Mwst, Formen, Einkommen - Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

Erhebung von Beiträgen durch Studierendenschaften in Niedersachsen: teilweise überhöht, teilweise ohne Rechtsgrundlage

Die Studierendenschaften erhoben von ihren Studierenden aufgrund mangelhafter Kalkulationen teilweise überhöhte Beiträge. Dies führte innerhalb kurzer Zeit zu hohen Rücklagen. Zudem erhoben einige Studierendenschaften die Beiträge ohne wirksame Beitragsordnungen. Sie setzten sich dadurch der Gefahr von Erstattungsansprüchen ihrer Studierenden aus. Viele Studierendenschaften müssen Beitragssenkungen in Erwägung ziehen, um ihre Rücklagen auf ein angemessenes Maß zurückzuführen. Nach Auffassung des LRH sollten die Beitragsordnungen der Studierendenschaften einem Genehmigungsvorbehalt der Hochschulpräsidien unterstellt werden.

Der Landesrechnungshof Niedersachsen (LRH) hat in seinem Jahresbericht 2022 einige Missstände bei den Finanzen der Studierendenschaften in Niedersachsen aufgedeckt.

Finanzierungsbedarf

Gemäß dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) haben die Studierendenschaften die Verantwortung, sich um die hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Anliegen der Studierenden in der Hochschule und der Gesellschaft zu kümmern. Um ihre zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen, erheben sie semesterweise Beiträge von den Studierenden. Die genaue Höhe dieser Beiträge wird in einer Beitragssatzung festgelegt, die nach ordnungsgemäßer Bekanntmachung gültig wird. Im Sommersemester 2022 variierten die Beiträge der Studierendenschaften zwischen 10 Euro und 28,82 Euro pro Semester (ohne Semesterticket).

Beitragserhebung ohne wirksame Beitragsordnung

In der Studierendenschaft der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover wurde bis zum Ende der Prüfung des LRH im Jahr 2022 keine wirksame Beitragsordnung festgelegt. Dennoch wurden von den Studierenden Beiträge erhoben. Die Studierendenschaften der Universität Oldenburg und der Universität Vechta hatten ihre Beitragsordnungen nicht veröffentlicht. Die Studierendenschaft der Universität Hannover veröffentlichte ihre Beitragsordnung verspätet, in dem Versuch, die fehlende Veröffentlichung durch rückwirkendes Inkrafttreten zu korrigieren.

Aufgrund des Fehlens einer Beitragsordnung erhob die Studierendenschaft der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover die Beiträge der Studierenden ohne rechtliche Grundlage. Allein in den Haushaltsjahren 2018/19 bis 2020/21 beliefen sich die unrechtmäßig erhobenen Beträge auf nahezu 1,5 Millionen Euro.

Für die Studierendenschaft besteht die Gefahr, dass sie die rechtswidrig erhobenen Beiträge an die Studierenden erstatten muss. Gleiches gilt für die Studierendenschaften der Universitäten Oldenburg und Vechta, die trotz fehlender Veröffentlichungen Beiträge von ihren Studierenden erhoben haben. Ob die rückwirkende Bekanntmachung der Beitragsordnung durch die Universität Hannover die fehlende rechtzeitige Veröffentlichung heilt, ist aus Sicht des LRH zweifelhaft.

Erwartungen und Empfehlungen des LRH

Die Studierendenschaften sind verpflichtet, umgehend Beitragsordnungen zu beschließen und diese ordnungsgemäß bekanntzumachen. Falls sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen die Aufsichtsorgane, insbesondere die Hochschulpräsidien, aber auch die Stiftungsräte und das Ministerium für Wissenschaft und Kultur, sicherstellen, dass zukünftige Beitragserhebungen ohne rechtliche Grundlage vermieden werden.

Zusätzlich müssen die Hochschulpräsidien sicherstellen, dass die Studierendenschaften ihre Beiträge schlüssig und nachvollziehbar kalkulieren. Die Beitragshöhe sollte in erster Linie den aktuellen Finanzbedarf für die Aufgaben decken und keine Ansparungen für zukünftige Aufgaben vorsehen. Falls Rücklagen vorhanden sind, sollten angemessene Beitragssenkungen in Betracht gezogen werden, um diese abzubauen.

Angesichts der häufig unerfahrenen und jährlich wechselnden Entscheidungsträger innerhalb der Studierendenschaften und aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt der LRH, das NHG um eine Regelung zu ergänzen. Diese Regelung sollte vorsehen, dass die Beitragsordnungen der Studierendenschaften ausdrücklich der Genehmigung durch das Hochschulpräsidium unterliegen. Ein solcher Genehmigungsvorbehalt findet sich auch in den Hochschulgesetzen anderer Bundesländer.

Stellungnahme des MWK

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) argumentiert unter Bezugnahme auf die Regelung des § 37 Abs. 3 Satz 2 NHG, dass die Zuständigkeit für die Rechtsaufsicht nicht beim Ministerium, sondern bei den Hochschulpräsidien liegt. Daher obliegt es den Hochschulpräsidien sicherzustellen, dass die Studierendenschaften rechtzeitig Beitragsordnungen beschließen und diese ordnungsgemäß bekannt machen. Das Ministerium erwartet regelmäßige Berichte zu diesem Thema.

Erwiderung des LRH

Der Landesrechnungshof (LRH) teilt die Ansicht, dass in erster Linie das Hochschulpräsidium für die Rechtsaufsicht über die Studierendenschaften zuständig ist, wie bereits zuvor dargelegt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einer nachrangigen Aufsichtspflicht des Ministeriums. Das Ministerium scheint dies nicht zu bestreiten, da es bereits die Befürwortung einer Berichtspflicht des Hochschulpräsidiums als eine Maßnahme der ministeriellen Rechtsaufsicht betrachtet.

Situation in Lüneburg

Im Artikel „Was uns 2023 erwartet“ haben wir bereits zu Beginn des Jahres über die finanziellen Rücklagen beim AStA berichtet: Weil während der Corona-Pandemie die Studierendenschaft weniger ausgegeben und sich über die Jahre hinweg viel Geld angesammelt hat, ist der Rücklagentopf sehr gut gefüllt. In den Kreisen des StuPas war von Zahlen zwischen einer halben Million Euro bis hin zu 750.000 Euro die Rede. Bisher gibt es kein Konzept, wie das Geld verwendet werden soll oder ob sogar eine Rückzahlung möglich sei. Andere Studierendenschaften haben es schnell geschafft, Geld zu verbrennen. Ein Thema für 2023.

Auch gehört der Semesterbeitrag für die Studierendenschaft an der Leuphana zu einem der höchsten in Deutschland.

Entwicklung der Rückmeldegebühren


Mit Material vom Landesrechnungshof.
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Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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