Am 10.11.2023 veröffentlichten wir einen Artikel zu Veranstaltungen der „Letzten Generation“ an der Leuphana. Eine Partei im Landtag nahm den Artikel zum Anlass, einige Fragen an die Landesregierung im Rahmen einer kleinen Anfrage zu stellen. Die Antworten liegen mittlerweile vor. Nach Kundgabe ist der verursachte Schaden durch Leuphana-Student Henning Jeschke am Zentralgebäude durch die Farbe bisher nicht bezahlt worden – Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden eingeleitet.
Eine parlamentarische kleine Anfrage ist ein Instrument, das Mitgliedern eines Parlaments (z.B. eines Landtags, des Bundestags) zur Verfügung steht, um von der Regierung Auskunft zu bestimmten Themen oder Vorgängen zu erhalten. Sie dient der Kontrolle der Regierung durch die Parlamentarier. Im Gegensatz zu großen Anfragen sind kleine Anfragen in ihrem Umfang begrenzter und beziehen sich oft auf konkretere, spezifischere Themen. Die Antworten der Regierung auf kleine Anfragen werden schriftlich verfasst und dienen der Information der Abgeordneten sowie der Öffentlichkeit. Sie sind ein wichtiges Werkzeug zur Transparenz und Rechenschaft in der parlamentarischen Demokratie.
In der Vorbemerkung der Anfrage von den Abgeordneten Stephan Bothe und Jessica Miriam Schülke (AfD) Drucksache 19/2853 heißt es hierzu:
Das Lüneburger Hochschulmagazin univativ berichtet, dass Vertretern der „Letzten Generation“, also einer Vereinigung, gegen deren Anhänger wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt wird, Räume an der Leuphana Universität für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Bislang sei es zu zwei Veranstaltungen am 19. und 24. Oktober 2023 gekommen. Diese seien u. a. symbolisch mit einem Feuerlöscher beworben worden, der bei Sachbeschädigungen der Zentralgebäude der Universität zum Einsatz gekommen sei, wobei ein Schaden zwischen 10 000 und 13 000 Euro entstanden sei. Ein Mitglied der „Letzten Generation“ ist daraufhin rechtskräftig verurteilt worden. Das Justiziariat der Universität habe die studentische Initiative „Aufstand der Studierenden – Letzte Generation Lüneburg“ mittlerweile anerkannt, sodass diese ein Anrecht darauf habe, Räume für Veranstaltungen kostenfrei zu mieten. Zudem genösse sie finanzielle Zuwendungen aus dem studentischen Haushalt, so dass jeder Student mit seinen Beiträgen die Initiative finanziere.
Die Antwort Drucksache 19/3154 der Landesregierung vom 18.12.2023 gibt in der Vorbemerkung hier zugegen:
Die Vorbemerkung der Abgeordneten erweckt den Eindruck, dass Vertretern der Organisation „Letzte Generation“ kostenfrei Räume der Universität Lüneburg überlassen worden seien. Dieser Eindruck ist falsch. Die Räume wurden von der registrierten studentischen Initiative „Aufstand der Studierenden – Letzte Generation Lüneburg“ beantragt und genutzt. Diese Initiative ist nicht Teil der Organisation „Letzte Generation“. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung wie folgt:
Der nachfolgende Screenshot vom 18.Oktober 2023 von der Univativ, zeigt die Webseite der Organisation „Letzte Generation“, hier wurde der Termin von der studentischen Initiative „Aufstand der Studierenden – Letzte Generation Lüneburg“ an der Leuphana gelistet:
Darunter die Frage, welche Veranstaltungen der Letzten Generation an niedersächsischen Hochschulen stattgefunden haben. Am 18. Oktober 2023 nutzte ein Studierender an der Universität Oldenburg einen Raum für eine Veranstaltung, die sich später als Treffen der „Letzten Generation“ herausstellte. Andere Hochschulen in Niedersachsen stellten keine Räume für diese Vereinigung zur Verfügung, und die Landesregierung hat keine weiteren Informationen über solche Raumnutzungen durch ähnliche Vereinigungen.
Die Landesregierung sieht das strafbare Verhalten einzelner Studierender, die Teil einer studentischen Initiative sind, als rechtlich getrennt von der Gruppe selbst. Eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung führt nicht automatisch zum Ausschluss aus einer niedersächsischen Hochschule, da dies nicht unter die spezifischen Ausschlusskriterien des Niedersächsischen Hochschulgesetzes fällt. Die Hochschulen können jedoch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend machen und gegebenenfalls Hausrechte ausüben.
Die Landesregierung sieht die Entscheidung über die Verwendung von Beiträgen der Studierenden für studentische Initiativen als Teil der Selbstverwaltung der Studierendenschaft an, auf die sie keinen Einfluss nimmt. Rechtliche Vorschriften sind dabei zu beachten, insbesondere das Verbot von Vereinigungen, die gegen Strafgesetze oder die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen. Kriminelle oder verfassungsfeindliche Gruppen sind als studentische Initiativen nicht erlaubt. Die bloße Vermutung, eine Initiative stehe einer solchen Vereinigung nahe, ist für Maßnahmen jedoch nicht ausreichend.
An niedersächsischen Hochschulen erfolgt die Vergabe universitärer Räume an studentische Initiativen und außeruniversitäre Vereinigungen nach verschiedenen Verfahren, einschließlich Antragstellung, Prüfung der Berechtigung, Überlassungsbedingungen, Richtlinien oder als Einzelfallentscheidung nach interner Abstimmung.
7. Wurde nach Erkenntnissen der Landesregierung der entstandene Sachschaden am Universitätsgebäude der Leuphana Universität in Lüneburg vom Täter ersetzt verlangt? Falls ja, wie ist der Verfahrensstand, und in welcher Höhe wurde der Schaden gegebenenfalls bereits ersetzt?
Antwort: Gegen den Verursacher des Sachschadens am Zentralgebäude der Universität Lüneburg ist am 21.12.2021 ein Versäumnisurteil vor dem Landgericht Lüneburg ergangen, mit dem er verurteilt wurde, an die Universität 13.815,54 Euro nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Zudem wurde festgestellt, dass der Verursacher verpflichtet ist, der Universität sämtliche weiteren Schäden aus der von ihm am 07.07.2021 durch das Aufbringen von Farbe verursachten Sachbeschädigung des Zentralgebäudes zu ersetzen. Die Forderung wurde mit Stand vom 22.11.2023 bisher noch nicht beglichen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden eingeleitet.
Die studentische Initiative „Aufstand der Studierenden – Letzte Generation Lüneburg“ hat bisher keine finanziellen Mittel vom AStA oder DSi (Dachverband der Studierendeninitiativen) beantragt oder erhalten und ist auch kein Mitglied des DSi. Ob die Initiative Gelder von externen politischen Jugend- oder Parteiorganisationen erhalten hat, ist der Universität Lüneburg nicht bekannt.
Auf Nachfrage der Univativ beim DSi teilte uns dieser mit, dass „Aufstand der Studierenden – Letzte Generation Lüneburg“ nicht Mitglied im DSi sei. Die Angaben auf der Webseite der Leuphana, wo die Initiative als DSi Mitglied gelistet ist, seien nicht korrekt. Am 08.01.2024 wurden die Angaben auf der Webseite aktualisiert.
An der Leuphana Universität Lüneburg ist es Studierenden erlaubt, sich in mehreren studentischen Initiativen zu engagieren. Die Universität überprüft jedoch keine möglichen personellen Überschneidungen zwischen diesen Gruppen, wie etwa zwischen der Gruppe „Aufstand der Studierenden – Letzte Generation Lüneburg“ und anderen politischen studentischen Initiativen.
Mit Material der Parlamentarischen Kleinen Anfrage.
Foto: Flyer Letzte Generation Oktober 2023 an der Leuphana – (c) Letzte Generation