RPO

Anwesenheitspflicht und Prüfungswiederholungssperre – alles zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung

Am 22. Januar fand eine Senatssitzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung statt – mit einigen Einschnitten für ein selbstbestimmtes Studieren. Zwei Mitglieder von Campus.Grün haben sich das Ganze mal angesehen. Ein Gastbeitrag.

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Schon vor dem Beginn der Sitzung fanden sich in Hörsaal 3 viele Studierende zusammen. Der AStA-Sprecher Thorben Peters stellte kurz alle Änderungen vor und erklärte, was diese genau für Folgen auf unser Studium hätten.

Auf der folgenden Senatssitzung waren etwa 50 bis 70 Student_innen anwesend und füllten den Senatssaal damit komplett. Präsident Sascha Spoun stellte die seiner Meinung nach wichtigsten Punkte der RPO-Änderung vor:

  • die Änderung der Bonus-Malus-Punkteregelung in ein Wiederholungssystem, bei dem jede Prüfung zweimal wiederholt werden dürfe bei Nichtbestehen
  • die „erfolgreiche Teilnahme“ an Seminaren
  • der Wegfall der Orientierungsstufe
  • ein Zertifikat für Sprachkurse im Komplementär

Schon vor Beginn der Diskussion über die Änderungsanträge sprachen sich die studentischen Senatoren Kevin Kunze von QuattroFAK und Nicolas Thiele von Leuphana Gemeinsam Gestalten (LGG) gegen eine Anwesenheitspflicht aus.

Zum Punkt der Anwesenheitspflicht (offiziell „erfolgreiche Teilnahme“) gab es eine lebhafte Diskussion von Seiten der Studierenden. Kurz vorab: in dieser Änderung geht es darum, dass es für Seminarleiter_innen die Möglichkeit geben soll, eine Anwesenheitspflicht als Voraussetzung für die Prüfungsleistung zu beantragen.

Es wurden viele Argumente eingebracht, etwa dass es für Studierende des Studiengangs Studium Individuale schon jetzt praktisch unmöglich sei, einen Stundenplan ohne Überschneidung der Seminare zu erstellen. Eine Anwesenheitspflicht nehme die Wahlfreiheit. Andere Studierende berichteten, dass sie froh seien, wenn in den Seminaren weniger Studierende anwesend seien, denn so entständen bessere Diskussionen, da nur motivierte Kommiliton_innen da sein würden. Es wurde ebenfalls angesprochen, dass man als mündige_r Student_in eine freie Wahl auf Erscheinen bzw. Nichterscheinen haben sollte. Eine Studentin erzählte, dass eine Anwesenheitspflicht sie in der Wahl von Lehrveranstaltungen behindern würde, da sie nebenbei ohne feste Zeiten arbeiten müsste, um sich das Studium zu finanzieren.

Im Zuge der Diskussion wurde ebenfalls die Frage gestellt, was ein gutes Seminar eigentlich ausmache und dass man auch bedenken müssen, dass die Studierenden freiwillig an die Universität kommen würden, um zu lernen.

Im Gegensatz dazu nannten die Mitglieder des Senats die Argumente, dass man mit einer Anwesenheitspflicht die Seminare besser planen könne und dass es wichtig sei, in Seminaren dauerhaft da zu sein, weil dort erarbeitete Inhalte nicht zu Hause nachgeholt werden könnten. Außerdem sei es an anderen Universitäten normal, dass es eine Anwesenheitspflicht geben könne.

Interessanterweise wurde in der Diskussion von den Lehrenden immer angenommen, dass die Diskussion und die Beteiligung besser würde, je mehr Student_innen anwesend seien, wobei sich die Frage stellt, wie motiviert für eine Diskussion Studierende sind, die gezwungenermaßen ins Seminar gehen.

Die Anträge von LGG auf Streichung des Paragraphen und von QuattroFAK auf Änderung in einen Paragraphen über das selbstbestimmte Studium wurden abgelehnt.

Kurz darauf wurde vom Dekan der Fakultät Wirtschaft der Vorschlag gemacht, eine generelle Anwesenheitspflicht in Seminaren einzuführen, wobei man, wenn man als Seminarleiter_in diese nicht wolle, einen Antrag bei der Studienkommission zu stellen habe. Aufgrund des aufkommenden Tumults wurde eine kurze Pause beschlossen und später eine Entscheidung darüber vertagt.

In Zukunft soll es nur noch 5 festgelegte Formen zur Studienleistung geben, eine davon soll die kombinierte Studienleistung sein. Als Gefahr sehen die studentischen Vertreter_innen dabei, dass eine beliebig hohe Anzahl von Studienleistungen gefordert werden kann und man bei einer kombinierten Leistung, wenn man eine nicht bestehe, die gesamte Leistung wiederholen müsse. Die Änderungsanträge von QuattroFAK auf eine Begrenzung der Studienleistungen in einem Modul und von LGG auf einen Absatz, in dem stehe, dass Studienleistungen nicht relevant für die Prüfungsleistungen seien, wurden abgelehnt.

Es wurde auch eine Änderung zur Klausuranmeldung beschlossen: in Zukunft wird es nur noch einen Termin im Semester (15.11. und 15.5.) geben, bis zu welchem man sich für die Klausuren angemeldet haben muss. Dies bedeute für die Verwaltung eine deutliche Vereinfachung ihrer Arbeit, kann für uns Studierende aber zur Folge haben, dass man sich beispielsweise bei einem Blockseminar zur Prüfung anmelden muss, ohne jemals bisher einen Termin für das Seminar gehabt zu haben.

In Bezug auf die Neuregelung für Wiederholungen von Klausuren wurden viele Änderungsanträge von QuattroFAK abgewiesen, die von einer uneingeschränkten Wiederholbarkeit über einen Freischuss bis zur Beibehaltung der Bonus-Malus-Punkteregelung gingen. In Zukunft kann man also eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholen, bevor man exmatrikuliert wird. Für uns, die bereits mit dem Studium begonnen haben, gilt diesbezüglich weiterhin die alte Regelung, man kann aber in die neue Regelung wechseln.

Weiterhin muss demnächst bei einer Nichtteilnahme an der Prüfung ein Schrieb vom Arzt vorliegen, dass man durch eine Krankheit nicht an der Prüfung teilnehmen kann und keine normale Krankschreibung.

Fazit: Generell wurde durch den gesamten Vorgang wieder einmal schmerzhaft deutlich, dass ein Mitspracherecht der Studierenden faktisch nicht existiert. Dass erwachsene, freiwillig an dieser Universität studierende, bildungswillige Menschen in die Lehre und Universitätsentwicklung betreffende Entscheidungen nicht eingebunden werden, entbehrt jeder Logik. Dass eine Anwesenheitspflicht und andere für Studierende, aber auch für Lehrende unvorteilhafte Regelungen nun Stück für Stück von oben herab eingeführt werden sollen, ist gerade bei dem nach außen gepflegten Bild der Leuphana als partizipative, demokratische Universität ein Skandal. Ein wichtiges Ziel eines Studiums ist die Persönlichkeitsbildung, die durch diese und eventuell folgende Regelungen erheblich eingeschränkt wird.

Somit fordern wir die Universitätsleitung auf, der größten Statusgruppe der Universität wesentlich mehr Rechte einzuräumen, und sich damit auch an ihr erzeugtes Öffentlichkeitsbild zu halten! 

Und wir fordern euch auf, dieses Unrecht nicht hinzunehmen, und für eine gemeinsame, demokratische Entwicklung unserer Universität zu kämpfen! 

Gastautorinnen: Berit und Imke für Campus.Grün