Der Personalrat der Leuphana bezieht Stellung zum NHG
Univativ berichtete bereits über die Position eines AStA-Sprechers sowie des Leuphana Präsidiums und des Senat zum NHG.
Im Gespräch mit Univativ antwortet stellvertretend die Personalratsvorsitzende der Leuphana Dorothea Steffen auf einige Fragestellungen. Generell bewerte man die vorgeschlagenen Änderungen des NHG so: „Die aktuelle Novelle ist nicht weitgehend genug aber wiederum hatte man von der Landesregierung auch nicht mehr erwartet. Der Titel der Novelle, in dem von mehr Beteiligungskultur gesprochen wird, ist so nicht zutreffend.“ Trotzdem seien einige Verbesserungen zu sehen, und immerhin keine Verschlechterungen. Steffen habe schon einige NHG-Novellen miterlebt die deutlich schlechter für die Beteiligungskultur ausfielen.
Die wichtigsten Punkte, die der Personalrat kritisch sieht, finden sich schon in der Stellungnahme des Senats wieder. Der Personalrat und die studentischen Vertreter im Senat hätten hier gut vorbereitet ihre Hauptanliegen eingebracht, so Steffen, die selbst Mitglied im Senat ist.
„Insbesondere freue ich mich nun auch bei den Sitzungen des Stiftungsrats mit eingeladen werden zu müssen, in den letzten Jahren wurde der Personalrat nicht zu den Sitzungen des Stiftungsrat eingeladen“, so Steffen. Die NHG-Novelle mache die Beteiligung der Interessenvertretungen in Bezug auf den Stiftungsrat klarer.
Abgesehen von der Stellungnahme, die im Senat verabschiedet worden ist, werden die Punkte des Personalrates durch den Hauptpersonalrat in das Gesetzgebungsverfahren zu der NHG-Novelle eingebracht. Der Hauptpersonalrat mit Sitz im MWK (Ministerium für Wissenschaft und Kultur) vertritt dort die Interessen aller nachrangigen Behörden im Geltungsbereich des MWK. Darunter fällt auch die AG Stiftungspersonalräte, die aus den vier Personalratsvertretern der vier Stiftungshochschulen in Niedersachsen besteht. Durch diese enge Verzahnung im Ministerium war es möglich, die Interessen der Personalräte dort direkt einfließen zu lassen. Die Stellungnahme des Hauptpersonalrates (nicht veröffentlicht) wird ergänzt um die des DGB Niedersachsen, der wiederum alle Gewerkschaften vertritt.
Zu dem Sachverhalt, dass zukünftig, wie in §3 geregelt, die Hochschulen den berechtigten Interessen ihres Personals an guten Beschäftigungsbedingungen, insbesondere an unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen und bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen, und möglichst langen Laufzeiten, angemessen Rechnung tragen, äußerte sich Steffen so: „Diese Regelung ist wunderbar. Es wird klar, dass hierzu ausreichende Finanzausstattung der Hochschulen notwendig ist.“
Direkt auf die Änderungen in §37 und §39 hinsichtlich des Präsidiums angesprochen, ob diese denn nicht direkt auf den Standort Lüneburg abzielten, heißt es: „Diese Änderungen sind wichtig, aber man ist auch gespannt, wie man das nun in Zukunft lösen wird.“
Beteiligung des Personalrats
Auf die Frage der Beteiligung im Stiftungsrat zurückkommend, teilt der Personalrat mit, dass er derzeit noch nicht einschätzen kann, wie diese in Zukunft gehandhabt werden soll. Nun ist die eindeutige Formulierung, dass bei den Sitzungen des Stiftungsrats der Personalrat, die Studierendenvertretung und die Gleichstellungsbeauftragte teilnehmen, zwar vorhanden. Dennoch ist darauf zu achten, dass die Interessenvertretungen nicht doch über eine Ausschlussklausel bei bestimmten Themen übergangen werden. Hier sind Ausführungsbestimmungen des MWK wichtig, nach denen der Ausschluss nur bei ganz wenigen genau definierten Themen zulässig ist. Daher sei man gespannt, wie diese Ausführungsbestimmungen in Zukunft gehandhabt werden, und ob der Personalrat mit der Studierendenvertretung zusammen an den vollständigen Sitzungen teilnehmen wird.
Generell verspreche man sich hierdurch mehr Transparenz und eine bessere aktive Verbindung zwischen Personalrat und Stiftungsrat, so Steffen. Auch wenn man nur mit einer beratenden Stimme teilnähme, könnten hier die Erfahrungen, Interessen und Standpunkte der Beschäftigten eingebracht werden. Beispielsweise gehe es um die Entwicklungen rund um das Zentralgebäude und um zusätzlichen Personalaufwand im Bereich der Haustechnik. Durch die Beteiligung des Personalrats könnten so die Beschäftigungsbedingungen, ebenso wie bei Entscheidungen des Stellenplans und grundsätzliche Gesamtfinanzierungsfragen, berücksichtigt werden.
Der Personalrat nimmt bis dato bereits beratend an den Sitzungen des Senats sowie den Senatskommissionen teil. In den Kommissionen befindet sich je ein beratendes Mitglied. Dieser in der NHG-Novelle aufgenommene Punkt ist in Lüneburg bereits durch die Grundordnung gewährleistet.
Rückblickend stellt Steffen fest, dass an den anderen Stiftungshochschulen in Niedersachsen seit Jahren immer ein Mitglied des Personalrats an den Sitzungen des Stiftungsrats vor Ort teilnimmt. Auch bei der Gründung der Stiftungshochschule Leuphana Universität Lüneburg war ein Mitglied des Personalrats anwesend. Vor sieben Jahren wurde hier aber das Vorgehen geändert und die „Kann“-Regelung des jetzigen NHG derart genutzt, dass die Interessenvertretungen nicht mehr als beratende Mitglieder zu den Stiftungsratssitzungen eingeladen werden. Die vorgesehene „Muss“-Regelung in der aktuellen NHG-Novelle sei daher äußerst begrüßenswert, so der Personalrat.
Abschließend noch einige Wünsche, die man mit auf den Weg geben möchte. So sei das Verhältnis bei Entscheidungskompetenzen strategischer Entscheidungen zwischen Senat und Präsidium nicht ausgeglichen. Beispielsweise könne der Senat zwar viele Stellungnahmen beschließen, letztlich werde die Entscheidung jedoch vom Präsidium getroffen. Dazu gehören auch jene Entscheidungen Studiengänge einzurichten oder abzuschaffen.
Die Beteiligung des Personalrats bei den Präsidiumssitzungen fehle vollständig. Hier wünsche man sich wenigstens mit beratender Stimme eingeladen zu werden. Am Ende bleibt noch zu sagen, dass in den Berufungskommissionen, in denen es um die Einstellung neuer Professuren geht, die Mitglieder aus Technik und Verwaltung (MTV) kein Stimmrecht haben. Oftmals nehmen diese bei den Berufungskommissionen nicht einmal teil, da hier keine Mitentscheidungsmöglichkeit besteht.
Am Ende bleibt nur der Blick darauf, was das Landesparlament letztendlich verabschieden wird.
Autor: Christopher Bohlens