Zimmer, Hörsaal, Aula - Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay

Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Hochschulen mit dem MWK

Mit dem neuen Hochschulentwicklungsvertrag stellt Niedersachsen die Weichen für die Zukunft seiner Hochschulen. Unter der Leitung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) garantiert das Land den 20 staatlichen Hochschulen, die den Vertrag unterzeichnet haben, finanzielle Planungssicherheit bis Ende 2029 und stärkt ihre Autonomie in wesentlichen Bereichen. Dieser Vertrag ersetzt die Vereinbarung von 2013, die inzwischen zweimal verlängert worden war.

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) schließt mit den Hochschulen sowie der Stiftung Universität Lüneburg mehrjährige strategische Zielvereinbarungen ab. Gemäß § 1 Abs. 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) basieren diese Vereinbarungen sowohl auf der Landeshochschulplanung als auch auf der Entwicklungsplanung der Leuphana.

Der aktuelle Hochschulentwicklungsvertrag läuft von 2024 bis 2029. Zuvor gab es eine Brückenzielvereinbarung mit begrenztem Umfang zwischen der Leuphana und dem MWK für die Jahre 2023 und 2024. Der Vertrag, der die Vereinbarung von 2013 ablöst, deckt fünf Kapitel ab: Fachkräfteentwicklung, Forschung und Transfer, Hochschulorganisation, finanzielle Entwicklung und gesellschaftliche Herausforderungen wie Klimawandel und technologische Entwicklungen.

Wesentliche Punkte:

  1. Finanzielle Planungssicherheit: Übernahme von Tarif- und Besoldungssteigerungen bis 2029 und Stabilisierung der Grundfinanzierung.
  2. Stärkung der Autonomie: Hochschulen können Lehrangebote eigenverantwortlich weiterentwickeln und neue Studiengänge einrichten. Mehr Freiheiten bei der Berufung von Professoren.
  3. Infrastruktur und Nachhaltigkeit: Bereitstellung von Mitteln für energetische Sanierung und gezielte Investitionen in die Infrastruktur.
  4. Förderung von Innovation und Transfer: Erleichterter Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis, z.B. durch Reallabore.
  5. Kontinuierlicher Dialog: Fortsetzung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Hochschulen, um aktuelle Herausforderungen gemeinsam anzugehen.

In den strategischen Zielvereinbarungen werden zu ausgewählten Themenfeldern (z. B. Forschung, Internationalisierung, Qualität in Studium und Lehre) Ziele formuliert, die für die Gesamtentwicklung der Universität wichtig sind. Neue Zielvereinbarungen entstehen durch einen umfangreichen Abstimmungsprozess innerhalb der Leuphana. Die Abteilung Qualitätsentwicklung begleitet diesen Prozess und erstellt gemeinsam mit dem Präsidiumsbüro einen Entwurf für die Zielvereinbarung, der schließlich durch das Präsidium beschlossen wird.

Jährliche Berichte dokumentieren den Fortschritt bei der Erreichung der Ziele. Zusätzlich zu den mehrjährigen Zielvereinbarungen werden in jährlichen Zielvereinbarungen für das Studienangebot die Änderungen im Studienangebot (Einrichtung, wesentliche Änderung oder Schließung von Studiengängen) für das kommende Studienjahr festgelegt.

Für die Mitglieder der Leuphana stehen alle Zielvereinbarungen und Zielerreichungsberichte im Intranet zur Verfügung. Der Hochschulentwicklungsvertrag ist hier einsehbar.


Mit Material vom MWK und der Leuphana.
Foto: Zimmer, Hörsaal, Aula – Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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