Rückerstattung Semesterticket - (c) Christopher Bohlens

Keine Rückerstattung für das Semesterticket im SoSe 2020

Die Verkehrsunternehmen erbringen ihre Verkehrsleistungen, somit gibt es keine Rückerstattung (150,62 Euro) für das Semesterticket. Entsprechende Verhandlungen vorangetrieben durch die Studierendenschaften sind gescheitert. Studierende gehen leer aus, während viele andere Kunden ihr Bezahl-Abo pausieren können oder es prozentuale Ermäßigungen gibt.

Nach Angaben der LNVG (Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen) fuhren im April 2020 rund 91 Prozent der üblichen Züge. Die Verkehrsunternehmen bieten ihre Verkehrsdienstleistungen weiter an, dass die Züge und Busse leer sind, liegt an den Reisenden. Die Univativ fragte bereits in den letzten Wochen nach möglichen (Teil-)Erstattungen zum Semesterticket, jetzt liegt eine endgültige Absage vor.

An dem Landesweiten Semesterticket (131,72 Euro pro Semester) sind verschiedene Verkehrsunternehmen beteiligt. Über die Verkehrs-LAK (LandesAStenKonferenz) schlossen sich die niedersächsischen und bremischen Studierendenschaften zusammen und verhandelten ein Semesterticket für Bremen und Niedersachsen. Dies wurde im WS 2018/2019 eingeführt. Beteiligt an dem Semesterticket sind rund 17 Verkehrsunternehmen und Verbünde sowie rund 30 Hochschulen. Zusätzlich besitzt die Studierendenschaft einen Vertrag (18,90 Euro p.S.) mit den Verkehrsleistungen der Busse im Stadt- und Landkreis Lüneburg.

Der AStA der Leuphana Universität Lüneburg berichtet auf seiner Webseite von einem Zwischenergebnis, dies wurde aber aus verschiedenen Gründen nicht weiterverfolgt. Die Halbzeitbilanz war unter anderem, nicht mit allen Verkehrsunternehmen abgestimmt. Die Erstattung hätte sich im Rahmen von 10 bis 15 Euro bewegt. In der Zukunft hätte ein Missverhältnis vorgelegen, denn je weniger Menschen die Verkehrsleistungen nutzten, desto günstiger würde das Ticket. Der Betrag von 10 bis 15 Euro hätte dabei dennoch nicht ausgereicht. Die geplante Erhöhung zum WS 2020/2021 würde demnach geringer ausfallen. Und schließlich wäre der Aufwand für eine Rückerstattung sehr hoch: die entsprechenden IBANs hätten dazu erhoben und gespeichert, sowie entsprechende Zahlungen angewiesen werden müssen. Hierzu gab es auch Sicherheitsbedenken (Datenschutz) zudem müsste die Aufbewahrungspflicht eingehalten werden.

Somit sah sich final keine der Studierendenschaften in der Lage, die Verhandlungen mit einem sehr unvorhersehbaren Ergebnis weiterzuführen. Die Beitragsanpassung – frühestens im SoSe 2021- und die Preisfortschreibung laut Vertrag werden mit allen Beteiligten als Lösungsmöglichkeit für die Corona bedingten Einschränkungen weiter diskutiert.

Andere Verkehrsverbände wie der HVV bieten die Möglichkeit das Abo pausieren zu lassen. Auch der GVH bietet einen 20 prozentigen Erlass für Juni, Juli und August. Trotz des Verlusts für viele Studierende bleibt zu berücksichtigen, dass das Semesterticket gegenüber dem regulären Preisen für ein Abonnement bereits sehr stark reduziert ist.

Eine Erstattung aus Härtefallgründen wird weiterhin möglich sein. Anträge hier. Für die Rückerstattung aus Härtefallgründen stehen laut Haushaltsansatz rund 20.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.


Foto: Rückerstattung Semesterticket – (c) Christopher Bohlens

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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