Für das landesweite Semesterticket ist einmal im Semester eine Rückmeldung an die Niedersachsentarif GmbH (NITAG) notwendig. Der AStA hat dies für das Wintersemester 2019/20 vergessen. Nun steht ein Schaden von 112.264,95 Euro im Raum – wer muss dafür aufkommen? Die Entlastung von Verantwortlichen ist am Mittwoch geplant.
Zum Wintersemester 2018/19 wurde das landesweite Semesterticket der Hochschulen in Bremen und Niedersachsen eingeführt. Vertragsgemäß melden die Studierendenschaften der Niedersachsentarif GmbH (NITAG) einmal im Semester per Brief oder E-Mail die endgültige Anzahl der Studierenden (Ende April und Ende Oktober). Werden diese Studierendenzahlen nicht fristgerecht gemeldet, geht die NITAG vertragsgemäß davon aus, dass es einen Zuwachs der Studierenden von zehn Prozent im Vergleich zu den Zahlen aus dem Vorjahressemester gab. Diese vertraglichen Vereinbarungen unterschrieben die Studierendenschaften, in Lüneburg der AStA.
Versäumte Rückmeldung
Die notwendige und pünktliche Rückmeldung für das WS 2019/20 zum 30. April 2020 wurde versäumt. Als Grund wird im Jahresabschluss die Bearbeitung pandemischer Herausforderungen, die zu dieser Zeit im Vordergrund standen, genannt. Eine Korrektur hätte bis zum 31. Oktober 2020 erfolgen können, wurde jedoch auch versäumt. Begründung: Unkenntnis über diese Möglichkeit.
Die Rückmeldung für das SoSe 2020 zum 31. Oktober erfolgte fristgerecht, jedoch wurden fehlerhafte Zahlen übermittelt, eine Korrektur erfolgt in Form einer Gutschrift.
In der Klärung der Angelegenheit fiel den Beteiligten auf, dass die entsprechenden gemeldeten und berechneten Zahlen voneinander abweichen und dass die Überweisungen nicht übereinstimmen. Laut Jahresabschluss wiesen die Rechnungen der NITAG unterschiedliche Annahmen von der Anzahl der Studierenden auf.
Zusammensetzung des Schadens
Ein Gesamtschaden von 158.775,29 Euro minus einer Rückforderung an die NITAG von 46.510,34 Euro steht im Jahresabschluss. Dieser Schaden (WS 2019/20) entstand, weil der AStA das Semesterticket für eine wesentlich höhere Anzahl von Studierenden bezahlte, obwohl die Anzahl der Studierenden deutlich geringer war. Durch die fehlende Rückmeldung vom AStA wurde eine höhere Anzahl von Studierenden in Rechnung gestellt und vom AStA nicht korrigiert. Eine Rückforderung an die NITAG ergibt sich durch Anpassungen der Zahlen (SoSe 2020) an die tatsächlichen Studierenden die im Rahmen der Rechnungskorrekturen im Rahmen der Fristen erfolgten.
Unklar bleibt, wie der Schaden von 112.264,95 Euro (rund 14 Euro/Studierenden – 8.000 Studierende) kompensiert werden kann. Bisher sind mehrere Optionen nach Überlegungen der Univativ denkbar:
- A) Die Vermögensschadenversicherung springt ein – dies befindet sich laut Jahresabschluss in der Klärung
- B) Die Beiträge für das Semesterticket (139,20 Euro für das landesweite Semesterticket/Semester) müssen erhöht werden, um den Fehlbetrag auszugleichen
- C) Der Beitrag für die Studierendenschaft in Höhe von 19,10 Euro/Semester muss erhöht werden, um den Fehlbetrag auszugleichen
- D) Im studentischen Haushalt (rund 500.000 Euro/Jahr) werden Kosten eingespart
Ob und inwiefern die Person, die für die rechtzeitige Rückmeldung verantwortlich gewesen wäre, in Regress genommen werden soll, ist bisher unbekannt.
Nur eine andere Studierendenschaft versäumte bisher die Rückmeldung
Das landesweite Semesterticket ist eine Vereinbarung zwischen der LNVG, den beteiligten Verkehrsunternehmen und den teilnehmenden Hochschulen, sagt die NITAG auf Anfrage der Univativ. Die NITAG ist dabei die Abrechnungsstelle (Clearingstelle), dabei werden sämtliche Zahlungsvorgänge unter der Federführung der NITAG abgewickelt. Der Vertrag für das landesweite Semesterticket wurde Anfang 2018 nach mehrjährigen Verhandlungen insbesondere auch mit Vertreter:innen der Verkehrs-LAK auf eine unbefristete Laufzeit geschlossen, allerdings gibt es Kündigungsfristen für die Beteiligten. Nahezu alle 32 Hochschulen melden fristgerecht die endgültige Anzahl der Studierenden. In der Vergangenheit kam es nur vereinzelt vor, dass diese Meldung verspätet eingereicht wurde (ein bis drei Fälle pro Semester) und deshalb ein Wachstumsfaktor für die jeweilige Hochschule in Rechnung gestellt wurde.
Die betroffenen ASten haben umgehend reagiert und fristgerecht nachgemeldet, sodass der Wachstumsaufschlag in der Folgerechnung als Gutschrift verrechnet wurde. Lediglich eine private Hochschule (neben der Leuphana Universität Lüneburg) ließ bislang auch die zweite Aufforderung zur Nachmeldung verstreichen. Deshalb wurde der vertraglich vereinbarte Aufschlag in Rechnung gestellt, der ohne weitere Rückfrage bezahlt wurde, so die NITAG.
Thematische Behandlung im StuPa
Auf der nächsten außerordentlichen Sitzung (Mi, 10.03.2021 – 14:30 Uhr) des Student:innenparlaments (StuPa) steht der Jahresabschluss auf der Tagesordnung. Der StuPa-Vorsitz lud zuerst nicht über den öffentlichen E-Mail-Verteiler ein. Auf Nachfrage der Univativ hat dieser die Einladung nachgeholt.
Entlastung geplant
Vermutlich wird dort auch über den Ausgleich der 112.264,95 Euro debattiert. Die Entlastung der Verantwortlichen für das Haushaltsjahr 2019/2020 ist geplant, wie der StuPa-Vorsitz auf Anfrage bestätigte. In § 26 der Finanzordnung ist die Entlastung geregelt. Bei der Entlastung handelt es sich um die Zustimmung zu der vergangenen Tätigkeit eines Organs oder Organmitglieds durch ein zuständiges Kontroll- oder Überwachungsgremium.
Die StuPa Sitzung ist hochschulöffentlich und Student:innen sind rede- und antragsberechtigt.
AStA und StuPa geben vor der StuPa-Sitzung keine Auskünfte
Auf Anfrage der Univativ an den Vorsitz des Student:innenparlaments zu einigen offenen Fragen in der Thematik, teilte dieser mit, dass zuerst die Fragen der Parlamentarier:innen am Mittwoch beantwortet werden sollen und daher die Anfrage der Univativ erst später beantwortet werden kann. Eine Kopie des Semesterticketvertrags mit einigen Anlagen erhielt die Univativ vom StuPa-Vorsitz. Bei der Sitzung können auch Studierende teilnehmen und Fragen stellen, so der StuPa-Vorsitz. Der AStA, der ebenfalls von der Univativ zu einigen Fragen kontaktiert wurde, mochte dazu keine Auskunft geben und verwies in der Antwort auf die Rückmeldung vom StuPa-Vorsitz. Nach Aussage vom AStA fällt der Jahresabschluss in Verantwortungsbereich des StuPa.
Wie sich die Rückmeldegebühren aufschlüsseln, haben wir hier veröffentlicht. Die Leuphana hat rund 9.000 Studierende, die Studierenden der Professional School erhalten jedoch kein Semesterticket.
Welche Fehler in der Vergangenheit passiert sind haben wir hier veröffentlicht.
Foto: Semesterticket mit 14 Euro – (c) Christopher Bohlens
Transparenzhinweis: Der Autor war vor einigen Jahren als AStA-Semesterticketbeauftragter tätig.
Redaktionelle Mitarbeit: Carla L. Moritz
Update 10.03.2021 – Wir haben die Uhrzeit der StuPa Sitzung korrigiert, 14:30 Uhr ist richtig nicht 15:00 Uhr.