Liebeskind-Bau Zentralgebäude Leuphana Universität - (c) Pixabay

Wie kann es 2022 mit dem Studium weitergehen?

Ein neues Jahr bricht an, wir sind im Wintersemester 2021/22 und somit im vierten Semester seit COVID-19. Wie kann es mit der Präsenzlehre aktuell weitergehen, wie können die Prüfungen ablaufen? Ein Rückblick und ein Ausblick.

Landesweite Warnstufe 3

Die landesweite Weihnachts- und Neujahrsruhe gilt vom 24.12.2021 bis einschließlich 15. Januar 2022. Für den Zeitraum vom 24. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 15. Januar 2022 wird die Warnstufe 3 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt. Grundlage: § 3 Abs. 5 Corona-Verordnung.

Leuphana Lage bis zum 15.01.2022

Am 05. Januar 2022 erhielten die Studierenden eine Rundmail des Präsidiums zum aktuellen Umgang mit der Coronapandemie. Bis zum 15.01.22 gilt, dass Lehrveranstaltungen an der Leuphana grundsätzlich online stattfinden sollen. Eine Ausnahme bilden hier wie zuvor Lehrveranstaltungen, in denen didaktische Erfordernisse eine Präsenzlehre rechtfertigen. Dies können z.B. Lehrveranstaltungen in den Naturwissenschaften, Musik, Kunst und Sport sein. Die Einschätzung, ob Präsenzlehre für die Lehrveranstaltung notwendig ist, ist hierbei von den Lehrenden zu treffen. Studierende sollen bei Lehrveranstaltungen, die in Präsenz stattfinden, auch weiterhin die Option haben, Lehrveranstaltungen über eine Online-Übertragung zu verfolgen. Einige Lehrende hatten sich schon eigenmächtig entschieden, vor Weihnachten die Lehre komplett auf online umzustellen.

Alle Teilnehmer:innen an Lehrveranstaltungen und an weiteren Veranstaltungen der Universität müssen
durchgehend eine FFP2-Atemschutzmaske (oder vergleichbar) tragen – solange Warnstufe 3 im Land Niedersachsen gilt  auch dann, soweit und solange ein Sitzplatz eingenommen ist.

Alle Teilnehmer:innen an weiteren Veranstaltungen der Universität, die nicht Lehrveranstaltungen sind und in
Präsenz durchgeführt werden, müssen neu über einen 2G-plus Nachweis verfügen.

Präsenzlehre im WS 2021/22

Das Semester startete im Oktober weitgehend in der Präsenzlehre. Ausnahmen waren jedoch möglich, so finden einige Veranstaltungen weiterhin nur vollständig online statt. Begründungen sind u.a. gesundheitliche Situationen der Lehrenden oder deren örtliche Abwesenheit bzw. Einreisebestimmungen. Aber es sind auch Einzelfälle bekannt, wo die Lehre im Selbststudium stattfindet und hin und wieder ein Austausch zu Fragen in ZOOM stattfindet.

Eine Anfrage der Univativ beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) ergab, dass die niedersächsischen Hochschulen autonom entscheiden, wie sie welche Vorlesungen anbieten und welche Freiheiten sie ihren Professor:innen bei der Wahl ihres Formats lassen. Das variiert in Niedersachsen von Hochschule zu Hochschule. Das MWK geht davon aus, dass die Entscheidung digitaler Unterricht oder Präsenzlehre an den Hochschulen selbst fällt und dass rein digital lehrende Professor:innen das mit dem Einverständnis der Hochschulleitung tun. Das Präsidium ist verantwortlich für die Maßnahmen zur Sicherstellung des Lehrangebots an der Universität.

Auf die Frage, welche Möglichkeiten die Hochschulen haben, die Präsenzlehre anzuordnen, antwortete das MWK:

Das Niedersächsische Hochschulgesetz regelt klar, dass das Präsidium einer Hochschule eine regelmäßige Präsenz verbeamteter Professorinnen und Professoren anordnen kann. Dienstvorgesetzter der Professorinnen und Professoren ist die Präsidentin oder der Präsident. Selbstverständlich kennen die Präsidentinnen und Präsidenten der Hochschulen in Niedersachsen die rechtlichen Möglichkeiten, die sie auch gegenüber im Beamtenverhältnis beschäftigten Professor/innen haben, um z. B. den Lehrbetrieb der Hochschule sicher zu stellen.

Im August 2021 veröffentlichte das MWK zusammen mit der LandesHochschulKonferenz ein Statement, dass das Wintersemester 2021/22 so weit wie möglich in Präsenz stattfinden soll.

Hybride Lehre / Online-Streaming

Mit der Entscheidung des Präsidiums der Leuphana wurde zusätzlich ab dem 29. November 2021 ein Online-Streaming der Veranstaltungen für die Lehrenden verpflichtend. Hierzu soll die Veranstaltung via Zoom gestreamt werden, eine Interaktion mit den Teilnehmenden soll hierbei nicht notwendig sein (passive Teilnahme bzw. zuhörende Teilnahme). Die Form der hybriden Lehre, in der sich Studierende aus dem Lehrraum und von zu Hause aktiv beteiligen können, war bisher also nicht verpflichtend. Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden in den Hörsälen oder Auditorium wurde den Lehrenden frei gestellt, diese vollständig online durchzuführen. Beide Regeln gelten bis Ende des Semesters.

Entscheidung über die Prüfungsphase

Eine finale Entscheidung zur Durchführung der Prüfungen soll in der zweiten Kalenderwoche des neuen Jahres, also in der Woche vom 10.01.2022, erfolgen. Die Univativ berichtete mehrmals über das Thema Prüfungen und die Probleme rund um Online-Prüfungen oder das geplante Proctoring. Die LfD (Landesdatenschutzbeauftragte für das Land Niedersachsen) veröffentlichte dazu kürzlich eine Handreichung / Eckpunkte, wie rechtssicher Online-Prüfungen unter Wahrung der Privatsphäre durchgeführt werden können. Zusammenfassend zum Thema Prüfungen fiel auf, dass in der Fakultät Wirtschaftswissenschaften vermehrt auf Präsenzprüfungen gesetzt wurde. Offen bleibt, ob es eine digitale Prüfungphase geben wird, ob die Prüfungen verschoben werden oder ob es einen Mischmasch aus allem statt einer einheitlichen Lösung geben wird.

Veto-Spieler: einige Professor:innen

Der größte Veto-Spieler hinsichtlich digitale Prüfungen sind einige Professor:innen. Als Prüfer:innen obliegt Ihnen alleine die Entscheidung die Prüfung zu welchem Datum, welchem Format und welchen Inhalten durchzuführen.

Screenshot aus myStudy - Präsenzklausur - (c) Christopher Bohlens
Screenshot aus myStudy – Präsenzklausur – (c) Christopher Bohlens

Einige Professor:innen und Dozent:innen berufen sich auf die Freiheit von Forschung und Lehre, wie sie im Grundgesetz im Art. 5 geschrieben steht. Darauf basierend fordern sie ihr Recht ein, selber darüber zu entscheiden, wie sie die Prüfung durchführen. In einer Beschreibung bei myStudy steht seit Oktober 2021, dass es keine digitale Klausur geben wird.

Anders verhält es sich bei Lehrbeauftragten oder Angestellten, die eine Prüfung durchführen – hier hat die Leuphana eine bessere Verhandlungsposition. Lehrbeauftragte könnten bei der Weigerung einer digitalen Prüfungen beispielsweise keinen Folgevertrag erhalten. Die Verwaltung wünscht sich einheitliche Lösungen und faire und vergleichbare Prüfungsbedingungen.

Bisher keine Verlängerung der Freiversuchsregelung

Wo in den vergangenen drei Corona-Semestern eine Freiversuchsregelung von bis zu zwei Versuchen bestand, gilt diese Regel derzeit im WS 2021/22 nicht. Ob dazu eine Entscheidung in der zuständigen ZSK (Zentrale Studienkommission) fallen wird, bleibt offen.

Quarantäne mit Omikron

Die aktuellen Regelungen zur Omikron-Variante sehen vor, dass für Kontaktpersonen eine 10-tägige Quarantäne gilt – auch für genesene und geimpfte Personen. Die Entscheidung über die Quarantäne trifft das jeweils zuständige Gesundheitsamt. In der politischen Diskussion ist jedoch eine Verkürzung der Quarantänezeiten.

Sollte es vermehrt zu Infektionen auf dem Campus kommen, könnten so schnell die Räume leerer werden oder für einige Personen die Präsenz-Prüfungsphase gelaufen sein, wenn sie in der Quarantäne stecken. Bisher gilt die behördlich angeordnete Quarantäne als ein entschuldigtes Fehlen von der Prüfung.

Die Leuphana schreibt hierzu Ende Dezember:

Die Universität ist seit dem Beginn der regulären Lehrveranstaltungen Mitte Oktober inzwischen über Infektionsfälle von 47 Universitätsmitgliedern informiert worden, Anfang November waren es 26 Fälle. Wir verzeichnen damit pro Woche weiterhin nur sehr wenige Fälle, und wir gehen weiterhin in keinem dieser Fälle – weder nachweislich noch vermutlich – davon aus, dass es zu einer Infektion im Kontext der Universität oder von Lehrveranstaltungen gekommen ist.

Verlängerung der Regelstudienzeiten

Der Landtag beschloss die Verlängerung der Regelstudienzeiten und Rückerstattung der Langzeitstudiengebühren von drei Semester (SoSe 2020, WS 2020/21 und SoSe 2021). Die Univativ berichtete. Für das WS 2021/22 gibt es bisher keine Beschlusslage. Die Landes-ASten-Konferenz (LAK) Niedersachsen fordert, das WS 2021/22 ebenfalls zum Solidarsemester zu erklären. Im § 14 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz) ist eine Erstattung von Gebühren und Entgelten möglich, wenn eine festgestellte epidemische Lage von nationaler / landesweiter Tragweite vorliegt oder „einer sonstigen besonderen Lage, aufgrund derer Studium und Lehre an der Hochschule mindestens für einen überwiegenden Teil des Semesters oder Trimesters nur eingeschränkt oder nicht möglich sind, der Billigkeit entspricht.“

Eine Übersicht, wie die Regelungen in anderen Bundesländern sind, hat der fzs veröffentlicht.

Rückerstattung des Semestertickets

Über den AStA Uni Lüneburg, war es möglich, das Semesterticket (ca. 150 Euro je Semester für das SoSe 2020, WS 2020/21 und SoSe 2021) zurückerstatten zu lassen. Eine der Voraussetzungen war der Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches des Semestertickets (Niedersachsen und Bremen) für mindestens 120 Tage. Aber auch aufgrund anderer Vorraussetzungen ist eine Erstattung vom Semesterticket möglich.

Rundschreiben an die Mitglieder der Hochschule

Regelmäßig erfolgten Rundschreiben an die Studierenden, Lehrenden und die Mitglieder der Hochschule zu der aktuellen Situation. Diese sind auch Online im Corona-Portal der Leuphana veröffentlicht. Ebenfalls sind zahlreiche Beratungsangebote im Corona-Portal gelistet.

2G auch an der Leuphana möglich

Das MWK hat den niedersächsischen Hochschulen die Möglichkeiten eingeräumt, selbstständig ihre Bestimmungen hinsichtlich des Zutritts festzulegen. Daher ist es nach aktuellem Stand möglich, dass die Hochschule sich für 2G entscheiden kann, wenn dies der Hausherr (in diesem Fall das Präsidium bzw. der Präsident) wünscht.

Impfen, impfen, impfen

Durch das mobile Impfteam des Landkreis Lüneburg ist eine Impfung an vielen Dienstagen in 2021 im Zentralgebäude möglich gewesen. 2022 wird weiterhin jeden Dienstag von 9-16 Uhr in der Cafeteria des Zentralgebäudes geimpft – am 11.01.2022 ist das mobile Impfteam jedoch nicht vor Ort.

Testen, testen, testen

Im Zentralgebäude gibt es die Möglichkeit für Corona-Tests, betrieben wird das Testzentrum durch das DRK Lüneburg. Das Zentrum ist aktuell von montags bis freitags von 07:30 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Corona-Verordnung

In der aktuell gültigen Corona-Landesverordnung vom 23. Dezember 2021 sind die Hochschulen bzw. Universitäten nicht explizit aufgeführt. Dies war auch schon oftmals in früheren Versionen der Fall. Das MWK hat mitgeteilt, dass für Hochschulen in Anlehnung an den Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung Ausnahmen von den ansonsten landesweit geltenden Corona-Regelungen gelten. Daher gilt auf dem Campus maßgeblich das, was die Leuphana an aktuellem Regelwerk bereithält.

RKI ControlCOVID

In dem Strategiepapier vom RKI – ControlCOVID – Strategie-Ergänzung zur Bewältigung der beginnenden pandemischen Welle durch die SARS-CoV-2-Variante Omikron vom 21.12.2021 lautet die Empfehlung für Universitäten, Fachhochschulen und Berufsschulen, auf Distanzveranstaltungen zu setzen.

Weitere Entscheidungen nächste Woche

In der Woche ab dem 10. Januar 2022 werden einige Entscheidungen vom Leuphana Präsidium, Senat und ZSK getroffen, insbesondere wie die Prüfungsphase ablaufen soll und wie es mit Freiversuchen oder Rücktrittsfristen aussieht. Es sollen zudem Beschlüsse zu den Themen digitalen Klausuren oder digitale Abgaben von Prüfungsleistungen gefasst werden.

Digitale Chancen

Die Hochschule bekennt sich weiterhin als Präsenz-Hochschule. Ob und inwieweit die neuen Chancen durch hybride Lehre, Online-Streaming oder digitale Lehre weiterhin genutzt werden, bleibt in einigen Bereichen völlig offen. Dieses wollen wir in einen künftigen Artikel beleuchten.


Mit Material der Leuphana.

Foto: Liebeskind-Bau Zentralgebäude Leuphana Universität – (c) Pixabay

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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