Präsidium und Senat der Leuphana beziehen Stellung zum NHG
Univativ berichtete bereits, wie die Position eines AStA-Sprechers zum NHG lautete. Nun hat sich das Präsidium der Leuphana dazu geäußert und im Senat wurde am 20.05.2015 eine Stellungnahme beschlossen.
Die Anfrage von Univativ auf einige Fragestellungen beantwortet stellvertretend der Pressesprecher der Leuphana für das Leuphana Präsidium. Man bewerte die vorgeschlagenen Änderungen des NHG generell so: „Mit der aktuellen Novelle des niedersächsischen Hochschulgesetzes will die Landesregierung Ziele aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und vor allem die Beteiligungskultur an den Hochschulen stärken. Aus Sicht der Leuphana ist das ein guter Ansatz. Wir sind allerdings davon überzeugt, dass gesetzliche Regelungen allein das Ziel nicht erreichen können. Deshalb haben wir an unserer Universität schon seit längerer Zeit und über bestehende gesetzliche Vorgaben hinausgehend verschiedene Formate eingeführt, die insbesondere den Studierenden die Mitwirkung und Mitentscheidung bei universitären Prozessen ermöglichen. Ein Beispiel dafür sind etwa die Qualitätszirkel im Rahmen der Systemakkreditierung, in denen Studierende unmittelbar in den Prozess zur Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen eingreifen können.“
Auch das Präsidium der Leuphana hat zu den Änderungen hinsichtlich der positiven Aspekte der studentischen Beteiligung Position bezogen: „Das Initiativrecht der Studierenden ist eine gute weitere Beteiligungsoption. Natürlich können schon heute die studentischen Vertretungen alle Anträge in den Gremien einbringen, so wird aber noch eine weitere Möglichkeit für Studierende geschaffen, die z.B. bislang noch nicht oder weniger im AStA oder in den Gremien aktiv sind.“
Zukünftig können die Hochschulen nach den Änderungen in §18 Abs. 8 die Prüfung der fachlichen Eignung der Studienbewerber endgültig festschreiben, in den Augen der Leuphana klingt das wie folgt: „Die Änderung ist zu begrüßen. Der Übergang vom Bachelor zum Master wird in besonderen Fällen auch ohne vorliegendes Abschlusszeugnis ermöglicht, wobei dies aufgrund unserer Zulassungsordnung an der Leuphana schon heute möglich ist. Angesichts der Noteninflation ist verständlich, dass nicht mehr auf die Durchschnittsnote abgestellt werden muss.“
Direkt angesprochen auf die Änderungen hinsichtlich des Präsidiums, ob diese Änderungen in der NHG-Novelle denn nicht aufgrund der vorangegangen Probleme und des künftig stärkeren Einflusses des Ministeriums direkt auf die Leuphana abzielen, (Univativ berichtete) heißt es: „Die Hochschulen sind je nach Situation mit Präsidien in verschiedenen Besetzungen erfolgreich. Letztendlich kommt es auf die Personen an. Ob die Ressorts Personal und Finanzen hauptberuflich wie heute oder – wie vorgeschlagen – durch einen hauptberuflichen Vizepräsidenten wahrzunehmen sind, macht keinen so großen Unterschied. Die Änderungen entstanden mit Blick auf die Situation an anderen Hochschulen. Dort werden sie auch direkte Auswirkungen haben, wenn es z.B. bisher keinen hauptberuflichen Vizepräsidenten gibt. Derzeit sind keine Änderungen der personellen Besetzung des Präsidiums der Leuphana geplant.“
Studentische Beteiligung
Wir hatten darüber berichtet, dass es, durch Teilnahme an den Sitzungen des Stiftungsrates, zukünftig eine stärkere Beteiligung von Vertretern der Studierendenschaft und des Personalrats geben soll. Hierzu antwortet uns die Leuphana: „Im Senat und anderen Gremien der Hochschule ist die Beteiligung sowohl der Studierendenschaft wie der Personalvertretung bereits heute die Regel, insofern ist eine vergleichbare Situation nun auch für den Hochschulrat zu erwarten.“
In der Diskussion um die Änderung des NHG war am Anfang die Rede von einem studentischen Vizepräsidenten (Univativ berichtete), dieser tauchte in dem fertigen Gesetzesentwurf jedoch nicht mehr auf . Dazu, ob es eine solche Position an der Leuphana geben sollte, solle sagte das Leuphana Präsidium: „Die Position einer studentischen Vizepräsidentin bzw. eines studentischen Vizepräsidenten war in der Diskussion, ist aber aus verschiedenen Gründen jetzt nicht Teil des vorliegenden Gesetzentwurfs. Das hängt u.a. mit den Aufgaben und Dienstverhältnissen im Kollegialorgan Präsidium zusammen. Auch der Gedanke an die Vereinbarkeit mit einem Studium hat eine Rolle gespielt.“
Schließlich möchte man abschließend noch einen Punkt der NHG-Novelle kommentieren: „Die lebendige Diskussion zu Fragen der Rahmengestaltung von Hochschulen ist erfreulich. Entscheidend bleiben aber die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule mit ihrem Engagement, die Inhalte in Forschung und Lehre, die Attraktivität der Institutionen und die Entwicklungskraft in den Hochschulen.“
Die Beteiligung findet insofern statt, als dass die Hochschulpräsidien in Niedersachsen an der Novellierung des NHG im Rahmen des gesetzlichen Anhörungsverfahren teilnehmen.
Senat hat Stellungnahme beschlossen
Auf der Sitzung des akademischen Senats der Leuphana am 20.05.2015 wurde eine Stellungnahme beschlossen. Eingereicht als Antrag von „Demokratisches Bündnis“ und „Bildung wählen!“, den beiden studentischen Senatslisten, die drei von drei Plätzen der Studierenden im Senat belegen. Von den 23 Forderungen des Antrags konnten aus zeitlichen Gründen leider nur 16 beraten werden, 14 davon wurde zugestimmt. Abgelehnt wurden die gesetzliche Abschaffung der Anwesenheitspflicht, sowie die Streichung des Status der Wissenschaftlichen Hilfskräfte im Gesetz.
Der vorläufige Wortlaut der Stellungnahme lautet (unter Vorbehalt):
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Die Möglichkeit für die Studentenwerke soll geschaffen werden, eine Umbenennung in Studierenden- oder Student_innenwerke vorzunehmen.
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Das Stimmverhältnis in den Verwaltungsräten der Studentenwerke soll gleichmäßig zwischen Studierenden und Universitätsvertreter_innen verteilt werden, sodass Abstimmungen nicht von den externen Mitgliedern abhängig sind.
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Die Entwicklungsplanung soll verbindlich alle 5 Jahre erneuert werden.
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Der Gleichstellungsplan soll gleichrangig wie die Entwicklungsplanung behandelt werden.
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Die aktuell vorgesehene Studierendeninitiative mit einem 3%-Quorum soll für alle Statusgruppen analog zur vorgesehenen Regelung ermöglicht werden.
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MTVs sollen in Berufungskommissionen wieder stimmberechtigt sein.
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Die Weisungsgebundenheit der wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen soll gelockert werden, wissenschaftliche Mitarbeiter_innen sollten nicht in jedem Fall, sondern in der Regel weisungsgebunden sein.
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Der_die Gleichstellungsbeauftragte soll einen beratenden Sitz im Hochschulrat erhalten. Dies ist im aktuellen Entwurf nur für Stiftungsräte vorgesehen.
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Die Promovierendenvertretung nimmt an Sitzungen des Senats sowie des Fakultätsrats ständig teil, nicht nur nach hinzuziehen durch die Gremien.
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Als Ergänzung zur Möglichkeit der Einrichtung eines_einer hauptberuflichen Vizepräsident_in für Studium und Lehre wird auch die Einrichtung eines_einer nebenberuflichen Vizepräsident_in für dieses Ressort, um diesen Posten dann auch für die anderen Statusgruppen zu öffnen, vorgeschlagen. Die Mitgliedschaft in der Hochschule sollte die einzige Voraussetzung hierbei sein. Vorgeschlagen wird eine praktikable Regelung für Besoldung und Anstellungsverhältnis.
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Die Aufgaben der Hochschulen sollen um die Wahrnehmung des Beitrages an einer friedlichen, nachhaltigen, sozial gerechten und demokratischen Gesellschaft erweitert werden.
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Die Mitbestimmung und Vertretung von Teilgruppen wie studentischen Hilfskräften, externen Lehrbeauftragten und wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen soll institutionalisiert werden.
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Die Verteilung von Kompetenzen aus dem Präsidium in den Senat wird vorgeschlagen, Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung sollen im Senat nicht nur beraten, sondern auch beschlossen werden.
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Es wird gefordert, dass Studierendenschaft, Personalvertretung und Gleichstellungsbeauftragte auch in den Sitzungen des Präsidiums ein beratendes Mandat erhalten.
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Es wird eine verbindliche Regelung vorgeschlagen, welche Hochschulen dazu verpflichtet, ausschließlich für zivile bzw. explizit nicht für militärische Zwecke zu forschen.
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Es soll ein verbindlicher Auftrag zur Transparenz von Forschungsaufträgen sowie weiteren Kooperationen mit Externen festgelegt werden.
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Langzeitstudiengebühren sowie Verwaltungskostenbeiträge sollen bei vollem finanziellen Ausgleich für die Hochschulen abgeschafft werden.
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In allen Fragen, bei welchen die Freiheit von Forschung und Lehre dadurch nicht beschränkt wird, sollen alle Statusgruppen wirklich gleichberechtigt und damit in gleichem Stimmenverhältnis mitbestimmen und abstimmen können.
Die endgültige Stellungnahme wird in den nächsten Tagen veröffentlicht.