In der Sitzung vom Senat, wurden am 15. Februar 2023 nahezu alle Änderungsanträge der studentischen Mitglieder des Senats abgelehnt. Die Leuphana führt somit strengere Regeln für Studierende in der Rahmenprüfungsordnung (RPO) ein.
Die RPO für die Bachelor- und Masterstudiengänge am College und an der Graduate-School wurden am Mittwoch mit wenigen und maximal kleinen Änderungen beschlossen. Eine erneute rund fünfstündige Diskussion ging voraus. Der Vertagungsantrag der studentischen Senator:innen und die Änderungsanträge kamen nicht durch. Die studentische Vertreter:innen haben im Senat drei von insgesamt 19 Sitzen. Unterstützt wurden die Studierenden bei der vorherigen Sitzung am 25. Januar durch rund 1.000 Studierende bei der Sitzung des Senats. Auch die Landeszeitung Lüneburg berichtete schon vom Ergebnis.
Konkret gibt es folgende größere Änderungen:
- Einführung einer Anwesenheitspflicht (auf eigenen Wunsch der Dozent:innen) in Seminaren oder Übungen – Eine Abwesenheit von mehr als 20 % wird nicht toleriert – Auch ärztliche Krankschreibungen bzw. Atteste zählen nicht; Die einzige Ausnahme stellt ein Härtefallantrag / Antrag auf Nachteilsausgleich der durch den jeweiligen Prüfungsausschuss genehmigt werden muss.
- Abschaffung der zweiten Klausurphase – die bisherige freiwillige Verteilungsmöglichkeit zwischen dem ersten und zweiten Termin entfällt;
- Einführung einer Plagiatssoftware (verdachtsunabhängig und ohne Einwilligung der Studierenden);
- Einführung von konsekutiven Modulen;
- verpflichtende Anmeldung zu Lehrveranstaltungen noch vor Vorlesungsbeginn;
- Verkürzung der Prüfungsanmeldung auf zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn
Auch die Studierendeninitiative #notmyRPO hatte keinen Erfolg, ein anderes Ergebnis zu bewirken. Die von AStA, StuPa und senatorischen Vertreter:innen gestartete Petition hatte mittlerweile rund 3.300 Unterzeichner:innen, was bei 9.000 Studierenden circa 37 % der Studierendenschaft entspricht. Dabei sind rund 1.500 Studierende der bezahlten Studiengänge der Leuphana Professional School von den Änderungen der RPO nicht betroffen. Dies macht daher eine effektive Beteiligungsquote von rund 44 % in den Bachelor und Master-Studiengängen aus (bei der Annahme von 7.500 Studierenden). Notwendig gewesen wären nur 3 % (§ 20a NHG – Niedersächsisches Hochschulgesetz – Studierendeninitiative).
Mit einem offenen Brief haben sich Studierendenvertreter:innen an die Hochschule gewandt und die Änderungen kritisiert. Auch eine Pressemitteilung vom AStA mit einigen Statements wurde veröffentlicht.
Der AStA Uni Lüneburg schreibt dazu nach der Sitzung am Mittwoch, wie es weiter geht: „Auch wenn es nicht so scheint: Der Kampf für ein besseres Studium ist noch nicht zu Ende und wir werden ihn weiterführen!“
Die neue RPO tritt zum Wintersemester 2023/24 und zum Wintersemester 2024/25 in Kraft. Einige Regelungen treten bereits zum WS 2023/24 in Kraft. Die Univativ hat über den Prozess und den Protest berichtet. Die neue RPO wird in der Leuphana Gazette veröffentlicht: https://www.leuphana.de/universitaet/amtsblatt.html
Foto: Leuphana Zentralgebäude – 2017 – Christopher Bohlens