Hannover, Leineschloss, Leine - (c) Pixabay

Abschaffung der Wirtschaftspädagogik – Anfrage im Landtag

Die beiden CDU Abgeordneten Anna Bauseneick und Christian Fühner im Landtag Niedersachsen stellten eine kleine Anfrage zu der Einstellung der Studiengänge an der Leuphana Universität Lüneburg. Mittlerweile liegt die Antwort der Landesregierung vor.

Die Leuphana macht den Studiengang Wirtschaftspädagogik B.A. (kurz „WiPäd“) dicht. Zum WS 2024/25 werden die letzten Bachelor-Studierenden den Campus erreichen. Dies gilt auch für den konsekutiven Master, welcher zum letzten Mal zum WS 27/28 neue Master-Studierende aufnimmt. Die Univativ berichtete: Vom Aussterben bedroht.

Dabei haben die Abgeordneten drei Fragen gestellt:

1. Mit welcher Begründung plant die Leuphana Universität Lüneburg, den bisher angebotenen Studiengang Wirtschaftspädagogik am Standort Lüneburg abzuschaffen?
2. Wie wird die Entscheidung für eine Abschaffung des Studiengangs Wirtschaftspädagogik an der Leuphana Universität Lüneburg vor dem Hintergrund des Bedarfs an Berufsschullehrern von der Landesregierung bewertet?
3. Gedenkt die Landesregierung vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an Berufsschullehrern auf die Entscheidung der Leuphana Universität Lüneburg einzuwirken? Wenn ja, wie?

In der Vorbemerkung der Antwort schreibt die Landesregierung dazu:

Grundsätzlich ist es die Verantwortung jeder Hochschule, ihr Studienangebot in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, um ihre Ressourcen bestmöglich einzusetzen und zu nutzen. Dies gilt insbesondere auch für Studiengänge im Bereich der Lehrkräftebildung. Die niedersächsischen Universitäten, die in der Lehrkräftebildung aktiv sind, erkennen die aktuellen Herausforderungen an und setzen sich mit großem Engagement dafür ein, ihre Studierenden angemessen für den Bedarf an Lehrkräften zu qualifizieren. Dabei ist es auch ihr Ziel, die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen, wofür sie beispielsweise in den hochschulinternen Gremien beraten.

Die Einrichtung, wesentliche Änderung oder Schließung von Studiengängen an den Hochschulen erfolgt gemäß § 6 Abs. 2 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz) grundsätzlich im Rahmen der Zielvereinbarungen (ZV) zwischen der Hochschule und dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK). Sollte eine Hochschule im Zuge einer internen Überprüfung ihres Studienangebots zu dem Entschluss kommen, Studiengänge zu schließen, so müsste dies in den Zielvereinbarungen zwischen der Hochschule und dem MWK festgehalten werden. Dazu wäre zunächst eine schriftliche Vorlage durch das Präsidium der Hochschule an das MWK erforderlich.

Frage 1 wird dahingehend beantwortet:

Für eine Schließung des Studiengangs Wirtschaftspädagogik wäre ein schriftlicher Antrag durch das Präsidium der Leuphana Universität erforderlich, der an das MWK (Ministerium für Wissenschaft und Kultur) gerichtet ist (siehe oben erwähnte Vorbemerkung). Bisher ist ein solcher Antrag beim MWK nicht eingegangen. Daher ist es derzeit möglicherweise nicht möglich, weiterführende Aussagen zu den Gründen oder möglichen Veränderungen des Studienangebots zu machen, da diese Themen möglicherweise noch intern an der Hochschule beraten werden.

Für Frage 2 und 3 wird auf die Antwort in Frage 1 verwiesen.


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Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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