Überbrückungshilfe vom BMBF mit Euro Geldscheinen - (c) Christopher Bohlens

Corona-Zuschuss für Studierende in Notlagen: Reichlich Kritik an dem Programm

Am Dienstag, dem 16. Juni 2020, ging um Punkt 12 Uhr das Portal für die Beantragung der Überbrückungshilfe (bis zu 500 Euro) vom Bundesministerium für Bildung und Forschung online. An dem Programm gibt es jedoch zahlreiche Kritik. Nur wer weniger als 500 Euro auf dem Konto hat, ist antragsberechtigt.

Um Studierenden zu helfen, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befinden und die unmittelbar Hilfe benötigen, gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Mittel von über 100 Millionen Euro frei. Studierende können seit letzter Woche Unterstützung beantragen: Dabei kann der Betrag zwischen 100 und 500 Euro liegen, den die Studierenden erhalten. Grundsätzlich eine gute Sache – aber diese „Corona-Zuschüsse“ sind nicht unumstritten.

Es gibt derzeit zwei maßgebliche Kritikpunkte an dem Programm. Erstens werden die 100 Millionen Euro als nicht ausreichend angesehen und zweitens bekommen nur jene Studierende die Nothilfe, die weniger als 500 Euro auf dem Konto haben. Die Auszahlungen sind gestaffelt, wer beispielsweise 401 Euro auf dem Konto hat, bekommt nur 100 Euro. Es wird immer auf 500 Euro aufgestockt.

Kritik

Der studentische Dachverband fzs, der rund 80 Studierendenvertretungen von ca. 400 in Deutschland vertritt und in dem der AStA der Universität Lüneburg Mitglied ist, kritisiert das Programm zur Überbrückungshilfe. Nur insgesamt 66.666 Studierende könnten drei Monate lang finanziert werden, sollten diese die maximal erhältlichen 500 Euro erhalten. Bräuchten eine Million Studierende Unterstützung, würden die Mittel nur für einmalig 100 Euro pro Person reichen. Das Programm erscheint außerdem zu spät – während viele Corona-Soforthilfe-Programme für Unternehmen und Selbständige bereits im April ausgezahlt wurden, starten die Auszahlungen für Studierende erst Ende Juni. Die Unterstützung umfasst nur die Monate Juni, Juli und August.

Antragsverfahren

Zuständig für die Studierenden der Leuphana Universität ist das Studentenwerk OstNiedersachsen. Aus technischen Gründen ist jedoch eine Bearbeitung der Anträge erst ab dem 25. Juni möglich. Weitere Informationen auf der Webseite https://www.stw-on.de/nothilfe/ und https://www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de sowie https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html

Eine FAQ steht bereit unter: https://www.studentenwerke.de/de/content/ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende

Wer zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 500 Euro auf dem Konto hat, wird diese Überbrückungshilfe nicht erhalten und möge bitte keinen Antrag stellen, teilt das Studentenwerk OstNiedersachsen mit.

Neben der Überbrückungshilfe gibt es Änderungen beim KfW-Studienkredit, der zinslos gestellt wurde und ausländische Studierende sind nun auch antragsberechtigt. Mehr Informationen bei der KfW: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/


Foto: Überbrückungshilfe vom BMBF mit Euro Geldscheinen – (c) Christopher Bohlens

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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