Stellen frei bei der Studierendenschaft: Finanzen, Kassenprüfung und Antidiskriminierung

Die Studierendenschaft sucht ab Oktober 2021 eine*n Finanzreferent*in, zwei Kassenprüfer*innen sowie eine*n Antidiskriminierungsbeauftragte*n. Wenn ihr euch für die studentische Vertretung (bezahlt) engagieren wollt, solltet ihr einen Blick in die Ausschreibungen werfen.

Der Haushalt der Studierendenschaft umfasst rund eine halbe Million Euro im Jahr ohne Semesterticket und andere durchlaufende Posten. Weil dies eine Menge Geld ist, gibt es das AStA-Finanzreferat, welches die studentischen Finanzen verwaltet. Da dort ein Referent aufhört, sucht die Studierendenschaft eine*n Nachfolger*in. Ebenso sucht der AStA dazu zwei Kassenprüfer*innen, ähnlich wie bei Vereinen. Beide Tätigkeiten stellen wir euch kurz vor.

Wer Finanzreferent*in, Kassenprüfer*in und Antidiskriminierungsbeauftragte*r wird, entscheidet am 20.10.2021 das Student*innenparlament (StuPa). Wie das Geld der Studierendenschaft verwendet wird, haben wir mittels OpenSpending visualisiert. Wie der Semesterbeitrag sich zusammensetzt, lest ihr hier.

Erstmals wird die (bezahlte) Stelle der Antidiskriminierung in der Studierendenschaft geschaffen. Diese Änderung erfolgte in einer Satzungsänderung  der Studierendenschaft durch das StuPa.

Finanzreferent*in

Der*die Finanzreferent*in verwaltet die Gelder der Studierendenschaft und berichtet zum Beispiel dem StuPa oder dessen Finanzausschuss. Der bisherige Amtsinhaber ist seit einer Amtsperiode im Amt und steht für die Einarbeitung zur Verfügung. Der*Die AStA-Finanzreferent*in erhält für das ehrenamtliche Engagement eine monatliche Aufwandsentschädigung von derzeit 850,00 Euro (brutto). Die Einarbeitungszeit erstreckt sich bis einschließlich Januar 2022. Die Details findet ihr in der Ausschreibung.

Kassenprüfer*innen

Ebenso sucht die Studierendenschaft zwei Kassenprüfer*innen für die Wirtschaftsprüfung. Diese prüfen zum Beispiel alle eingereichten Rechnungen von studentischen Initiativen und Referaten. Ebenso merken sie an, falls etwas in den Finanzen nicht stimmt. Für die Tätigkeit gibt es eine monatliche Aufwandsentschädigung von 100 Euro. In der Ausschreibung stehen die Aufgaben und Bedingungen. Auch hier soll die Wahl am 20. Oktober stattfinden.

Antidiskriminierungsbeauftragte*r

Zu den Aufgaben gehören: Beratung und Unterstützung von Student*innen bei Diskriminierungserfahrungen, Zusammenarbeit mit und Kontrolle der Organe und Gremien der Studierendenschaft, Kontaktaufnahme mit universitären Akteur*innen u.v.m. Mitbringen sollte die Person ein Interesse am Themenbereich Diskriminierung, viele Ideen für die Gestaltung dieses neu geschaffenen Ehrenamts, Einsatzbereitschaft, Eigeninitiative und Fähigkeit zum eigenständigen Arbeiten sowie professioneller Umgang mit sensiblen Themen, insbesondere in der Kommunikation mit Betroffenen. Für die Tätigkeit gibt es eine Aufwandsentschädigung von 100 Euro pro Monat. Weitere Informationen in der Ausschreibung.


Mit Material der Ausschreibung vom StuPa Uni Lüneburg.

Foto: Photo von freddie marriage auf Unsplash

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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