Nach unserer Auswertung der Seminargrößen an der Fakultät Staatswissenschaften hat die Univativ das Niedersächsische Wissenschaftsministerium um eine Einordnung gebeten. Die Antwort ist aufschlussreich – vor allem in dem, was sie nicht beantwortet.
Worum es geht: Im April hat die Univativ ausgewertet, wie voll die Seminare an der Fakultät Staatswissenschaften sind – mit Spitzenwerten von 75 Teilnehmenden in einem Kurs. Die Leuphana erklärte daraufhin, die Größen entsprächen den Landesvorgaben. Wir haben beim Land nachgefragt.
Wenn zwei Institutionen sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben, entsteht eine Lücke. In diese Lücke fallen, im konkreten Fall, die Studierenden der Fakultät Staatswissenschaften. Die Leuphana hatte im Mai erklärt, ihre Seminargrößen entsprächen grundsätzlich den Kapazitäten, die das Land Niedersachsen für die Fächer Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre vorgibt. Eine naheliegende Anschlussfrage war damit: Was sagt das Land dazu? Die Univativ hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) um eine Stellungnahme gebeten. Die Antworten kamen prompt – und sie lassen sich in einem Satz zusammenfassen: zuständig ist die Hochschule.
Das Wiederkehrende Wort: Automie
Dass die Angebote in Lüneburg, gerade in der staatswissenschaftlichen Fakultät, so stark nachgefragt würden, sei erfreulich – das spreche in Zeiten bundesweit sinkender oder stagnierender Studierendenzahlen für ein gutes und qualitätsvolles Studienangebot. Es ist exakt die Tonlage, die schon die Leuphana selbst angeschlagen hatte: Volle Kurse als Erfolgsmeldung.
Doch sobald es konkret wird, kehrt ein Begriff immer wieder: die Autonomie der Hochschulen. Die Organisation von Studium und Lehre sei Aufgabe der Hochschulen, die im Rahmen ihrer akademischen Selbstverwaltung für ein qualitativ hochwertiges und studierbares Angebot zu sorgen hätten. Wie Lehrkapazitäten auf einzelne Veranstaltungen verteilt werden, welche fachliche Ausrichtung Professuren haben, wie Personalressourcen zugeteilt werden – all das, betont das MWK, liege bei der Hochschule.
Keine Richtwerte, kein Bezug, Keine Prüfung
Damit räumt das Ministerium gleich mehrere Annahmen ab. Gibt es kapazitätsrechtliche oder hochschulpolitische Richtwerte, ab welcher Gruppengröße ein Seminar seine didaktische Funktion nur noch eingeschränkt erfüllt? Nein. Das sei von Fach zu Fach und von Veranstaltung zu Veranstaltung verschieden und werde am besten von den Lehrenden selbst beurteilt; eine kapazitätsrechtliche Setzung von Richtwerten gebe es in Niedersachsen nicht.
Auch das zentrale Argument der Leuphana relativiert das Land auf bemerkenswerte Weise. Die Universität hatte die Seminargrößen mit den Landeskapazitäten begründet. Das MWK stellt dagegen klar: Die Lehrkapazitäten bestimmten zwar die Kohortengröße eines ganzen Studiengangs – auf die Organisation und Größe einzelner Lehrveranstaltungen hätten sie aber keine unmittelbare Auswirkung. Anders gesagt: Wie viele Menschen am Ende in einem konkreten Seminar sitzen, ergibt sich nicht zwingend aus den Vorgaben des Landes. Es ist eine Entscheidung der Hochschule.
Die Uni verweist auf die Vorgaben des Landes. Das Land sagt, mit der Größe einzelner Seminare habe es nichts zu tun. Wer ist dann verantwortlich?
Und die Zielvereinbarungen, jenes Steuerungsinstrument, mit dem das Land Einfluss auf die Hochschulen nimmt? Gruppengrößen, Betreuungsrelationen, tatsächliche Lehrbedingungen spielen darin keine Rolle – die Zielvereinbarungen nähmen darauf keinen Bezug, so das Ministerium. Konkrete qualitative Anforderungen an seminaristische Lehre, an persönliche Betreuung oder Kleingruppenformate würden dort ebenfalls nicht festgelegt. Die Qualität werde stattdessen über die Akkreditierung und Reakkreditierung der Studiengänge geprüft, bei der auch Studierende befragt würden und die „Studierbarkeit“ ein Kriterium sei.
Am deutlichsten wird das Ministerium bei den Fragen nach Aufsicht und Eingriff. Ob Hochschulen ihre Kapazitäten so planen, dass die vorgesehenen Lehrformate auch umsetzbar sind, prüfe und begleite das MWK nicht – es liege in der Verantwortung der Hochschule. Und welche Möglichkeiten hat das Land, auf strukturell überfüllte Veranstaltungen zu reagieren, falls diese kein Einzelfall sind? Dieselbe Formulierung, Wort für Wort: Verantwortung der Hochschule, wird vom MWK weder geprüft noch begleitet.
Was das Land trotzdem in der Hand hat
Ganz ohne Steuerungsmittel ist das Ministerium nicht – und es benennt sie selbst. Seit 2015 stellt das Land den Hochschulen sogenannte Studienqualitätsmittel zur Verfügung, als Ausgleich für die abgeschafften Studiengebühren. Sie sollen gezielt die Qualität des Studiums steigern. Doch auch hier folgt der vertraute Halbsatz: Wie diese Mittel in konkrete Maßnahmen übersetzt werden, obliege den Hochschulen. Das Geld kommt vom Land. Was damit geschieht, entscheidet die Uni.
Auf die Frage, ob das Land angesichts steigender Nachfrage zusätzlichen Handlungsbedarf bei Finanzierung, Personalplanung oder Kapazitätsberechnung sehe, fällt die Antwort knapp aus: Die vorhandenen Regelungen würden als ausreichend erachtet. Und ob dem Ministerium ähnliche Hinweise auf hohe Seminargrößen an anderen niedersächsischen Hochschulen bekannt seien? Wegen schwankender Nachfrage könne es vorkommen, dass auch andere Hochschulen zeitweise viele Anmeldungen für einzelne Seminare erhielten. Ein strukturelles Problem klingt anders.
Die Lücke bleibt
Auffällig ist, wie sehr beide Seiten in derselben Argumentationsfigur enden. Die Leuphana nennt die hohen Zahlen einen „Snapshot“, der verzerren könne, weil sich Studierende anmelden, ohne sich wieder abzumelden. Das Ministerium spricht von einer „Momentaufnahme im April 2026″ und von einem Anwahlverhalten, das natürlichen Schwankungen unterliege. Der Einwand ist in beiden Fällen derselbe – und in beiden Fällen erklärt er, warum eine Zahl etwas zu hoch gegriffen sein könnte, aber nicht, warum ein Seminar überhaupt mit 64 oder 75 Anmeldungen startet.
Man kann die Haltung des MWK gut begründen. Hochschulautonomie ist ein hohes Gut, akademische Selbstverwaltung ein hart erkämpftes Prinzip. Ein Ministerium, das jede Seminargröße an jeder Hochschule selbst regulieren wollte, wäre ein Eingriff in genau diese Freiheit. Insofern ist die Antwort des Landes nicht ausweichend, sondern systemkonform: Das Land setzt den Rahmen, die Hochschule füllt ihn aus.
Nur führt dieses saubere Prinzip im konkreten Fall zu einem unbefriedigenden Ergebnis. Die Universität verweist nach oben, auf die Kapazitäten des Landes. Das Land verweist nach unten, auf die Autonomie der Universität. Beide Aussagen sind für sich genommen korrekt – und genau deshalb fühlt sich am Ende niemand für die 75 Personen im Seminarraum verantwortlich. Die Frage, die der erste Teil dieser Recherche aufgeworfen hat, bleibt damit offen. Sie ist nur eine Etage höher gewandert und unbeantwortet wieder zurückgekommen.
Es bliebe, die Studierenden selbst zu fragen. Das MWK weist darauf hin, dass deren Stimme über die Akkreditierung in das System gelangt – bei der Prüfung der „Studierbarkeit“ werden sie befragt. Womöglich ist das der Hebel, der bleibt: nicht der Erlass von oben, sondern die Rückmeldung von unten.
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