Die Inzidenzzahlen in Lüneburg steigen rapide. Von Stufe 0 wechselte der Landkreis am Samstag in Stufe 1. Ab Dienstag dem 26. Juli wird er in Stufe 2 eingeordnet. Die Lehrenden halten an Präsenzprüfungen fest, ganz gleich wie hoch die Inzidenz ist. Eine Diskussion mit Studierenden ist nicht erwünscht.
Die Entscheidung, ob eine Prüfung digital oder in Präsenz stattfindet, obliegt der Lehrperson – so hat es die Leuphana entschieden. In den Fakultäten Bildung, Kultur und Nachhaltigkeit finden viele Prüfungen digital statt. Anders ist es in der Fakultät der Wirtschaftswissenschaften, in der vermehrt auf Präsenz gesetzt wird.
Innerhalb von wenigen Tagen sind die Inzidenzzahlen in Lüneburg stark gestiegen. Als ein mutmaßlicher Auslöser gilt eine Party in Bardowick. Insbesondere Personen in der Altersgruppe von 15 bis 34 Jahren haben die höchsten Infektionsraten. Mehrere Wochen blieb Lüneburg in Stufe 0, der niedrigsten Stufe vom Corona-Stufenplan. In der Stufe 1 liegt ein erhöhtes Infektionsgeschehen mit einer Inzidenz von über 10 vor. In Stufe 2 liegt die Inzidenz bei über 35 (auf jeweils 100.000 Einwohner:innen).
Diskussion über Prüfungsleistungen unmöglich
Von Studierenden hat die Univativ E-Mails erhalten, in denen die Lehrenden auf die Bitten der Studierenden eingehen. Einige Lehrende berichten davon, dass sie Bitten nach Onlineklausuren erhalten hätten. Es hätten sich aber auch Studierende gemeldet, die für Präsenzklausuren seien. Ein Beispiel eines Lehrenden:
Wir haben uns für die Variante einer Präsenzklausur entschieden und sollte dies aufgrund der Inzidenzzahlen nicht möglich sein, wird die Klausur verschoben bis eine Prüfung in Präsenz wieder möglich ist. Eine Onlineklausur ist in diesem Modul aus Fairnessgründen keine Alternative. Gleiches gilt für die Klausur zum Zweittermin.
Von weiteren Nachrichten in dieser Thematik sollen die Studierenden bitte absehen. Insbesondere hatten einige Lehrende aus der Fakultät Wirtschaftswissenschaften Präsenzprüfungen oder eine technische Überwachung gefordert. Nach aktuellem Stand ist jedoch Proctoring nicht zulässig, da u.A. die Grundrechte der Studierenden eingeschränkt werden. Studierenden sollten aber auch nicht unter Generalverdacht des Betrugs gestellt werden.
Nach dem Beschluss den Senats sollen die Lehrenden alle Möglichkeiten von digitalen Prüfungen ausnutzen und in einen Dialog mit den Studierenden treten, um über die Form der Prüfungsleistung zu sprechen. Teilweise ist dies auch so der Fall gewesen. Der Univativ liegen aber auch Aussagen von Studierenden vor, die erzählen, dass dies keinesfalls geschehen ist.
Die Entscheidungen über die Prüfungen erfolgte teilweise ohne die Beteiligung von Studierenden in zentralen Kommissionen. Letztlich hat die Prüfer:in das letzte Wort und kann alleine entscheiden. Seitens der Leuphana gibt es für die Lehrenden keine Vorgabe.
Eine Studentin berichtete aber auch davon, dass eine Klausur, die zunächst in Präsenz geplant war, aufgrund der zahlreichen Rückfragen und Bedenken von Studierenden, in ein Online-Format umgewandelt wurde. Dabei handelte es sich um eine Prüfungsleistung aus dem Komplementärbereich.
Impfappell an Studierende und Lehrende
In einer E-Mail an die Mitglieder der Hochschule ruft das Präsidium der Leuphana dazu auf, sich impfen zu lassen. Das Wintersemester soll so normal wie möglich starten. Nachdem vor Wochen an anderen Hochschulen schon Impfaktionen gestartet sind, wird auch an der Leuphana in der Kalenderwoche 30/31 an drei Terminen ohne Termin geimpft. Der Landkreis Lüneburg reagierte schon mit Sonder-Impfaktionen – ebenfalls ohne Termin.
Lüneburg nimmt, aufgrund einer Inzidenz von über 35 drei Tage hintereinander, am Dienstag den 27. Juli die Einstufung in Stufe 2 im Corona-Stufenplan vor. Stufe 3 würde bei einer Inzidenz von über 50 folgen. Am Montag den 26. Juli lag die Zahl bei 63,0.
Aktuell besteht für die Teilnahme an einer Klausur keine Testpflicht, aber die Teilnehmer:innen werden gebeten sich aus Solidarität testen zu lassen. Einige Studierende berichteten jedoch, dass Sie sich bewusst nicht testen ließen, da Sie im Falle eines positiven Tests tagelang nicht an Prüfungen teilnehmen könnten.
In Niedersachsen können auch vollständig geimpfte Personen in Quarantäne geschickt werden. Die Entscheidung im Einzelfall obliegt dem jeweiligen Gesundheitsamt.
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