Bewertung Prüfung Bestanden Aufführen Leistung - (c) Pixabay

Vereinzelte Dozent:innen bestehen auf Klausureinsicht in Präsenz

Das Sommersemester 2021 wurde digital und die Prüfungsphase zur Hälfte digital durchgeführt. Die Klausureinsicht soll, wenn überhaupt, jedoch zum Großteil in Präsenz vor Ort stattfinden. Bei einigen Dozent:innen ist die Einsicht nur mit Termin und einer vorherigen Anmeldung möglich.

Jeder Studierende hat das Recht Einsicht in seine Prüfungsleistung zu nehmen, unabhängig davon, ob eine Prüfung bestanden wurde oder nicht. Dadurch soll transparent sein, wie die Aufgaben bewertet worden sind und bei Rückfragen wie die perfekte Muster-Lösung ausgesehen hätte. Die Studierenden müssen die Bewertung nachvollziehen können. Die Einsicht nur unter Aufsicht zu erlauben, ist zulässig. Im Rahmen der Einsichtnahme kann sich jede*r Studierende so viele Notizen machen wie er*sie möchte, aber ein Abfotografieren ist aus Gründen des Urheberrechts nicht erlaubt.

Vor der Corona-Pandemie

In der Vergangenheit boten die Lehrenden hierzu die Möglichkeit der Klausureinsicht. Die Studierenden konnten sich zu einem Termin anmelden oder im Rahmen der Sprechstunde Einsicht nehmen. Einige Dozierende schränkten die Einsichtnahme auf ausschließlich einen vorgegebenen Termin ein, was unzulässig war.

Schwierige Einsicht während der Pandemie

Trotz der digital durchgeführten Prüfungsphase bieten viele Dozierende die Einsichtnahme nur vor Ort in Lüneburg an. Oftmals schreiben die Dozierenden keine Benachrichtigung zu einer möglichen Einsichtnahme an die Studierenden. Andere wiederum bieten eine Einsichtnahme via Zoom-Videokonferenz an.

So wurde der Univativ folgende E-Mail zugespielt:

„Bitte beachten Sie, dass pandemiebedingt eine Klausureinsicht ausschließlich am Dienstag, 24. August 2021, nach verbindlicher Anmeldung (über myStudy) zu meiner Sprechstunde zu der vereinbarten Zeit und in dem genannten Raum erfolgen kann. Eine Einsicht ohne vorherige Anmeldung oder zu einem anderen Zeitraum ist nicht möglich. Sehen Sie daher bitte von entsprechenden Rückfragen ab.“

Auf einer Sitzung der Studienkommission (StuKo) der Fakultät Wirtschaftswissenschaften wurde erwähnt, dass die Dozierenden keine digitale Klausureinsicht anbieten müssen und eine Einsicht vor Ort keine Kontaktbeschränkungen bricht, sofern Einzeltermine angeboten werden.

Möglichkeiten zur Einsichtnahme

Die Fachschaft BEM veröffentlichte vor Kurzem eine studentische Handreichung zu Prüfungsverfahren an der Leuphana inkl. einem Musterschreiben zur Klausureinsicht. Nach dem EuGH-Urteil C-434/16 können Studierende sich per Briefpost oder E-Mail eine Kopie der Klausur kostenfrei zuschicken lassen.

Alternativ besteht die Möglichkeit eine Kopie der Klausur über die zuständigen Sachbearbeiter:in im Studierendenservice anfordern. Alle Klausuren werden eingescannt und zentral vom Studierendenservice archiviert. Das Scannen der Klausuren kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen, da zum Ende des Semesters alle Klausuren archiviert werden müssen.

Rechtzeitiger Widerspruch

Studierende sollten beachten, dass mit der Veröffentlichung der Note in QIS nur 30 Tage Zeit bleiben, einen Widerspruch zu der Prüfung einzureichen. Sollte innerhalb der 30 Tage keine Klausureinsicht möglich sein, sollte ein fristwahrender Widerspruch an den zuständigen Prüfungsausschuss geschickt werden. In diesem Widerspruch wird um die Klausureinsicht gebeten. Außerdem sollte in dem Widerspruch erwähnt werden, dass vorbehalten wird, eine Begründung nachzureichen oder den Widerspruch zurückzuziehen.


Foto: Bewertung Prüfung Bestanden Aufführen Leistung – (c) Pixabay
Transparenzhinweis: Der Autor hat an der Handreichung zu Prüfungsverfahren mitgearbeitet.

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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