Inklusion, Gruppe, Rollstuhl - (c) Pixabay

Der Nachteilsausgleich – Was tun bei Anwesenheitspflicht?

Ein Nachteilsausgleich an Hochschulen bezeichnet spezielle Regelungen und Maßnahmen, die dazu dienen, studienbedingte Nachteile von Studierenden mit Beeinträchtigungen (z.B. Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder speziellen Lernschwierigkeiten) auszugleichen. Der Nachteilsausgleich soll sicherstellen, dass diese Studierenden keine Benachteiligung in ihrem Studienverlauf oder bei Prüfungen erleiden und dass sie das Studium unter denselben Bedingungen absolvieren können wie Studierende ohne Beeinträchtigungen.

Gesetzlich ist keine durchgängige Anwesenheitspflicht in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben. Jedoch können in den Fachspezifischen Anlagen (FSA) Regelungen getroffen werden, die eine regelmäßige Anwesenheit in den Lehrveranstaltungen als Bedingung für die Zulassung zu Modulprüfungen setzen. In solchen Fällen darf man bis zu 20% der Veranstaltungen, was bei wöchentlich stattfindenden Kursen während des Semesters maximal drei Termine bedeutet, ohne Begründung fehlen. Hierbei werden auch durch ärztliche Atteste bestätigte Fehlzeiten mitgezählt. Die Anwesenheitspflicht muss klar in myStudy gekennzeichnet sein.

Die überarbeitete RPO wird mit Beginn des Wintersemesters 2023/24 wirksam und kann in der Ausgabe 50/23 der Gazette vom 16. Juni 2023 (Bachelor) oder Ausgabe 49/23 (Master) nachgelesen werden. Im Paragraphen 6, betitelt „Lehrveranstaltungen“, wird im Absatz 3, Satz 5 bestimmt, dass Studierende, die aufgrund einer Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit häufiger als zugelassen nicht an Vor-Ort-Lehrveranstaltungen teilnehmen können, die Möglichkeit haben, einen Antrag auf eine maßgeschneiderte Ausnahmeregelung zu stellen.

Der Nachteilsausgleich kann unterschiedliche Formen annehmen, je nach Art und Schwere der Beeinträchtigung und den spezifischen Anforderungen des Studiengangs. Einige Beispiele für mögliche Maßnahmen sind:

1. Verlängerung von Prüfungszeiten: Ein Studierender mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche könnte beispielsweise mehr Zeit für schriftliche Prüfungen erhalten.
2. Alternative Prüfungsformate: Ein Studierender mit einer Hörbehinderung könnte mündliche Prüfungen anstelle von Hörverständnisprüfungen ablegen.
3. Technische Hilfsmittel: Ein blinder Studierender könnte spezielle Software verwenden, um Texte vorlesen zu lassen.
4. Besondere Sitzanordnungen: Studierende mit körperlichen Beeinträchtigungen könnten einen speziellen Arbeitsplatz oder spezielle Möbel in Vorlesungen und Seminaren erhalten.
5. Verlängerung von Abgabefristen: Bei chronischen Erkrankungen, die episodische Ausfälle verursachen, könnten verlängerte Fristen für Hausarbeiten oder Projekte gewährt werden.
6. Unterstützung durch Tutoren oder Assistenzpersonen.

Jede Hochschule hat in der Regel eigene Regelungen und Verfahren, um über Anträge auf Nachteilsausgleich zu entscheiden. Wichtig ist, dass der Nachteilsausgleich nicht dazu dient, die Anforderungen des Studiums zu senken, sondern lediglich dazu, ungerechtfertigte Nachteile auszugleichen. Es geht also um Chancengleichheit, nicht um Bevorzugung.

Studierende, die glauben, einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich zu haben, sollten sich frühzeitig an die entsprechenden Beratungsstellen ihrer Hochschule wenden, um Informationen und Unterstützung zu erhalten.

Umsetzung an der Leuphana

An der Leuphana ist ein Antrag auf Nachteilsausgleich an die jeweilige Sachbearbeiter:innen im Prüfungsamt/Studierendenservice zu adressieren. Der Nachteilsausgleich wird in mehreren Prüfungsausschüssen behandelt, die Entscheidungen können daher unterschiedlich ausfallen. Im Bachelor-Studium beispielsweise im Prüfungsausschuss für den Major, dem Minor und dem Komplementär bzw. Leuphana-Semester-Studium.

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich sollte grundsätzlich klar, nachvollziehbar und gut dokumentiert sein, damit die Hochschule eine fundierte Entscheidung über die Gewährung spezieller Regelungen treffen kann. Hier sind einige wichtige Punkte, die in einem Antrag auf Nachteilsausgleich berücksichtigt werden sollten:

1. Persönliche Daten: Name, Matrikelnummer, Studiengang, Semester und Kontaktdaten.
2. Konkrete Beschreibung der Beeinträchtigung: Welche Art von Behinderung oder chronischer Erkrankung liegt vor? Wie äußert sie sich im Alltag und speziell im Studienkontext?
3. Fachärztliches Attest oder Gutachten: Ein von einem Facharzt oder einem entsprechenden Experten ausgestelltes Dokument, das die Beeinträchtigung bestätigt und idealerweise auch den Bedarf für spezifische Anpassungen oder Hilfsmittel beschreibt.
4. Bisherige Erfahrungen: Falls bereits frühere Nachteilsausgleiche (z.B. in der Schule oder in anderen Studienabschnitten) gewährt wurden, sollte dies mit entsprechenden Nachweisen dargelegt werden.
5. Konkreter Antrag: Welche speziellen Regelungen oder Hilfsmittel werden benötigt? Zum Beispiel mehr Zeit für Prüfungen, die Nutzung bestimmter technischer Hilfsmittel, eine Änderung des Prüfungsformats etc.
6. Begründung: Warum sind die beantragten Regelungen oder Hilfsmittel notwendig? Wie helfen sie, den durch die Beeinträchtigung verursachten Nachteil auszugleichen?
7. Evtl. Empfehlungen von Beratungsstellen: Wenn Ihr Euch an eine Beratungsstelle für Studierende mit Beeinträchtigungen gewandt habt, können deren Empfehlungen oder Stellungnahmen dem Antrag beigefügt werden.
8. Weitere Unterlagen: Abhängig von der spezifischen Beeinträchtigung oder dem Studiengang könnten weitere Unterlagen relevant sein, wie z.B. Studienpläne, bisherige Prüfungsergebnisse oder spezifische Literatur zu der Beeinträchtigung.
9. Kontaktmöglichkeit: Bietet an, für Rückfragen zur Verfügung zu stehen und gebt ggf. einen Zeitraum an, in dem Ihr gut erreichbar sind.

Abschließend ist es ratsam, den Antrag persönlich und schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen und eine Empfangsbestätigung zu erbitten. Es kann auch hilfreich sein, sich vorab bei dieser Stelle über spezifische Anforderungen oder zusätzlich benötigte Unterlagen zu informieren.

Weitere Informationen bietet das Genderportal der Leuphana – Nachteilsausgleiche und Studieren mit Psychischen Erkrankungen.


Foto: Inklusion, Gruppe, Rollstuhl – (c) Pixabay

Video: Das Video stammt aus dem Projekt der Hamburg Open Online University. Projektbeteiligte: Tobias Kahrmann, Kyra Furgalec, Meike Butenob, Prof. Dr. Dieter Röh. Institution: HAW Hamburg CC BY-SA 4.0 (Creative Commons). Änderungen wurden nicht vorgenommen.

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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