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Externer Datenschutzbeauftragter – kurzfristige Entscheidung im StuPa

Die Studierendenschaft soll einen externen bezahlten Dienstleister für den Datenschutz bekommen. Eine Entscheidungsvorlage hat der StuPa-Vorsitz kurzfristig drei Tage vor der Sitzung verschickt. Soll der bisherige interne Datenschutzbeauftragte der Studierendenschaft „entsorgt“ werden?

Am Mittwoch, dem 22. Juli ab 15:30 Uhr, mitten in der Prüfungsphase, tagt das StuPa (Studierendenparlament) wieder hochschulöffentlich per Zoom. Hierzu ist jeder Studierende rede- und antragsberechtigt. In der Einladung vom 16. Juli war der Tagesordnungspunkt zum Thema „Externer Datenschutz“ nicht zu finden. Die Vorlage wurde kurzfristig am Montag vor der Sitzung verschickt.

Der Beschlussvorschlag lautet: „Das Student*innenparlament bittet die AStA-Sprecher*innen, den Personalreferenten und den Finanzreferenten (bzw. ggf. deren Nachfolger*innen) Angebote zu erarbeiten, wie der Datenschutz der Studierendenschaft der Universität Lüneburg extern durch fachlich einschlägige Unternehmen übernommen werden kann. Eine externe Beauftragung soll zum 01. Oktober 2020 erfolgen.“

Bisher gab es einen studentischen Datenschutzbeauftragten

Hintergrund ist, dass die Thematik Datenschutz mit Einführung der DSGVO deutlich zugenommen hat. Es dauerte Monate, bis die Stelle für einen bezahlten studentischen Beauftragten für den Datenschutz (DSB) besetzt wurde. In der Folgezeit wurden etliche Versäumnisse hinsichtlich des Datenschutzes aufgearbeitet (Handlungs-Empfehlungen, Webseiten mit Impressum und Datenschutzerklärungen, Formulare, Datenschutz bei Fachschaften/FGV, Hochschulwahlen usw.). Der studentische Datenschutzbeauftragte ist für Studierende und externe Mitglieder der Hochschule da, denn als Ansprechpartner stand er für die Durchsetzung der eigenen Rechte im Datenschutz bereit. So formuliert ein Artikel ihn als „Unabhängiges Kontrollorgan im Bereich Datenschutz„. Zusätzlich war er als Vertrauensperson für anonyme Wahlen in der Fachschaft BEM tätig.

Die aktuelle Besetzung des studentischen Datenschutzbeauftragten ist personell bei einigen nicht unumstritten, so war diese Person bereits StuPa-Vorsitz, wurde aber mit Mehrheit abgewählt, hinzu kam später die Tätigkeit als selbsternannter „Wahlvorsteher“ bei den studentischen Hochschulwahlen. Mehrfach erwähnte der studentische Datenschutzbeauftragte, dass eine Stundenzahl nicht ausreichend ist für seine aktuelle Tätigkeit, da es viel zu tun gibt.

Wie hoch die Kosten für einen externen Datenschutz sind, ist derzeit unklar. Zumindest wird der Antrag damit begründet, dass die gute finanzielle Lage der Studierendenschaft dies erlaubt und diese Möglichkeit genutzt werden sollte. Nach Recherchen der Univativ bewegen sich übliche Stundensätze von externen zertifizierten Expert*innen im Bereich Datenschutz bei ca. 150 Euro/netto oder für Anwälte ca. 250 Euro/netto die Stunde. Derzeit erhält der studentische Datenschutzbeauftragte ca. 10 Euro/brutto die Stunde.


Kommentar des Autors:

Trotz Prüfungsphase an der Leuphana sollen so wichtige Entscheidungen noch schnell und kurzfristig getroffen werden. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie erfolgte vor kurzem die Beitragserhöhung, Rücklagen stehen zur Verfügung und die gute finanzielle Lage der Studierendenschaft erlaubt es zu prüfen, den Datenschutz extern zu vergeben. Bisher fiel die Person auch als behördlicher Datenschutzbeauftragter der Studierendenschaft nicht immer positiv auf. Zwar wurde vieles verbessert im Bereich des Datenschutzes in der Studierendenschaft, aber scheinbar wurde es nun den vier politischen Listen (KUL, Die Linke.SDS, Campus.Grün und JuSo HSG) zu unbequem.

Dabei wurden nach Informationen der Univativ auch Missstände aufgedeckt und der Datenschutz wie die zahlreichen Formulare, Empfehlungen und Dokumente zeigen, verbessert. Problematisch bleibt jedoch, dass der Datenschutzbeauftragte entsprechende Berichte mit Maßnahmenempfehlungen schreibt, es aber an der Umsetzung der Maßnahmen mangelt.

Möglicherweise hat der Datenschutzbeauftragte der Studierendenschaft, der gerne an Sitzungen des StuPas, Wahlausschuss oder anderen Gremien teilnimmt, nun zu tief im Sumpf gegraben und soll nun auf das Abstellgleis geschickt werden. Die Beauftragung einer externen Expertise hat durchaus Vorteile, wie die Sicherstellung einer fachlichen Expertise durch ein entsprechendes rechtswissenschaftliches Studium und langfristige Verträge mit einem Dienstleister. Denn Studierende kommen und gehen. Und schließlich bleibt der Vorteil, dass nur das geprüft wird, was auch beauftragt wird. Jemand Internes könnte immer auf die Idee kommen, mehr als das Geforderte zu machen. Außerdem ist jemand internes vor Ort und kann auch als Student Probleme besser nachvollziehen.

Entsprechende Weiterbildungsangebote auf dem freien Markt für einen internen Datenschutzbeauftragten existieren inkl. Zertifikat. Die Leuphana hat gleich drei Personen für den Datenschutz beauftragt, darunter zwei Neu-Einstellungen.

Leider zeigt sich noch einmal, wie intransparent das StuPa ist, denn entsprechende Drucksachen, die in den StuPa-Sitzungen behandelt werden, sind nicht online einsehbar, wie es vergleichbar mit dem Bundestag, Landtag, Kreistag oder dem Stadtrat möglich ist. In der Einladung letzte Woche war von diesem Thema nicht die Rede, genauso wie die Lesung der Satzung, Vorstellung der Änderungen an Wahlordnung und Geschäftsordnung oder die erste Lesung des studentischen Haushalts. Es besteht die Möglichkeit, sich die Drucksachen durch eine E-Mail an den StuPa-Vorsitz anzufordern. In einem Artikel hat die Univativ dies beleuchtet.


Erläuterung:
*= Das Wort „entsorgt“ haben wir in dem Artikel mit keinem negativen Hintergrund eingesetzt. „entsorgen“ – eine kurze Beschreibung der Bedeutungsentwicklung mit dem DWDS
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Update 28.07.2020 – Wir haben eine Erläuterung zum Wort „entsorgen“ eingefügt.

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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