Das höchste Gremium der Leuphana hat eine neue Statusgruppe erhalten, eine Ausschreibung dafür erfolgte nicht.
Nach § 60 Abs. 4 des NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz) steht der Studierendenschaft ein beratender Sitz im Stiftungsrat zu. Nach der Novellierung des NHG nehmen gemäß § 60 Abs. 4 NHG künftig neben den Mitgliedern des Präsidiums in der Regel auch eine Vertreterin oder ein Vertreter der Studierendenschaft, die Gleichstellungsbeauftragte und ein Mitglied der Personalvertretung an den Sitzungen des Stiftungsrats beratend teil. Über die Novelle hatte die Univativ berichtet.
Die Univativ fragte beim StuPa-Vorsitz nach, wie es zur Besetzung kam, und erhielt Antwort.
Das studentische Mitglied wurde durch das StuPa gewählt. Hierzu hatte der StuPa-Vorsitz eine Anfrage vom Stiftungsratsvorsitzenden Dr. Volker Meyer-Guckel erhalten, als Vertretung der Studierendenschaft eine Person zu entsenden. Die Besetzung des Stiftungsrats mit dem studentischen Mitglied ist im NHG nicht näher festgelegt; damit liegt, nach gemeinsamer Auffassung von StuPa-Vorsitz und Justiziariat der Hochschule, die Entscheidung beim höchsten Gremium der Studierendenschaft.
Fehlende Ausschreibung und Besetzung
In Kreisen einiger StuPa-Parlamentarier und studentischer Mitglieder in der akademischen Selbstverwaltung, war man verwundert, wie es zur Wahl kam. In der Tagesordnung zur StuPa-Sitzung am 27.04.2016 erschien der Tagesordnungspunkt „Wahl eines studentischen Mitgliedes für den Stiftungsrat“. Wenige Tage später wurde exakt eine Bewerbung eines ehemaligen AStA-Sprechers, StuPa-Vorsitzenden und studentischen Senators herumgeschickt. Auf der StuPa-Sitzung wurde die Person dann auch gewählt. Drei Tage später erfolgte die breite Bekanntgabe durch Versendung des Kurzprotokolls des StuPa. Insgesamt sei, da zwischen Bekanntgabe der Tagesordnung und der StuPa-Sitzung lediglich eine Woche lag, alles sehr kurzfristig gewesen, so ein StuPa-Mitglied.
Die Verwunderung über die spontane Wahl lag auch darin begründet, dass es keine Ausschreibung für die Position gab. In der Vergangenheit wurden gerade Stellen wie Funktionsträger im AStA oder auch die studentischen Mitglieder im Regionalrat, Verwaltungsrat und der Vorstand beim Studentenwerk OstNiedersachsen ausgeschrieben. Entsprechende Ausschreibungen wurden in der Regel per Aushang, Webseite und E-Mail-Verteiler veröffentlicht.
Auf Rückfrage von Univativ antwortete der StuPa-Vorsitz, dass eine Ausschreibung des Amtes nicht erfolgte, da diese in keiner Ordnung vorgeschrieben sei.
Ein StuPa-Mitglied: „Dafür, dass StuPa und AStA ansonsten immer die Ersten sind, die „Intransparenz“ schreien, wenn es zum Beispiel um TTIP oder wie hier um den Stiftungsrat oder das Präsidium geht, ist ihr Verhalten in diesem Fall umso erstaunlicher.“
In der Regel erfolgt auch eine Einladung zur StuPa-Sitzung über einen oder mehrere öffentliche E-Mail-Verteiler mit der beigefügten Tagesordnung, so zumindest bei den drei Sitzungen zuvor. Für die 24. Sitzung mit eben jener Wahl wurde jedoch keine Einladung öffentlich verschickt.
Was ist der Stiftungsrat?
Der Stiftungsrat ist das Gremium, das die Universitätsleitung berät und über wichtige Angelegenheiten entscheidet. Als eine der ersten Universitäten Deutschlands ist die Leuphana Universität Lüneburg in die Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts gewechselt. Damit hat das Land Niedersachsen der Universität einen hohen Grad an Autonomie und Eigenverantwortung zugestanden. Der Stiftungsrat ist das höchste Gremium der Stiftung.
Die Aufgaben können im NHG nachgelesen werden.
Autor: Christopher Bohlens
Nachträgliche Ergänzung der Redaktionsleitung am 12.5.2016:
Aus Transparenzgründen möchten wir darauf hinweisen, dass der Autor bei den anstehenden Hochschulwahlen selbst auf einer Liste kandidiert.