A pile of Euro (EUR) banknotes that include 20, 100, and 200 notes. (Part IV) - (c) Ibrahim Boran - Unsplash

Letzte Chance auf die 200 Euro Einmalzahlung – Frist 30.09.2023

Durch die einmalige Pauschale für Energiekosten entlastet die Bundesregierung Personen während ihrer Ausbildungszeit. Rund 3 Millionen Anträge wurden gestellt, die Frist endet am 30. September 2023.

Seit dem 15. März 2023 ist es landesweit möglich, den Antrag für die Einmalzahlung zu stellen. Nachdem die Berechtigten von der Ausbildungsstätte einen Zugangscode erhalten haben, können sie die Einmalzahlung auf elektronischem Wege beantragen. Der Antrag kann bis zum 30. September 2023 eingereicht werden.

Bisher haben rund 1 Million Studierende, die Möglichkeit nicht genutzt die 200 Euro Einmalzahlung zu erhalten. Somit wurden bisher mehr als 200 Millionen Euro nicht abgerufen. Laut Bundesregierung gibt es theoretisch mehr als 3,6 Millionen Antragsberechtigte, bisher haben 2,7 Millionen ihren Antrag eingereicht.

Anspruch auf die Einmalzahlung haben Studierende von Hochschulen oder Lernende an (Berufs-)Fachschulen, die zum 1. Dezember 2022 dort eingeschrieben waren. Zu diesem Stichtag muss zudem der Wohnsitz oder der „gewöhnliche Aufenthaltsort“ in Deutschland gewesen sein.

Eine Verlängerung der Frist ist nicht geplant.

Antrag hier einreichen: https://www.einmalzahlung200.de/


Foto: A pile of Euro (EUR) banknotes that include 20, 100, and 200 notes. (Part IV) – (c) Ibrahim Boran – Unsplash

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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