Die Handreichung über den Einkauf von vegetarischen Produkten liegt vor.
Die Handreichung mit dem langen Namen „Ausführungshinweise für vegetarische Einkäufe bei StuPa, AStA, FGVen und Fachschaften“ wurde am 17.12.2015 über die E-Mail-Verteiler geschickt. Grundsätzlich gilt ab dem 10.01.2016, dass keine Einkäufe mehr erstattet werden, die Folgendes enthalten: Fleisch, Fisch und Pelz.
Dem Antrag vorangegangen (Univativ berichtete) war eine längere Diskussion in der Studierendenschaft. Letztlich stimmte das Studierendenparlament (StuPa) dem Antrag zu.
Kurz gesagt, dass Studierendenparlament gibt den studentischen Gremien vor, welche Produkte erstattet werden und welche nicht. Fleisch, Fisch und Pelz werden ab jetzt nicht mehr erstattet. Die Begründung hierfür lautet: „Vor dem Leitmotiv des nachhaltigen Handelns der Universität und der Studierendenschaft hat das Studierendenparlament diesen Beschluss gefasst, um unnachhaltige Haltungsmethoden aufgrund von Emissionen in Futtermittelproduktion, Schadstoffbelastung sowie ethisches Fehlverhalten in Bezug auf Tierhaltung und -schlachtung, nicht mehr zu unterstützen.“
Weiter heißt es: „Der Beschluss bedeutet jedoch nicht, dass der Konsum dieser Produkte verboten wird – der Einkauf dieser wird nur nicht aus den studentischen Geldern erstattet. Das bedeutet, dass Abrechnungen und Kassenbuch-Einträge, welche sich auf diese Produkte beziehen, nicht mehr abgerechnet werden können. Das schließt nicht aus, diese zum Selbstkostenpreis anzubieten, da dies für den studentischen Haushalt neutral ist. Laut der Finanzordnung sind die Zeichnungsberechtigten für Fehlverhalten haftbar. Dies gilt bereits für alle nicht sachgerechten Umsätze.“
Weiterverarbeitete Produkte
Dieser Beschluss gilt auch für alle weiterverarbeiteten Produkte. Wenn ein Produkt also Fleisch, Fisch oder Pelz enthält, kann dies ebenfalls nicht erstattet werden. Manchmal ist es schwierig herauszufinden, ob nicht doch ein tierischer Bestandteil enthalten ist (Gelatine, Kälberlab, tierische Produkte zur Klärung oder L-Cystein beispielsweise). Oftmals werden tierische Produkte als Trägerstoffe und Hilfsmittel verwendet. Dies fand Foodwatch heraus. Beispiele hierfür sind Käse mit Schinkenanteil, Hartkäse, wenn er Kälberlab enthält, Süßigkeiten mit tierischer Gelatine, Pudding, Torten, Essig mit Chitin, Multivitaminsaft mit Gelatine usw.
Ob eine Prüfung in jedem Einzelfall bei nicht eindeutig gekennzeichneten Produkten dann erfolgen wird, ist bisher nicht bekannt. Vermutlich wäre dies aufgrund des Aufwandes aber nicht umsetzbar.
Grillen mit Fleisch möglich
Grundsätzlich wird mit dem Beschluss nicht die Nutzung von Fleisch, Fisch oder Pelz verboten, diese werden lediglich nicht mehr aus studentischen Geldern erstattet. Daher können auch weiterhin AStA, FGVs und Fachschaften bei Ihren Veranstaltungen einen Grill mit Fleisch anbieten, jedoch muss dies durch andere finanzielle Mittel gedeckt werden. Denn so heißt es wörtlich: „Das schließt nicht aus, diese zum Selbstkostenpreis anzubieten, da dies für den studentischen Haushalt neutral ist.“ Die Grillkohle kann jedoch weiterhin aus dem studentischen Haushalt bezahlt werden, ebenso die Grillanzünder, Zangen, Pappteller und das sonstige Zubehör. Um tierische Produkte zum Selbstkostenpreis zu bezahlen, könnte bei Veranstaltungen, beispielsweise beim Grillen, eine Kasse aufgestellt werden. Fraglich bleibt, ob eine Nutzung von „Schwarzen Kassen“, die dem studentischen Haushalt nicht bekannt sind, durch den Beschluss gebräuchlich wird.
Evaluierung des Beschlusses
In 2016 ist die Evaluierung des Beschlusses geplant. Insbesondere sollen die Erfahrungswerte zu möglicherweise entstanden Problemen in der Ausführung gesammelt werden. Zusätzlich verspricht der AStA, zum Thema Fleisch-, Fisch- und Pelz-Konsum Aufklärungsarbeit anzubieten.
Die Handreichung findet sich hier zum Download.
Autor: Christopher Bohlens