Verbraucherschutz am Campus: Café9 und Mensa

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nach der Novelle im Praxistest am Campus – wie gut werden wir über Café9 und Mensa informiert?

Mit dem Verbraucherinformationsgesetz, kurz VIG können Verbraucher konkrete Auskünfte zu bestimmten Produkten oder Sachverhalten von Behörden verlangen. Das gilt nicht nur bei Gefahren oder Risiken für Sicherheit und Gesundheit, sondern umfasst wichtige Bereiche wie Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit oder Herstellung.

Nach den zahlreichen Lebensmittelskandalen wie BSE, Dioxin und Gammelfleisch hatte die rot-grüne Bundesregierung (1998-2005) mit der Verbraucherschutzministerin Renate Künast versucht, das VIG zu verabschieden, scheiterte jedoch an der CDU-geführten Mehrheit im Bundesrat. Erst mit der Großen Koalition wurde vereinbart, das Gesetz künftig zu verabschieden. Am 22. September 2006 erteilte der Bundesrat dem Gesetz zwar die Mehrheit, scheiterte jedoch an der Ausfertigung durch den damaligen Bundespräsidenten. Nach einer öffentlichen Diskussion um die Kompetenzen des Bundespräsidenten und juristischer Fachunterstützung wurde das Gesetz überarbeitet. Mit einer Abänderung der Aufgabenübertragung zwischen Land und Gemeinen trat es schließlich am 01. Mai 2008 in Kraft.

Eine erste Novelle wurde zum 01. September 2012 güktig, die hauptsächlich Fristverkürzung und Kostenerleichterung kennzeichnet. Verbraucher können nun auch per E-Mail oder Telefon einen Antrag auf Auskunft stellen. Bei amtlichen Kontrollen der Lebensmittelüberwachung müssen betroffene Unternehmen die Messergebnisse, Grenzwerte, Höchstmengen oder Höchstgehalte herausgeben. Das Beharren auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entfällt. Einfache Auskünfte, die den behördlichen Aufwand von 250 Euro nicht überschreiten, müssen kostenlos erteilt werden. Soviel zur Theorie.

Die Umsetzung in der Praxis

Ein Beispiel an der Leuphana bei den gastronomischen Betrieben (Studentenwerk OstNiedersachsen und Campus Management GmbH) für die Mensa und Café 9 zeigt die nachfolgende Anwendung des VIG. Eine Anfrage an das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg nach folgenden Informationen haben wir schriftlich beantragt: „Ergebnisse der Hygienekontrolle; Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen; Einhaltung der Hygienevorschriften; Richtige Lagerung von Lebensmitteln; Verbraucherbeschwerden; Bisherige behördlichen Tätigkeiten; ggf. bisherige Beanstandungen.“

Erst nach drei Monaten antwortete der Landkreis:

„Die Campus Management GmbH erfüllt als Lebensmittelunternehmer seine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten. Die Betriebe befinden sich in einem guten hygienischen Zustand. Routinekontrollen ergaben geringfügige hygienische und bauliche Mängel. Die festgestellten Mängel wurden sofort beseitigt und durch die Einführung eines betrieblichen Eigenkontrollsystems nach den HACCP-Grundsätzen werden Maßnahmen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren umgesetzt.

Im Café 9 werden Speisen in geringem Umfang (belegte Brötchen, Nudelgerichte) hergestellt. Die Mittagessen werden dort in einer Warmhaltevorrichtung nur ausgegeben. In der Ritterakademie werden keine Speisen produziert. Die vorhandene Küche dient der Vor- und Nachbereitung und befindet sich in einem guten hygienischen Zustand. In der Vamos Kulturhalle werden derzeit keine Speisen ausgegeben. Es erfolgt ein reiner Ausschank von Getränken. Die Schankanlagen befinden sich in einem guten hygienischen Zustand.“

Für das Studentenwerk OstNiedersachsen erhielten wir folgende Antwort:

„Betriebskontrollen in den Mensen Scharnhorststrasse 1 und Wilschenbrucher Weg 84 führten bisher zu keinen nennenswerten Beanstandungen. Die Lebensmittelrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten. Betriebseigene Hygienemaßnahmen und Kontrollmechanismen erfüllen einen hohen Standard. Einzig im Bereich der Lagerung wurden bei zurückliegenden Kontrollen Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt. Verbraucherbeschwerden liegen aus den Bereichen der Mensen nicht vor.“

Nachgefragt

Eine Nachfrage bei Campus Management GmbH zu der Einführung des HACCP-Konzept (Hazard Analyis and Critical Control Points Konzept: ein vorbeugendes System, das Sicherheit von Lebensmitteln und Verbrauchern gewährleisten soll) ergab, dass es endgültig zu Beginn 2007 eingeführt worden ist. Die anderen Bereiche wie in der Ritterakademie sind mit dem öffentlichen Start gleich mit einem HACCP-Konzept ausgestattet gewesen. Susan Esmann von Campus Management zieht folgendes Fazit zu der Einführung von HACCP: „Zum einen ist es eine regelmäßige Kontrolle, wie auch eine Bindung der einzelnen Mitarbeiter für einen bestimmten Bereich äußerst sensibilisiert zu sein. Zum anderen ist es unser Nachweis gegenüber dem Verbraucher.“

Hygienische Mängel wurden im Café 9 nicht gefunden, wie es in der Stellungnahme weiter heißt, jedoch gab es „Verbesserungsvorschläge bei der letzten Begehung. Einer war die Ausweisung der Zusatzstoffe der Beläge auf unseren Brötchen. Die baulichen Mängel wie bspw. neue Farbanstriche sind weitestgehend direkt behoben worden.“

Das Café 9 bekommt die nun täglich wechselnden Mittagsgerichte durch die Küche vom Dienstleister Tafelwerk, die nach Aussage von Campus Management eine Zertifizierung nach EU-Richtlinie besitzen, außerdem würden Lebensmittelproben längere Zeit aufbewahrt.

Ein kleines Fazit vom VIG kann man anhand dieses Beispiels ziehen, leider erhält man von behördlicher Seite nicht alle angeforderten Informationen. Eine direkte Nachfrage beim entsprechenden Unternehmen hilft oft weiter. Die Bewertung dieser Aussagen obliegt jedoch weiterhin dem Verbraucher. Für eigene Anfragen nach VIG steht im Internet eine Behördensuchmaschine bereit, um die entsprechende Kontrollbehörde des Unternehmens zu suchen. Zu finden hier.

Autor: Christopher Bohlens

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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