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Tipps zum richtigen Schummeln bei schriftlichen Ausarbeitungen

Die Zeichenanzahl deiner schriftlichen Abgabe ist noch nicht groß genug? Oder dir fehlen die passenden Inhalte, die deine schriftliche Arbeit so richtig abrunden? Die univativ gibt dir mit diesem Artikel einige Schummel-Geheimtipps zum Schreiben wissenschaftlicher Arbeiten – auf eigene Gefahr, versteht sich.

ChatGPT

Ende November 2022 wurde der Chatbot-Prototyp ChatGPT bekannt, mit dem ganze Hausarbeiten in Sekundenerstellt werden können; keinen Monat später stieg das öffentliche Interesse an diesem Thema. Dieses Jahr diskutierten Lehrende an Hochschulen, wie der Einsatz von ChatGPT die Lehre verändert und ob er eine eigenständige Erarbeitung von Projekten, Prüfungen und Abgaben gefährden kann. Die Sorge ist, dass mit einer Plagiatssoftware jene Arbeiten, die mit ChatGPT erstellt wurden, nicht als Plagiat erkannt werden können. Anfang Februar formulierte der NDR dazu eine Anfrage an die norddeutschen Hochschulen, ob ChatGPT verboten werden oder seine Nutzung erlaubt bleiben solle. Wie umgehen mit der neuen Software, die Künstliche Intelligenz verwendet, um zum Beispiel wissenschaftliche Texte zu verfassen?

Henning Zühlsdorff ist Pressesprecher der Leuphana Universität Lüneburg und sieht das ganz ähnlich:

Neuen Entwicklungen gleich erstmal mit Verboten zu begegnen, ist sicherlich keine gute Idee. An der Leuphana jedenfalls hat derzeit niemand vor, den Einsatz von ChatGPT zu blockieren oder zu verbieten.

Die Unis wollen sich die neue Software auf andere Weise zunutze machen. Zühlsdorff sagt dazu:

Studierende können die Chat-Bots zum Beispiel auch als Tutoren einsetzen, die bei der Beantwortung von Fragen zu bestimmten Themen unterstützen und ihnen dabei helfen, ihr Wissen zu vertiefen und Bildungsbarrieren zu überwinden.

Eine kommentierte Linksammlung zum Thema ChatGPT findet sich beim Hochschulforum Digitalisierung. Der Lehrservice an der Leuphana hat zum Thema Künstliche Intelligenz in der Hochschullehre auch einen Beitrag und eine Liste mit Beispielen und Links erstellt. Am 15.03.2023 findet dazu vom Lehrservice auch eine Informationsveranstaltung „KI in Lehre und Prüfungen – ChatGPT“ statt.

Times Newer Roman

Eine neue Schriftart mit dem Namen „Times Newer Roman“ schummelt die Studienarbeit einfach mal um bis zu 15 Prozent länger. Mit Times Newer Roman sieht die Schriftart fast wie das Original aus, sie ist allerdings manipuliert: Leicht breitere Buchstaben, Leerzeichen und Satzzeichen verlängern einen Text optisch um bis zu 15 Prozent. Die Schriftart kann kostenlos mit der General Public License (GPL) heruntergeladen werden.

Mit den eigenen Waffen schlagen

Ist die schriftliche Arbeit dem Abgabezeitpunkt nahe, wird es bald lohnenswert sein, im Vorfeld eine eigene Plagiatsprüfung durchzuführen. Denn mit der neuen Rahmenprüfungsordnung (RPO) sollen ohne Einwilligung der Studierenden zukünftig alle eingereichten Ausarbeitungen gescannt werden dürfen, auch wenn kein Verdacht auf Betrug besteht. Es existieren entsprechende Anbieter wie Turnitin, PlagAware oder PlagScan, um die eigene Arbeit scannen zu lassen – allerdings meist gegen Entgelt. Eine Übersicht über verfügbare Software bietet diese Webseite.

Nach dem LehrWiki der Leuphana heißt es zum Plagiat:

Ein Plagiat liegt vor, wenn Werke anderer Urheber als eigene Werke ausgegeben werden. Plagiate gelten als Diebstahl geistigen Eigentums. Falls in (wissenschaftlichen) Arbeiten Texte, Formulierungen, Ideen, Gedanken, Abbildungen, Kompositionen usw. anderer Urheber übernommen werden, ist die Entlehnung in jedem einzelnen Fall kenntlich zu machen und die Quelle anzugeben. Nicht belegte Zitate sowie Arbeiten, die abgeschrieben bzw. aus Zitaten montiert sind, werden mit „mangelhaft“ bewertet und können nicht erneut eingereicht werden. Nicht jedes Plagiat ist das Resultat einer bewussten Täuschung. Auch eine unsaubere Arbeitsweise kann zu Plagiat führen. Sorgfältiges Exzerpieren von Literatur kann dies vermeiden.

Die Konsequenzen daraus werden auf der Webseite der Leuphana aufgezeigt:

Aus juristischer Sicht muss wissenschaftlichen Arbeiten obligatorisch eine unterschriebene Selbstständigkeitserklärung der Verfasser*in beigefügt werden (zur Formulierung vgl. die Rahmenprüfungsordnung § 7 Abs. 8). An der Leuphana Universität Lüneburg wird eine plagiierte schriftliche wissenschaftliche Arbeit dem Prüfungsausschuss vorgelegt und bei Feststellung des Plagiats als ‚ungenügend‘ (5,0) bewertet. Auch gravierendere rechtliche Schritte sind möglich (vgl. die Rahmenprüfungsordnung § 16 Abs. 4).

Ghostwriter

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die gesamte schriftliche Arbeit von jemand anderem schreiben zu lassen. Angebote dazu finden sich über eine Google Suche oder eBay Kleinanzeigen. Das Geschäftsmodell dahinter scheint jedoch, Berichten des Spiegels zufolge, besonders für die andere Seite lukrativ zu sein: Ein Ghostwriter, der für andere Haus- und Abschlussarbeiten schreibt, erhält teils horrende Geldsummen (»Einmal steckte mir eine Frau 1800 Euro in einem Schminktäschchen zu«); ein Unternehmensgründer mit Sitz in Thailand macht gleich ein ganzes Unternehmensmodell daraus.


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Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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