Hannover, Leineschloss, Leine - (c) Pixabay

Abschaffung der Wirtschaftspädagogik – Erneute Anfrage im Landtag

Die beiden CDU Abgeordneten Anna Bauseneick und Christian Fühner im Landtag Niedersachsen stellten erneut eine kleine Anfrage zu der Einstellung der Studiengänge an der Leuphana Universität Lüneburg. Mittlerweile liegt die zweite Antwort der Landesregierung vor.

Die Leuphana macht den Studiengang Wirtschaftspädagogik B.A. (kurz „WiPäd“) dicht. Zum WS 2024/25 werden die letzten Bachelor-Studierenden den Campus erreichen. Dies gilt auch für den konsekutiven Master, welcher zum letzten Mal zum WS 27/28 neue Master-Studierende aufnimmt. Die Univativ berichtete: Vom Aussterben bedroht.

Die beiden Abgeordneten machen dabei in der Vorbemerkung deutlich: Die Diskussion über die mögliche Aufhebung des Studiengangs Wirtschaftspädagogik an der Leuphana Universität Lüneburg, die seit Juni andauert, scheint nach aktuellen Medienberichten weiterhin aktuell zu sein. In einem Artikel mit der Überschrift „Aus für Wirtschaftspädagogen an der Uni: Leuphana beantragt Schließung des Studiengangs“, der am 3. August 2023 in der Landeszeitung Lüneburg erschien, wird der fortschreitende Prozess der Auflösung des Studiengangs detailliert dargelegt. Laut der Berichterstattung wurde diese Entscheidung getroffen, obwohl aktuelle Studien darauf hinweisen, dass in Zukunft eine gesteigerte Nachfrage nach Berufsschullehrkräften zu erwarten ist. Experten zufolge besteht in Niedersachsen weiterhin ein Bedarf an Studienplätzen im Bereich der Wirtschaftspädagogik. Angesichts des nun eingereichten Schließungsantrags ist es dringend geboten, die Position der Landesregierung in dieser Angelegenheit zu klären.

Die Landesregierung legt in der Antwort ihre Position dar: Wie im Dokument 19/1763 der kurzen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung hervorgehoben, liegt es in der Verantwortung jeder Universität, ihr Studienprogramm regelmäßig zu evaluieren, um ihre Ressourcen optimal zu nutzen und einzusetzen. Dies bezieht sich auch auf Studienrichtungen, die die Ausbildung von Lehrkräften betreffen. Die Universitäten in Niedersachsen, die in der Ausbildung von Lehrpersonal involviert sind, erkennen die aktuellen Herausforderungen und setzen sich intensiv dafür ein, Studenten adäquat auf die Lehrerberufe vorzubereiten. Dazu gehört auch der bestmögliche Einsatz vorhandener Ressourcen und entsprechende Beratungen in den universitätsinternen Ausschüssen. Laut § 6 Absatz 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes obliegt es den Hochschulen, Studiengänge basierend auf den Zielvereinbarungen (ZV) zu gründen, wesentlich zu modifizieren oder zu schließen. Falls die Universitäten durch eine interne Überprüfung ihrer Studienangebote zu dem Schluss kommen, dass die Schließung bestimmter Studiengänge angebracht ist, müssen diese Entscheidungen im Rahmen der ZV zwischen der betreffenden Hochschule und dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) dokumentiert werden. Dies geschieht auf Grundlage eines schriftlichen Antrags, der vom Präsidium der Hochschule an das MWK gerichtet wird.

Schließlich werden die offenen Fragen beantwortet:

Frage 1: Mit welcher Begründung plant die Leuphana Universität Lüneburg, den bisher angebotenen Studiengang Wirtschaftspädagogik am Standort Lüneburg abzuschaffen?

Antwort: Begründet wird diese Absicht zum einen in Veränderungen im wirtschaftswissenschaftlichen Studienangebot und zum anderen in der zu erwartenden, wenig aussichtsreichen Bewerbungssituation auf die vakante Professur der Wirtschaftspädagogik.

Frage 2: Wie wird die Entscheidung für eine Abschaffung des Studiengangs Wirtschaftspädagogik an der Leuphana Universität Lüneburg vor dem Hintergrund des Bedarfs an Berufsschullehrerinnen und -lehrern von der Landesregierung bewertet?

Antwort: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Frage 3: Wie gedenkt die Landesregierung vor dem Hintergrund des prognostizierten Bedarfs an Berufsschullehrerinnen und -lehrern auf die Entscheidung der Leuphana Universität Lüneburg einzuwirken?

Antwort: Wenn das Ergebnis der Prüfung vorliegt, wird das MWK mit der Leitung der Universität Lüneburg den weiteren Prozess erörtern. Dabei wird u. a. auch zu berücksichtigen sein, wie die gegebenenfalls freiwerdenden Ressourcen in der Hochschule künftige Verwendung finden sollen, welche Ersatzbedarfe sich in den Schulen für diese berufliche Fachrichtung abzeichnen, und ob das Angebot an Studienplätzen in Niedersachsen insgesamt für die Deckung des Bedarfs in dieser beruflichen Fachrichtung ausreicht.


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Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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