Uhr Geld Wachstum Wachsen Zeit Zeiteinteilung - (c) Pixabay

Neue Finanzordnung für die Studierendenschaft – Vorschriften für Nachhaltigkeit

Die Finanzordnung bindet AStA, StuPa, Fachschaften, FGVen und studentische Initiativen zu mehr Nachhaltigkeit. Lebensmittel müssen ein Bio-Siegel tragen. Salami-Pizza vom Lieferdienst ist verboten. Einweg-Getränke und Gerichte mit Fleisch werden nicht mehr erstattet – Die neuen Regelungen im Überblick.

Das Student*innenparlament (StuPa) hat Ende Mai eine neue Finanzordnung erlassen, welche zum 1. Juli in Kraft tritt. Vorangegangen waren in den letzten Monaten zahlreiche Diskussionen zum Thema Nachhaltigkeit in der Beschaffung und Kostenerstattung. Die neue Finanzordnung bindet AStA, StuPa, Fachschaften, FGVen und studentische Initiativen, wenn diese ein Budget aus dem studentischen Haushalt beziehen. Kurzum gesagt – was nicht der Finanzordnung entspricht, kann nicht durch den studentischen Haushalt (rund 22 Euro pro Semester/Studierende*r) bezahlt werden. Wie der studentische Haushalt verwendet wird, hatten wir bereits visualisiert.

Gleich zu Anfang gilt die Regel:

„Bei der Bewirtschaftung der Mittel gelten die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Studierendenschaft orientiert sich bei der Bewirtschaftung der Mittel am Grundsatz der Nachhaltigkeit, soweit eine Abwägung im Rahmen des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit ergibt, dass dies nicht zu unverhältnismäßigen Ausgaben führt. Bei der Auftragsvergabe werden soziale und umweltbezogene Aspekte berücksichtigt.“

Anforderungen an Lebensmittel

Folgende Kriterien müssen bei der Finanzierung von Speisen eingehalten werden:

  1. Einhaltung des deutschen oder des europäischen Bio-Siegels (DE-Öko, EU-Öko).
  2. Extern zubereitete Speisen müssen Bio-Standards nicht erfüllen, aber nur vegetarische oder vegane Speisen können abgerechnet werden. Als extern zubereitete Speisen gelten insbesondere:
    1. durch Catering bereitgestellte Speisen,
    2. durch Lieferdienste gebrachte Speisen,
    3. Bewirtung in Gaststätten (insbesondere Restaurants, Cafe’s),
    4. Nahrungsmittel aus Bäckereien.
  3. Getränke müssen in Glasverpackungen und/oder Mehrwegverpackungen gekauft werden.
    1. Davon ausgenommen sind Milch, Milchersatzprodukte (insbesondere Soja-, Hafer-, Reis- und Mandelmilch).
    2. Ebenso ausgenommen sind Großbehältnisse von mehr als fünf Litern.

Vorraussetzungen bei Ausstattungs- oder Gebrauchsgegenstände

Bei Elektrogeräten, Büromaterial und Dekorationsmaterial ist die Reparatur, Ausleihe oder der Kauf von gebrauchter Ware vor der Neuanschaffung vorzuziehen. Erzeugnisse, die längerfristig genutzt, wirtschaftlich repariert, als Abfälle stofflich verwertet werden können oder zu weniger Abfällen führen, sind zu bevorzugen. Neuanschaffungen sollen im europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich hergestellt worden sein.
Papier, wie z.B. Hygiene-, Druck- oder Kopierpapier, muss aus 100 % Recyclingpapier bezogen werden.

Bei der Neuanschaffung gilt, dass mindestens eins der Kriterien beachtet werden soll:

    1. Biologisch zertifiziert gemäß deutschen oder des europäischen Bio-Siegels (DE-Öko, EU-Öko),
    2. Siegel des Blauen Engels,
    3. den neuesten Tjänstemännens Centralorganisation (TCO) Standard,
    4. Siegel des Forest Stewardship Council (FSC).

Besondere Bedingungen bei Kleidung

  1. Kleidung und andere Textilien können nur erstattet werden, wenn sie:
    1. Biologisch zertifiziert,
    2. kein Leder oder Pelz enthalten,
    3. zertifiziert sind mit einem der folgenden Siegel: Fairtrade Cotton, Fairtrade Textile Production, Blauer Engel, Naturtextil IVN Best, Global Organic Textile Standard (GOTS), World Fair Trade Organisation, Fair Wear Foundation, Grüner Knopf oder im europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich hergestellt wurden.

Mangelnde Regelung bei Waffen, Feuerwerkskörpern, Alkohol oder Tabakwaren

Moralisch bedenkliche Objekte wie Waffen werden durch die Finanzordnung nicht explizit ausgeschlossen. Feuerwerk oder auch Glücksspiel ist nicht geregelt. Auch gesundheitlich bedenkliche Waren wie Alkohol, Zigaretten bzw. Tabakwaren werden nicht explizit ausgeschlossen.

Abrechnung von Reisekosten

Bei Autofahrten sollen die CO2 Emissionen kompensiert werden. Die entsprechenden Kosten für Dienstleister der freiwilligen CO2 Kompensation werden erstattet. Flüge unter 1.500 km sind von der Finanzordnung ausgeschlossen. Längere Flüge hingegen können mit Genehmigung des Finanzreferats und Finanzausschusses finanziert werden.

Kontrolle und Ausnahmeregelungen

Für die Erstattung von Kosten ist ein entsprechender Kostenerstattungsantrag einzureichen, aus dem eindeutig die Einhaltung der Reglungen hervorgeht. Bei den neuen Regelungen zur Nachhaltigkeit kann nur nach einer vorherigen Genehmigung durch das AStA-Finanzreferat abgewichen werden. Sollte das AStA-Finanzreferat einen Antrag ablehnen, wird der StuPa-Finanzausschuss informiert. Der Finanzausschuss kann die Ablehnung aufheben.

Sollten beispielsweise moralisch bedenkliche Waren gekauft werden, werden diese eventuell nicht erstattet, sondern man bleibt auf den Kosten sitzen.

Die Finanzordnung wurde in 58/21 der Leuphana Gazette veröffentlicht.


Foto: Uhr Geld Wachstum Wachsen Zeit Zeiteinteilung – (c) Pixabay

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

Alle Beiträge ansehen von Christopher Bohlens →