Eine neue Analyse des Moses Mendelssohn Instituts (MMI) zeigt: Die Wohnkosten für Studierende und Auszubildende in Deutschland steigen weiter an. Bundesweit müssen Studierende derzeit im Durchschnitt mit 512 Euro pro Monat für ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft rechnen. Das entspricht einem Anstieg von 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr und liegt damit weiterhin über der allgemeinen Teuerungsrate.
In die Analyse wurden 89 deutsche Hochschulstandorte mit mehr als 5.000 Studierenden einbezogen. Zudem zeigt die Auswertung, dass 83,4 Prozent der Studierenden an Standorten eingeschrieben sind, an denen die durchschnittlichen Wohnkosten über der BAföG-Wohnkostenpauschale liegen; bei 61,2 Prozent liegt selbst das günstige Marktsegment oberhalb dieser Grenze.

Besonders angespannt bleibt die Lage im unteren Preissegment. Zwar hat sich die Dynamik der Mietsteigerungen im Bereich „Junges Wohnen“ zuletzt etwas abgeschwächt, doch günstige Angebote geraten weiter unter Druck. Gerade für Studierende, Auszubildende und andere Haushalte mit begrenztem Budget wird die Wohnungssuche damit zunehmend schwieriger. Auch steigende Neben- und Energiekosten können die Belastung weiter verschärfen.
Diese Entwicklung ist auch für Lüneburg wohnungspolitisch relevant. Zwar liegen im Rahmen der vorliegenden Auswertung keine gesondert ausgewiesenen studentischen Vergleichszahlen für Lüneburg vor. Gleichzeitig verfügt die Hansestadt inzwischen über einen qualifizierten Mietspiegel, dessen Fortschreibung 2026 vom Rat anerkannt wurde. Die Stadt betont selbst, dass der Mietspiegel mehr Transparenz über das örtliche Mietniveau schaffen soll. Damit gibt es für Lüneburg heute eine deutlich belastbarere Grundlage zur Einordnung des allgemeinen Mietniveaus am Wohnungsmarkt als noch vor wenigen Jahren.
Für die Bewertung der studentischen Wohnsituation in Lüneburg ist allerdings wichtig: Der qualifizierte Mietspiegel ist nicht ohne Weiteres auf alle Formen studentischen Wohnens übertragbar. Nach den Angaben der Hansestadt gilt er für Mietwohnungen und vermietete Häuser auf dem freien, nicht preisgebundenen Wohnungsmarkt. Nicht in seinen Anwendungsbereich fallen unter anderem Wohnräume in Studierenden- oder Jugendwohnheimen (§ 549 Abs. 3 BGB). Auch deshalb lassen sich Aussagen aus dem allgemeinen Mietspiegel nicht unmittelbar mit Wohnheimpreisen gleichsetzen.
Gerade in Hochschulstädten wie Lüneburg bleibt deshalb entscheidend, wie groß das Angebot an budgetorientiertem Wohnraum tatsächlich ist — also an bezahlbaren WG-Zimmern, kleinen Wohnungen und Wohnheimplätzen. Aus Sicht des Moses Mendelssohn Instituts braucht es hier weiterhin eine Ausweitung des Angebots, damit die Wahl des Studien- oder Ausbildungsortes nicht zunehmend vom Wohnungsmarkt bestimmt wird.
Dr. Stefan Brauckmann, geschäftsführender Direktor im Moses Mendelssohn Institut, ordnet die Entwicklung ein: Der Markt wirke auf den ersten Blick stabiler, tatsächlich verschärfe sich die Lage aber vielerorts gerade für diejenigen, die auf günstige Angebote angewiesen seien. Entscheidend sei deshalb nicht allein die Durchschnittsmiete, sondern ob ausreichend bezahlbarer Wohnraum verfügbar sei. Diese Einschätzung ist auch für Städte mit wachsender Transparenz durch qualifizierte Mietspiegel relevant, weil ein Mietspiegel zwar Marktverhältnisse abbildet, aber keinen zusätzlichen preisgünstigen Wohnraum schafft. Diese Schlussfolgerung ist eine Einordnung auf Basis der bundesweiten MMI-Daten und der Funktion des Lüneburger Mietspiegels.
Quellen: Pressemitteilung zum Mietspiegel Lüneburg, Mietspiegel der Hansestadt Lüneburg, Mosels Mandelssohn Institut.
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