Empty chairs in theater photo - (c) Unsplash

Novellierung des NHG – Sachverständigenanhörung im Landtag erfolgt

Ein neues Landeshochschulgesetz (NHG) wurde von der Landesregierung im Juni 2021 auf den Weg gebracht. Im September erfolgte eine Anhörung im zuständigen Ausschuss für Wissenschaft und Kultur des Landtags. Was die Änderungen im NHG bedeuten.

Die Hochschulbildung ist Ländersache im Föderalismus. Daher haben alle Bundesländer ein eigenes Landes-Hochschulgesetz in denen die Aufgaben und Strukturen der Hochschulen niedergeschrieben steht. Ebenso ist die Studierendenschaft bestehend aus AStA und StuPa dort als ein Organ niedergeschrieben.

Die letzte wesentliche Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) erfolgte 2016. Die Landesregierung legte im Juni dem Landtag einen Entwurf unter dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der differenzierten Hochschulautonomie“ für eine größere Novellierung vor. Eine erste Beratung folgte im Landtag im Juni 2021, der es dem zuständigen Ausschuss für Wissenschaft und Kultur weiter delegierte. Nun fand Anfang September die erste Sachverständigenanhörung im Ausschuss statt.

Hintergrund

In erster Linie soll mit der Novellierung die Weiterentwicklung und Stärkung der Hochschulautonomie und der Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Hochschulen ermöglicht werden. Daneben wird ein riesiges Konglomerat an Zielen verfolgt: Die Erweiterung der Exzellenz- und Einführung einer Erprobungsklausel sowie weiterhin die Möglichkeit der unbefristeten Übertragung des Berufungsrechts, die Stärkung der Autonomie hinsichtlich der Größe und Zusammensetzung des Präsidiums, die Möglichkeit der Erweiterung des Senats über die Grundordnung, Bürokratieabbau, die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Hochschulen, die Einebnung der entstandenen Unterschiede zwischen den Regelungen der einzelnen Länder bei der staatlichen Anerkennung nichtstaatlicher Hochschulen und zu guter Letzt die Fortentwicklung weiterer hochschulrechtlicher Regelungen.

Studentische Stellungnahme

Unter den Angehörten war auch die Landes-ASten-Konferenz, der Zusammenschluss vieler ASten (studentischer Interessenvertretung) in Niedersachsen. Zusammen mit weiteren Organisationen wie DGB, ver.di und der GEW wurde eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen veröffentlicht. Darin heißt es:

Der Entwurf sieht vor, den Hochschulen mehr Entscheidungsautonomie zuzugestehen und so die Hochschulleitung zu stärken. In diesem Zuge werden die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten und der Studierenden geschwächt und es wird die im Grundgesetz verankerte tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter gefährdet.

Zu der Anhörung zeigte sich die LAK Niedersachen enttäuscht, dass die vorgeschlagenen Änderungen seit zwei Jahren sich nicht in dem Entwurf wiederfinden. So heißt es von der LAK in einer Veröffentlichung:

Wir halten es für äußerst bedenklich, dass die Stimmen der studentischen Vertretungen in diesem Prozess so wenig gehört werden. In Zukunft erwarten wird, enger in diesem Prozess miteingebunden zu werden und in unserer Rolle als Vertreter der niedersächsischen Studierenden ernst genommen zu werden.

Die wichtigsten Punkte für die LAK sind unter anderem, dass die von Hochschulen künftig erlaubten Orientierungstests und gegebenenfalls verpflichtende Vor-, Brücken- und Ersatzkurse kostenfrei angeboten werden sollen. Ebenso soll beim Erlass von Ordnungen sichergestellt werden, dass demokratische Beteiligungsstrukturen insbesondere von Seiten der Studierenden nicht übergangen werden. Studienqualitätsmittel (SQM) sollten den Studierenden zugute kommen und nicht für Bauprojekte verwendet werden. Die Streichung zum Vorgehen für die Besetzung eine*r hauptamtlichen Vizepräsident*in für Studium, Lehre und studentische Belange wird abgelehnt. So wörtlich die LAK:

Die Mitbestimmung der Studierenden bei der Besetzung zu streichen dient nicht der Argumentation des MWK zu Stärkung der Hochschulautonomie, sondern lediglich dem Ausschluss der Mitsprache einer Statusgruppe und einer Verkürzung des Besetzungsprozesses.

Und schließlich fasst die LAK zusammen:

Insgesamt sehen wir die vorgeschlagenen Änderungen im Großteil sehr kritisch und befürchten bei Inkrafttreten dieser eine langfristige Verschlechterung beim Einhalten von Gremienpfaden und eine weniger starke demokratische Einbindung an den Niedersächsischen Hochschulen.

Die Position und die Stellungnahme der LAK wurde auf der eigenen Webseite NHG-Novelle veröffentlicht.

Nach der nun erfolgten Anhörung wird sich der Ausschuss weiter mit der NHG-Novelle beschäftigen. Im Rahmen des parlamentarischen Prozesses können nun Änderungen erfolgen. Wann es wieder vom Landtag im Plenum behandelt wird, ist noch unklar. Die nächste Landtagswahl ist im Herbst 2022, bis spätestens dahin soll das Gesetz stehen.


Foto: Empty chairs in theater photo – (c) Unsplash

Mit Material der LAK Niedersachsen.

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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