Bewerbung Job Arbeiten Arbeitsplatz Arbeitssuche - (c) Pixabay

Verbuchung der Freiversuche – Ohne Antrag keine automatische Verbuchung

In den Corona-Semestern wurden jeweils zwei Freiversuche eingeführt – Studierende, die in Prüfungen durchfallen, können diese Freiversuche nutzen. So würde die Prüfung nicht auf die drei Versuche angerechnet werden. Doch es existiert kein Automatismus – Studierende müssen sich aktiv melden.

Für das WS 2020/21, SoSe 2021 und WS 2021/22 gibt es nach der Rahmenprüfungsordnung (RPO) zwei Freiversuche. In der Regel können Studierende nach der Drei-Versuche-Regelung eine Prüfung zweimal wiederholen. Sollte die Prüfung endgültig nicht bestanden sein, so erlischt der Prüfungsanspruch und schließlich führt dies zur Exmatrikulation.

Sollten in einem Semester mehr als zwei Prüfungen nicht bestanden sein, so können sich die Studierenden freiwillig aussuchen, auf welche Prüfungen die Freiversuche verbucht werden. Viele Studierende dachten, wenn sie nur in maximal zwei Prüfungen durchgefallen seien, so würden automatisch die Freiversuche verbucht werden. Dies ist aber nicht der Fall. Jeder Freiversuch muss durch die zuständige Sachbearbeiter:in eingetragen werden.

Antrag notwendig

Studierende, die ihre Freiversuche nun verbucht haben möchten, sollten sich schnellstmöglich an die Sachbearbeiter:innen wenden. Die zuständigen Personen sind hier für das College und die Graduate School aufgeführt. Die Freiversuche sind in der Corona-Anlage zur Rahmenprüfungsordnung in § 9 geregelt. Die jeweils gültigen Verordnungen werden in der Leuphana Gazette (Amtsblatt) veröffentlicht. Hierzu der Wortlaut:

Bis zu zwei im selben Semester unternommene Prüfungsleistungen aus unterschiedlichen Modulen, die mit „nicht ausreichend“ oder „nicht bestanden“ bewertet worden sind, werden nicht auf die Anzahl der zur Verfügung stehenden Prüfungsversuche angerechnet.

Nicht alle Studierende haben sich bisher Freiversuche verbuchen lassen. Bisher wurden rund 1.400 Freiversuche vermerkt. Zu ca. 3.800 nicht bestandenen Prüfungen wurde jedoch kein Freiversuch angemeldet (Datenstand Ende Januar 2022, gilt für WS 2020/21 und SoSe 2021).

Weitere Informationen rund um Prüfungen kann man auf der Webseite der Leuphana oder beim AStA Uni Lüneburg finden.


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Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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