CDU-Anfrage im Landtag deckt auf: Keine Prüfungen, keine Sanktionen, keine konkreten Maßnahmen gegen Haushaltsverstöße bei Studierendenschaften
Mehr als zwei Jahre nach den gravierenden Feststellungen des Landesrechnungshofs zur Haushaltsführung niedersächsischer Studierendenschaften zeigt sich: Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat faktisch keine eigenen Maßnahmen ergriffen. Dies geht aus einer aktuellen Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU-Abgeordneten Martina Machulla und Cindy Lutz hervor.
Rückblick: Was der Landesrechnungshof feststellte
Wie UNIVATIV bereits im Juni 2023 berichtete, hatte der Landesrechnungshof (LRH) in seinem Jahresbericht 2023 erhebliche Missstände aufgedeckt: Studierendenschaften erhoben teilweise überhöhte Beiträge, einige sogar ohne wirksame Beitragsordnungen. Allein an der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover wurden zwischen 2018 und 2021 knapp 1,5 Millionen Euro ohne rechtliche Grundlage eingezogen.
Die Probleme waren vielfältig: nicht genehmigte Haushaltsüberschreitungen, fehlende Rücklagenbildung, verspätete Haushaltsabschlüsse und intransparente Mittelverwendungen. Der LRH empfahl damals unter anderem, Beitragsordnungen einem Genehmigungsvorbehalt der Hochschulpräsidien zu unterstellen.
Die unangenehmen Fragen der Opposition
In ihrer Anfrage vom November 2025 wollten die CDU-Abgeordneten wissen, was das Ministerium konkret unternommen hat. Die Antworten fallen ernüchternd aus:
- Keine eigenen Prüfungen: Das MWK hat keine eigenen Untersuchungen oder Sonderprüfungen eingeleitet. Die Begründung: Die Rechtsaufsicht obliege den Hochschulpräsidien, nicht dem Ministerium.
- Keine Sanktionen: Es wurden keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen Hochschulen oder Studierendenschaften ergriffen. Stattdessen wurden die Hochschulpräsidien lediglich „sensibilisiert“ – eine Formulierung, die wenig Durchschlagskraft vermuten lässt.
- Keine konkreten Zahlen: Die Landesregierung nennt weder Beträge noch Fristen oder konkrete Rückmeldungen der Hochschulen. Die Begründung: Die Entscheidungen lägen im „alleinigen Verantwortungsbereich der Hochschulen“.
- Keine landesweiten Standards: Es gibt keine einheitlichen Rahmenvorgaben für die Haushaltsführung der Studierendenschaften. Jede Hochschule entscheidet autonom, was aus Sicht der Opposition zu einem Flickenteppich führt.
Das Ping-Pong-Spiel der Zuständigkeiten
Das Kernproblem der Situation offenbart sich in einem juristischen Zuständigkeitsstreit: Das MWK beruft sich auf § 37 Abs. 3 Satz 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), wonach die Rechtsaufsicht über Studierendenschaften bei den Hochschulpräsidien liegt. Erst wenn die Präsidien erkennbar ihre Aufsichtspflicht verletzen, könne das Ministerium eingreifen.
Der Landesrechnungshof hatte jedoch explizit eine „verstärkte Wahrnehmung der ministeriellen Rechtsaufsicht“ gefordert. Diese Forderung ignoriert das Ministerium mit Verweis auf die Hochschulautonomie.
Die CDU kritisiert dies scharf: Wenn Studierende „zeitlich belastet und unerfahren“ seien – wie die Landesregierung selbst argumentiert – wie könne man dann zulassen, dass Millionenbeträge „ohne hinreichende Kontrolle eigenständig verwaltet“ werden?
Die Gesetzesnovelle kommt – aber ohne Lösung für das eigentliche Problem
Besonders brisant: In früheren Antworten hatte das Ministerium wiederholt auf eine „bevorstehende Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes“ verwiesen. Stand Oktober 2025 – mehr als ein Jahr später – existierte weder ein verabschiedeter Entwurf noch ein Kabinettsbeschluss.
Die CDU formulierte in ihrer Anfrage deutlich: Wie bewerte das MWK „die Glaubwürdigkeit seiner eigenen Antworten“, wenn der Verweis auf die Novelle „seit über einem Jahr unverändert wiederholt wird, ohne dass sich der tatsächliche Rechtsrahmen geändert hat“?
In der Antwort vom 23. Dezember 2025 hieß es, der Gesetzentwurf befinde sich „aktuell in der Ressortabstimmung“ und werde „zeitnah dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt“. Wichtig: Die Erwartung des Haushaltsausschusses, wonach Beitragsordnungen künftig einem Genehmigungsvorbehalt unterliegen sollen, finde in der Novelle Berücksichtigung, so die Landesregierung.
Update vom 20. Januar 2026: Nun liegt tatsächlich ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor – allerdings mit einer Enttäuschung. Die Regierungsfraktionen SPD und Grüne haben am 20. Januar 2026 einen Entwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes eingebracht. Der Entwurf behandelt jedoch ausschließlich Regelungen zu Exmatrikulation bei antisemitischen Vorfällen, Volksverhetzung und Gewalt (§ 19), zur Abwahl von Präsidiumsmitgliedern (§ 40) und zur Senatsgröße (§ 41).
Von den Problemen der Studierendenschaften: kein Wort. Weder zu Beitragsordnungen, noch zu Genehmigungsvorbehalten, noch zu Haushaltsführung oder Rechtsaufsicht findet sich eine einzige Regelung im Gesetzentwurf. Die vom Ministerium noch im Dezember zugesicherte „Berücksichtigung“ der Erwartungen des Haushaltsausschusses ist im vorgelegten Entwurf nicht erkennbar. § 20 NHG (Studierendenschaften) und § 37 Abs. 3 NHG (Rechtsaufsicht) bleiben unangetastet.
Was bedeutet das für die Studierenden?
Die Situation wirft grundsätzliche Fragen auf: Wenn niemand wirklich hinschaut, wer garantiert dann, dass die Semesterbeiträge rechtmäßig erhoben und sinnvoll verwendet werden?
Das Problem betrifft nicht nur die Hochschulen, an denen der LRH konkrete Verstöße feststellte. Auch an der Leuphana hatte UNIVATIV bereits über erhebliche Rücklagen beim AStA berichtet – von Beträgen zwischen 500.000 und 750.000 Euro war die Rede. Gleichzeitig gehört der Semesterbeitrag für die Studierendenschaft an der Leuphana zu einem der höchsten in Deutschland.
Zwischen Autonomie und Aufsicht
Das Ministerium argumentiert mit der verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung der Hochschulen und Studierendenschaften. Diese Autonomie sei ein hohes Gut, das es zu schützen gelte. Eine zentrale, landesweite Kontrollinstanz sei „mit der den Hochschulen verbrieften Selbstverwaltungsgarantie nicht vereinbar“.
Diese Position ist juristisch nachvollziehbar. Dennoch stellt sich die Frage, ob die Landesregierung nicht zumindest eine aktivere Rolle bei der Unterstützung und Kontrolle der Hochschulpräsidien einnehmen könnte, ohne die Autonomie zu verletzen.
Die Antwort des Ministeriums liest sich über weite Strecken wie ein bürokratisches Abschieben von Verantwortung: Die Hochschulen seien zuständig, das Ministerium könne nur subsidiär tätig werden, Standards festzulegen widerspreche der Autonomie.
Viel Verantwortungsdiffusion, wenig Konsequenzen – und gebrochene Versprechen
Zwei Jahre nach den alarmierenden Feststellungen des Landesrechnungshofs hat sich faktisch nichts geändert. Das Ministerium hat sich auf das schriftliche „Sensibilisieren“ der Hochschulpräsidien beschränkt. Ob diese tatsächlich wirksame Maßnahmen ergriffen haben, wird vom Land nicht überprüft.
Die mehrfach angekündigte und im Dezember 2025 noch einmal zugesicherte Berücksichtigung der Problematik in der Gesetzesnovelle entpuppt sich als leeres Versprechen: Der am 20. Januar 2026 vorgelegte Gesetzentwurf behandelt die Themen Studierendenschaften, Beitragsordnungen und Haushaltsführung mit keinem einzigen Wort. Stattdessen konzentriert sich die Landesregierung auf andere Themen wie Exmatrikulation bei antisemitischen Vorfällen und die Abwahl von Präsidiumsmitgliedern – zweifellos wichtige Regelungen, die jedoch nichts mit den vom Landesrechnungshof kritisierten Missständen zu tun haben.
Für die Studierenden bleibt ein fader Beigeschmack: Ihre Pflichtbeiträge werden teilweise intransparent verwaltet, an manchen Hochschulen wurden jahrelang rechtswidrig Gelder eingezogen, und die zuständigen Stellen schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu. Die Landesregierung verspricht Lösungen, liefert aber nicht.
Es bleibt abzuwarten, ob die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf noch nachbessern oder ob die Problematik auf die lange Bank geschoben wird. Studierende haben ein Recht darauf zu wissen, dass ihre Beiträge rechtmäßig erhoben und ordnungsgemäß verwendet werden. Dafür braucht es keine zentralistische Überwachung, aber sehr wohl klare Regeln und eine funktionierende Aufsicht – und vor allem: Politikerinnen und Politiker, die ihre Versprechen einhalten.
Mit Material aus den Drucksachen 19/9160 und 19/9497 des Niedersächsischen Landtags, dem Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (Drucksache 19/9621 vom 20.01.2026) sowie dem Jahresbericht 2023 des Landesrechnungshofs Niedersachsen.
Bild von Steve Buissinne auf Pixabay
