Im Juni 2023 finden wieder akademische Wahlen an der Leuphana statt. Hierbei geht es um die Studierenden im Senat und im Fakultätsrat. Kandidaturen können bis zum 04. Mai 2023 um 12 Uhr eingereicht werden.
Was für Wahlen? Warum wählen wir im Sommersemester 2023 zweimal?
Dieses Sommersemester fallen die akademischen und studentischen Wahlen nicht zusammen, da kein gemeinsamer Wahltermin abgestimmt wurde.
Im Mai 2023 werden zunächst das Studierendenparlament (StuPa) und die Fachgruppenvertretungen (FGV) gewählt. Einen Monat später, bei den akademischen Wahlen im Juni 2023, geht es nicht um Gremien der Studierendenschaft, sondern die Studierenden wählen direkt ihre Vertreter:innen in die akademischen Gremien der Universität.
Die Wahlbeteiligung lag im WS 2021/22 bei 11,6 Prozent.
Was genau wird nun gewählt?
Fangen wir mit dem Senat an. Hier stellen 19 gewählte Mitglieder die Weichen für die Leuphana. Themen sind zum Beispiel die Rahmenprüfungsordnung, das Lehrangebot und die Wahl wichtiger Personalien. Weiterhin ist der Senat zuständig für Prüfungsordnungen für fakultätsübergreifende Studiengänge, die Entwicklungsplanung sowie die sogenannte Grundordnung der Universität und Stellungnahmen zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung (vor allem Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten sowie zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen). Der Senat wählt zum Beispiel den oder die Präsident:in der Universität, ebenso wie die Vize-Präsident:innen. Das Gremium ist wie folgt aufgeteilt: drei Student:innen, drei Menschen aus Verwaltung und Haustechnik, drei Menschen aus dem Wissenschaftlichen Mittelbau (Forschende und Lehrende ohne Professur) und zehn Professor:innen.
Weiter geht es mit den Fakultätsräten. Jede der fünf Fakultäten an der Leuphana (Bildung, Management und Technologie, Nachhaltigkeit, Kulturwissenschaften und Staatswissenschaften) hat quasi ihren eigenen kleinen „Senat“, in denen die Mitglieder fachspezifische Angelegenheiten besprechen und über konkrete Lehrinhalte entscheiden. Auch werden hier die Ausschreibungen von Professuren vorgenommen und entsprechende Berufungskommissionen besetzt. Hier wird für jede Fakultät jeweils ein studentisches Mitglied gewählt.
Was passiert jetzt?
Die Ausschreibung zur Wahl wurde bereits veröffentlicht (Leuphana Intranet). Die wichtigsten Termine im Überblick:
- Einspruchsfrist gegen das Wähler:innenverzeichnis – Donnerstag, 27.04.2023 – 12 Uhr,
- Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen – Donnerstag, 04.05.2023 – 12 Uhr,
- Frist für Beantragung der Briefwahl – Montag, 12.06.2023,
- Wahlzeitraum – Montag, 26.06 und Dienstag, 27.06.2023.
Die Wahlbekanntmachungen werden im Erdgeschoss von Gebäude 10 veröffentlicht.
Weitere Informationen und Formulare zur Kandidatur finden sich auf der folgenden Seite: Hochschulwahlen im Leuphana Intranet (Zugang via Uni-Netz oder VPN).
Bild: Demokraten Amerika Abstimmung Kasten Banner Wahl – (c) Pixabay