Brown desk and chair lot photo - Photo by Akshay Chauhan on Unsplash

Entscheidung über Prüfungen ohne Studierende in Zentralen Studienkommissionen

Im Senat ist die Entscheidung zur Durchführung der Prüfungen gefallen. Sitzungen der Zentralen Studienkommissionen, die gleichberechtigt mit Studierenden besetzt sind, fanden erst nach der Entscheidung statt. So hatten Studierende weniger Mitspracherecht bei der Entscheidung.

In dem Senat, dem höchsten akademischen Gremium sind vier Statusgruppen vertreten: Drei Student:innen, drei Beschäftigte aus Verwaltung und Technik, drei Mitarbeitende aus dem wissenschaftlichen Mittelbau (Forschende und Lehrende ohne Professur) und zehn Professor:innen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sicherte ab 1973 die Mehrheit den Professor:innen zu und bestätigte dies mehrmals in Urteilen. Professor:innen können somit immer die anderen Statusgruppen überstimmen.

Unter dem Senat stehen die Fakultätsräte, die ebenfalls mit den vier Statusgruppen besetzt sind, jedoch nur ein studentisches Mitglied haben. Ausnahme ist der Rat der Fakultät Wirtschaftswissenschaften mit zwei studentische Mitglieder, aufgrund der Größe des Fakultätsrats. Die Fakultätsräte beschäftigen sich mit Angelegenheit innerhalb der Fakultät.

Verantwortlichkeit für Studium, Lehre und Prüfungen – Die Studienkommissionen

Studienkommissionen (StuKo) wurden erstmals 2002 im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) eingerichtet (§ 45). Sie müssen gleichwertig mit Studierenden besetzt werden. Somit sitzen an der Leuphana, je nach Fakultät, in den Studienkommissionen drei bzw. fünf Studierende der gleichen Anzahl an Lehrenden gegenüber. Für einen Beschluss wird eine Mehrheit benötigt, bei Stimmengleichheit gilt ein Beschluss als abgelehnt. So heißt es wörtlich im NGH:

Die zuständigen Studienkommissionen sind vor Entscheidungen des Fakultätsrats in allen Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Prüfungen zu hören.

Durch das Modell der Leuphana mit der Unterteilung in College (Bachelor-Studiengänge), Graduate School (Master-Studiengänge und Promotion) sowie der Professional School (bezahlte Weiterbildung), gibt es drei zentrale Studienkommissionen (ZSK). Hier sitzen fünf (College), drei (Graduate) und vier (Professional) Studierende der gleichen Anzahl an Lehrenden gegenüber. In den zentralen Studienkommissionen sollen die Zentralen Entscheidungen für alle Studiengänge der jeweiligen School getroffen werden.

Entscheidungen zur Prüfungsphase Sommersemester 2021

Im März schrieb das Präsidium in einer E-Mail an alle Studierende und Lehrende, die Entscheidungen zur Durchführung der Prüfungen solle bis zum 18. Juni erfolgen. In einem offenen Brief an das Präsidium und die Lehrenden der Leuphana kritisierten Studierendenvertreter:innen die geplante Durchführung der Prüfungsphase. In einer E-Mail Ende Mai hatte die Leuphana angekündigt, dass Präsenzprüfungen möglich und der Regelfall sein sollen.

Eigentlich sollten eine Woche vor der Sitzung des Senats am 16. Juni die Sitzungen der Zentralen Studienkommissionen (9. Juni) stattfinden. Aber es erfolgte keine Einladung für eine Sitzung am 9. Juni, sondern erst zum 23. Juni. Es stellt sich die Frage, ob dadurch Entscheidungen und Empfehlungen der ZSKs vor der Senatssitzung verhindert werden sollten. Im Gespräch mit Studierendenvertreter:innen zeigten sich diese verwundert über die Entscheidung, dass vor der Senatssitzung keine ZSK-Sitzung stattfand. In der Vergangenheit fanden ZSK-Sitzungen in Vorbereitung zu den Senatssitzungen statt. Insbesondere die Änderung der Rahmenprüfungsordnung und ihrer Anlagen wurden in der ZSK für den Senat vorbereitet.

Auf Anfrage der Univativ bezüglich des Termins der ZSK wollte sich die Pressestelle der Leuphana nicht äußern: Hochschulgremien tagen nicht-presseöffentlich, daher bestehe also auch zu Diskussionsinhalten oder Entscheidungsmotiven keine Auskunftspflicht, so die Leuphana.

Bereits auf der Sitzung im Mai wurde ausgiebig über die Durchführung der Prüfungen diskutiert. Die Studienkommissionen und ZSK haben mittels der paritätischen Besetzung mit Studierenden ein Gewicht bei Abstimmungen. Präsidium, Senat und Fakultätsräte können die Entscheidungen zur Kenntnis nehmen, sind aber nicht unbedingt daran gebunden.

Entscheidung im Senat

Der offene Brief der Studierenden war auch Thema in der Senatssitzung am 16. Juni. Nach einer Diskussion und Austausch zu der Thematik beschloss der Senat einstimmig:

Der Senat respektiert die Freiheit der Lehrenden und bittet die Nachwirkungen der pandemischen Sondersituation, wie sie auch im ‚Offenen Brief‘ dargestellt sind, bei der Gestaltung der ihrer Prüfungs-Leistungen im Sommersemester 2021 adäquat zu berücksichtigen und alle digitalen Möglichkeiten auszunutzen.

Somit fällt die Entscheidung über die Art und Form der Prüfungs-Leistung und deren Durchführung (ob in Präsenz oder Digital) zurück in die Hände der Lehrenden. Die Studierenden sollen mit ihren Lehrenden in einen Dialog treten, um den Rahmen der Prüfungen festzulegen, so der Senat. Die Entscheidung obliege jedoch am Ende den Lehrenden.

Die Lehrenden hatten bis zum 25. Juni Zeit, der Hochschule mitzuteilen, wie ihre Prüfungen durchgeführt werden sollen. Anschließend sollen Informationen an die Studierenden weitergegeben werden.


Bild: Brown desk and chair lot photo – Photo by Akshay Chauhan on Unsplash

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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