom 15. Dezember wurde veröffentlicht.


Hinweis Univativ:
Die Amtszeit für die Wahl des Senats beträgt mit Ausnahme der Studierenden (ein Jahr) zwei Jahre. Mit der Wahl 2017 endete die Periode im Jahr 2020 (31.03.2020), da die Periode am 01. April d. Folgejahres beginnt. Im Jahr 2019 fanden wieder komplette Wahlen für ab 01. April 2020 statt, im November/Dezember 2020 wurden die Studierenden zuletzt in den Senat gewählt. Die Amtsperiode der Studierenden beginnt am 01. April 2021. Der gesamte Senat wird wieder 2021 neugewählt, dessen Periode wiederum am 01. April 2022 beginnt.


Foto: OVG Niedersachsen – Univativ
Quelle: Pressemitteilung OVG Lüneburg