Mit 1,0 kein Engagement nötig? Änderungen der Zulassungsordnungen

In Zukunft wird bei der „Bestenquote“ kein Engagement mehr beachtet. Für Bewerber*innen auf einen Studienplatz an der Leuphana gelten ab diesem Jahr einige neue Regelungen. Dies hat die Leuphana in mehreren Neufassungen und Änderungen der Zugangs- und Zulassungsordnungen Leuphana bekannt gegeben.

Die Leuphana ist eigentlich stolz auf ein eigenes Zulassungs- und Auswahlverfahren für die Vergabe von Studienplätzen. Neben der Abschlussnote werden beim College auch besondere Fähigkeiten, Erfahrungen und außerschulische Leistungen der Bewerber*innen berücksichtigt. So profitieren Bewerber*innen, die sich z. B. als Schulsprecher*innen ehrenamtlich engagiert  oder Erfahrungen im Ausland/ Beruf/ Verein gesammelt haben. Nun spielen diese außerschulischen Leistungen für Bewerber*innen mit besonders guter Abschlussnote keine Rolle bei der Bewerbung mehr. Auch wird in diesem Jahr das Auswahlverfahren, bestehend aus Studierfähigkeitstest und Auswahlgespräch für die restliche Hauptquote erneut ausgesetzt.

Das Zugangs- und Zulassungsverfahren wird jedes Jahr evaluiert. Der Senat, also Vertreter*innen der  Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Beschäftigten in den Bereichen Technik und Verwaltung und Studierenden stimmen über die Änderungen ab.

Mehr leistungsstarke und internationale Studierende

In der sogenannten „Bestenquote“ werden die 25 % notenbesten Studienbewerber*innen vorzeitig zugelassen. Bisher war für diese Quote, wie in der gesamten Hauptquote, die Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und das außerschulische Engagement ausschlaggebend.  In Zukunft wird nur noch die HZB-Note als Zulassungskriterium innerhalb der „Bestenquote“ beachtet. So spielt bei einem Abitur mit 1,0 und anderen sehr guten Abschlüssen das außerschulische Engagement für die frühzeitige Zulassung keine Rolle mehr. Die Leuphana erhofft sich laut dem Entwurf, dadurch mehr sehr leistungsstarke Schüler*innen gewinnen zu können.

Außerdem hat die Leuphana den Katalog an außerschulischen Leistungen erweitert. Diese werden neben der HZB-Note zur Punkterhöhung im normalen Zulassungsverfahren anerkannt. Nun werden auch praktische berufliche Erfahrungen ab einem Jahr und ein zweijähriges regelmäßiges soziales Engagement bei Vereinen mit besseren Chancen auf einen Studienplatz gewürdigt. Diese Veränderung begründet die Leuphana mit dem Anspruch Bewerber*innen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum gegenüber deutschen Bewerber*innen nicht zu benachteiligen.  Der erweiterte Katalog wird aber auch deutsche Bewerber*innen freuen, die sich bisher oft über den sehr beschränkten Katalog geärgert haben. So punkten sie nun auch schon mit einem zweimonatigen Schulbesuch im Ausland. Bisher waren für eine Punkteerhöhung mindestens vier Monate an einer ausländischen Schule nötig.

Allgemein möchte die Leuphana durch neue Regelungen mehr internationale Studierende an die Universität holen. Der Pressesprecher der Leuphana Henning Zühlsdorff sagte, dass die Leuphanadie Diversität unter Studierenden und Lehrenden auf unterschiedlichen Ebenen fördern“ möchte. Dazu gehöre auch eine Erhöhung des Anteils internationaler Studierender. Internationale Bewerber*innen in der Hauptquote weniger zu benachteiligen, sei aber auch vom Gesetzgeber gefordert worden.

Einzelne Eignungstests finden online statt

Bei der Zulassung zu den Masterstudiengängen gab es nur wenige Änderungen. Für den Masterstudiengang Management & Data Science wurde ein eigens konzipierter Online-Studieneignungstest (Leuphana Data Science Online-Studieneignungstest) eingeführt. Dies begründet Henning Zühlsdorff, der Pressesprecher der Leuphana, mit der hohen Relevanz von Programmierfähigkeiten und regelmäßig hohen Studienabbruchquoten bei diesem Master. Der Test wird online durchgeführt und ist freiwillig.

In diesem Jahr findet das erste Mal ein Eignungstest für Lehramt mit dem Fach Kunst statt. Der Test besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Beide Prüfungsteile werden digital eingereicht. Auch der Eignungstest für Musik im Lehramt findet online statt.

Corona: individuelles Auswahlverfahren für Bachelor-Bewerber*innen fällt erneut aus

Das individuelle Auswahlverfahren für den Leuphana-Bachelor besteht, neben der Bepunktung des außerschulischen Engagements, aus einem Studierfähigkeitstest und bei einigen Studiengängen einem Gespräch mit Vortrag. Dieses Auswahlverfahren wird für das Wintersemester 2021/2022 erneut ausgesetzt. Laut dem Pressesprecher der Leuphana kann das Präsenzverfahren mit über 2000 Teilnehmenden aufgrund von Corona nicht durchgeführt werden. Eine reine Online-Veranstaltung sei ebenso nicht möglich, da man die Bewerber*innen während des Tests wegen den geltenden Datenschutzbestimmungen nicht digital überwachen könne. Warum diese Bedenken bei der Durchführung des Kunst- und Musiktests und des Data-Science-Tests, sowie bei sämtlichen Klausuren während der Online-Lehre keine Rolle spielen, ließ der Sprecher der Leuphana unbeantwortet.

Ein weiterer Grund, das individuelle Auswahlverfahren auszusetzen, sei die Vermutung, dass Niedersachsen den Bewerbungszeitraum wie im letzten Jahr wieder verlängern würde (bis 20.8. statt 15.7.). Zühlsdorff erklärte, dass dadurch die Zeit zwischen Bewerbungsende und Studienstart nicht ausreiche, um das Verfahren rechtzeitig vor dem Semesterbeginn durchzuführen.


Titelbild: Foto von Siora Photography auf Unsplash.com

Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Änderungen der Zugangs- und Zulassungsordnungen wurden im Amtsblatt (Gazette) veröffentlicht: https://www.leuphana.de/universitaet/amtsblatt.html

Carla L. Moritz

isst gerne Brezel mit Honig und Marmelade übereinander und liebt es auch sonst Neues auszuprobieren.

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