Omr Blatt Füllung Papier Hand Jung Menschen - (c) Pixabay

Senat ebnet den Weg für digitale Prüfungen – Freiversuchs-Regelung führt zur Diskussion

Am Mittwoch, 27.01.2021 entschied der Hochschulsenat, dass die Prüfungen im Februar/März digital durchgeführt werden. Studierende forderten weitreichende Freiversuchsregelungen. Am Ende gab es einen Kompromiss: Zwei Freiversuche für nicht-bestandene Prüfungen.

Vorausgegangen waren zahlreichen Diskussionen in der Hochschule. Darunter tagte die ZSK (Zentrale Studienkommission) rund sechs Stunden zu dem Thema am vorherigen Mittwoch. Das Land Niedersachsen erlaubt den Hochschulen einen gewissen Handlungsspielraum durch die Corona-Verfügungen zur Durchführung der Prüfungen, ob in Präsenz oder in Digital. Die Leuphana hat sich entschieden, den digitalen Weg zu gehen, gerade um auch die Anreise von Studierenden aus Hoch-Risikogebieten zu vermeiden.

In der Diskussion in der ZSK war ein besonderer Punkt strittig zwischen Lehrenden und Studierenden. Es ging um den „Freiversuch“. Die studentischen Mitglieder forderten, dass bei den Prüfungen im WS 2020/21, sollte man diese nicht bestehen, dies keine Konsequenzen auf die Drei-Versuche-Regelung habe. Bei einem Nicht-Bestehen, würde dieser Versuch nicht gezählt, mit Ausnahme von Täuschungsversuchen. Die Lehrenden argumentieren, dass alles versucht würde, die Prüfungen durchzuführen, und dazu gehöre auch die Ernsthaftigkeit von Prüfungen.

Diskussion über den Frei-Versuch

Die Studierendenvertreter*innen im Senat (Demokratisches Bündnis + Liste 2) entgegneten, dass sich die Studierenden wie immer vier Wochen nach Beginn des Semesters für die Prüfungen anmeldeten und damals nicht abzusehen war, dass es digitale Prüfungen gäbe. Die studentischen Senator*innen sowie die anwesenden AStA-Sprecher*innen sprachen sich für die Freiversuchs-Regelung aus, da es den psychischen Druck reduzieren würde, gerade in der schweren Situation der Pandemie. Die Vorbereitungen auf die Prüfungen sei schwierig, da es keine Lerngruppen in Präsenz geben kann und auch die Bibliothek geschlossen ist.

Ein Mitglied des Leuphana Präsidiums argumentierte, dass eine mögliche Überkompensation (nach Einschätzung der Leuphana Rechtsabteilung) für die Studierenden vorliegen kann, wenn man die Freiversuchs-Regelung einführen würde. Die Leuphana hat die Rücktrittsfrist zur Prüfung auf drei Tage reduziert und ist den Studierenden entgegengekommen. Die Leuphana besitzt die Autonomie, die Prüfungsmodalitäten selbst zu regeln.

Der AStA betont, dass die Regelungen an der Leuphana sehr streng seien, da bereits Bundesländer wie NRW, Berlin und Schleswig-Holstein eine Frei-Versuchsregelung für alle Hochschule eingeführt haben. Auch die Hochschule Hannover und die Uni Vechta haben Modelle der Freiversuchs-Modelle festgelegt. Die Argumente der Überkompensation konnten die studentischen Senator*innen nicht nachvollziehen.

Eine Studierende berichtete von ihren persönlichen Erfahrungen, wenn Studierende im Dritt-Versuch stehen, unter den derzeitigen Bedingungen sei ein erhöhter Druck gegeben. Daher geh es nicht darum um, Freifahrtsscheine zu verteilen, ob man lernt oder nicht um auszuprobieren ob man besteht oder nicht, sondern bei den Studierenden den Druck herauszunehmen.

Neue Lösungen diskutiert

Aus der Diskussion entwickelte sich der Vorschlag, dass ein Nicht-Antritt zur Prüfung nicht als Nicht-Bestanden gewertet wird sondern entschuldigt ist, wie es bereits die philosophische Fakultät in Hannover praktiziert. Auch wurde der Vorschlag eingebracht, dass die Drei-Versuche-Regelung für dieses Semester ausgesetzt werden könnte. Wer im Dritt-Versuch ist und durchfällt, erhält einen weiteren Versuch.

Der Vechta-Vorschlag

Nach einer Pause wurde der Vorschlag unterbreitet zwei Regelungen (§ 4 Abs. 5 und § 5) der Uni Vechta zu übernehmen. So soll es zwei Freiversuche für das WS 2020/21 geben. Beide Freiversuche dürfen nicht auf eine Prüfung kumuliert werden. Die Studierende können frei diese Versuche verteilen. Wer den Freiversuch einsetzt kann eine Prüfung noch einmal wiederholen, der Nicht-Bestandene Versuch wird nicht gezählt. Kontrovers wurde es um die Diskussion, ob diese Regelung für sämtliche Prüfungsleistungen (Klausur, Mündliche Prüfung, Kombinierte Wissenschaftliche Arbeit usw.) zählt mit Ausnahme der Bachelor-/Master-Thesis oder nur für für gewisse Prüfungsformen. Diese Regelungen gelten nicht im Falle von Täuschungen. Dieser Vorschlag setzte sich letztendlich durch und gilt direkt für alle kommenden Prüfungen der jetzigen Prüfungsphase.

Technische Überwachung

Zahlreiche juristische Bedenken bezüglich der Chancengleichheit, Fairness und Prüfungsgleichheit gibt es auf beiden Seiten. Eine Überwachung der Studierenden wird nicht stattfinden, sondern die Leuphana gibt einen Vertrauensvorschuss an die Studierenden, so Präsident Spoun in der Senatssitzung. Bezüglich technischer Probleme habe es keine größeren Fallzahlen bei den bisherigen digitalen Prüfungen im SoSe 2020 gegeben, so eine Aussage aus einem Prüfungsausschuss. Die Leuphana möchte Rechtssicherheit durch entsprechende Regelungen haben.

Der Präsident appellierte an alle und insbesondere an die Studierenden, dass die Prüfungen fair ablaufen und es keine Plagiate geben soll. Denn ein Plagiat verfolge einen ein lebenslang, so Spoun.

Nach rund zwei Stunden Diskussion wurde mit 19 Stimmen (Einstimmig) dafür entschieden. Die neue Rahmenprüfungsordnung soll im Laufe der Woche veröffentlicht werden. Die Regelungen gelten für das College, Graduate School und Professional School.


Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich sind nur die entsprechenden Ausführungen in der RPO. Die RPO wird in der Leuphana Gazette veröffentlicht.

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Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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