Alle Studierenden der Leuphana erhalten es, das Semesterticket. Über die Jahre hinweg eine schwierige Beziehung voller Höhen und Tiefen. Ein Rückblick auf Rechenfehler, Versäumnisse und Änderungen.
Das Semesterticket ist ein Solidarticket für alle Studierenden. Die Möglichkeit für stark reduzierte Preise durch das Land zu fahren. Alle Studierenden, erhalten es, jedoch mit der Ausnahme (seit Wintersemester 2018/19) der Studierenden der Leuphana Professional School. Die Studierenden der bezahlten Studiengänge der Professional School sind berufstätig und kommen oft zu Blockterminen wie am Wochenende nach Lüneburg.
Die kleinen Feinheiten des Semestertickets
Vor der Einführung des landesweiten Semestertickets zum Wintersemester 2018/19 durften die Studierenden zwischen vier Varianten in einer Urabstimmung mit einem Präferenzwahlsystem wählen, A) Niedersachsen-Ticket, B) Hamburg-Ticket, C) Landkreis und Stadt Lüneburg und D) Kein Ticket. Es gewann immer das Niedersachsen-Ticket.
Studierende im Major Digital Media studieren in Lüneburg und Hamburg, erhalten jedoch kein Hamburg-Ticket, da Sie den Lüneburger Studierendenausweis erhalten und ihre Fahrt somit am Hamburger Hauptbahnhof endet. Würden sie wiederum ein Hamburger Studierendenausweis durch die Hamburg Media School erhalten, dürften sie in Hamburg und im Landkreis Lüneburg fahren.
Aber auch Studierende anderer Studiengänge sind betroffen. Da viele die in Hamburg leben, sind Sie auf ein zusätzliches Ticket für den Hamburger ÖPNV angewiesen. Die Studierenden können ein Jahres/Monatsticket für einen reduzierten Preis erwerben. Der Preis ist jedoch deutlich teurer als ein Hamburger Semesterticket an den Hamburger Hochschulen.
Fehler der Vergangenheit
Das die finanzielle Abrechnung des Semestertickets nicht immer einfach war, zeigt die Historie der Probleme rund um das Semesterticket:
2021: AStA vergisst die endgültigen Studierendenzahlen zur Abrechnung zu übermitteln. Schaden: ca. 110.000 Euro.
2020: Keine Lösung bei der Verkehrs-LAK für allgemeine Rückerstattungen für das landesweite Semesterticket im SoSe 2020 aufgrund der Corona-Pandemie. Studierende können jedoch über einen Härtefallantrag eine Rückerstattung beantragen, hierfür stehen rund 21.000 Euro/Jahr zur Verfügung. Dieses Geld reicht für rund 150 Studierende.
2015: Die geplanten 9.000 Euro/Jahr für Erstattungen aufgrund der Härtefallordnung beim Semesterticket wie im Vorjahr reichen nicht aus. Es wurden sehr viele Härtefallanträge gestellt und genehmigt. Die gültige Härtefallordnung vom StuPa erlaubte Studierenden mit Kindern im Haushalt einen Härtefallantrag zu stellen. Im Nachtragshaushalt müssen rund 55.000 Euro bereitgestellt werden. Die Härtefallordnung wird anschließend angepasst und in Zukunft sind 15.000 Euro/Jahr vorgesehen. Schaden: ca. 46.000 Euro.
2013: Die Leuphana stellt dem AStA 83.000 Euro in Rechnung, da im WS 2009/10 ein Rechenfehler beim Semesterticket vorliegt und der AStA der Uni Geld schuldet.
2013: Im WS 2010/11 und SoSe 2011 wurde den Studierenden zu viel (ca. 20 Euro pro Studierender) für das Semesterticket berechnet. Eine Rückzahlungsaktion startete mit Verzögerungen. Nicht abgerufene Rückzahlungen wurden in einen Rücklagentopf übertragen. Schaden: ca. 120.000 Euro.
Wie sich der Semesterbeitrag aufschlüsselt haben wir hier veröffentlicht.
Transparenzhinweis: Der Autor war vor einigen Jahren als AStA-Semesterticketbeauftragter tätig.
Redaktionelle Mitarbeit: Carla L. Moritz
Foto: Semesterticket komplett mit viel Geld – (c) Christopher Bohlens