Vor zwei Jahren schaffte es die Initiative TV-Stud, dass die bereits 30 Jahre alte Forderung von einem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) verhandelt wird – ohne Einigung. In den diesjährigen Verhandlungen über die Tarifverträge der Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben die TV-Stud und ver.di den Punkt erneut aufgegriffen, doch nach den ersten zwei Verhandlungsrunden gibt es keine Aussicht auf einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte.
Alle Informationen zu den Vorteilen eines Tarifvertrags, dem Ablauf der Verhandlungen und den aktuellen Geschehnissen gibt es hier.
Was sind Tarifverträge?
Tarifverträge werden zwischen den Arbeitgeber*innen und einer Gewerkschaft geschlossen. Sie regeln die Rechte, Pflichten und Arbeitsbedingungen den Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen: Darunter fallen unter anderem Löhne und Gehälter, die Dauer der Wochenarbeitszeit, die Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit, Zulagen für beispielsweise Überstunden, die Urlaubsdauer und wie lange im Krankheitsfall weiter Gehalt gezahlt wird.
Solche Dinge sind auch in den individuellen Arbeitsverträgen zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*in festgehalten, sollten jedoch die Bedingungen des Arbeitsvertrages ungünstiger sein als die im Tarifvertrag und der*die Arbeitnehmer*in Mitglied einer Gewerkschaft ist, gilt der aktuelle Tarifvertrag mit seinen Bedingungen und Ansprüchen.
Im Fall der Tarifverhandlungen der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst sind die Verhandlungspartner ver.di (stellvertretend für alle zuständigen Gewerkschaften) auf Seiten der Arbeitnehmer*innen und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf Seiten der Arbeitgeber*innen, also die Finanzministerien der Länder.
Wie laufen die Tarifverhandlungen ab?
Über die Tarifverträge wird in regelmäßigen Abständen neu verhandelt. Zunächst stellen die Gewerkschaften zum Verhandlungsauftakt die Forderungen der Arbeitnehmer*innen vor. In einer zweiten Verhandlungsrunde legen die Arbeitgeber*innen ein Angebot vor. Lehnt die Gewerkschaft dieses ab, gehen die Arbeitnehmer*innen in den Warnstreik. Während eines Streiks werden die Arbeitnehmer*innen nicht bezahlt, allerdings bekommen Gewerkschaftsmitglieder ein sogenanntes Streikgeld durch ihre Gewerkschaft. Wenn es in der dritten Verhandlungsrunde zu keinem Ergebnis kommt, wird eine Schlichtungskommission zusammengestellt. Diese besteht zu gleichen Teilen aus beiden Verhandlungsparteien, die jeweils eine*n unabhängige*n Schlichter*in bestimmen, die abwechselnd den Vorsitz bei den Schlichtungsverhandlungen haben. Kommt es zu einer Pattsituation, hat der*die Vorsitzende*r die entscheidende Stimme. Die aktuellen Verhandlungen haben am 03. Dezember 2025 begonnen, die zweite Verhandlungsrunde fand am 15. und 16. Januar 2026 statt und die finalen Verhandlungen werden sich vom 11. bis zum 13. Februar ereignen.
Warum fordern die studentischen Beschäftigten einen Tarifvertrag?
Bereits bei den Tarifverhandlungen vor zwei Jahren forderten die studentischen Beschäftigten einen Tarifvertrag, der ihre Arbeit mit einigen Grundsteinen sichern sollte – ohne Erfolg. In diesem Jahr beschäftigen die Studierenden die gleichen Themen: Ihr Mindeststundenentgelt liegt nur Acht Cent über dem aktuellen Mindestlohn, ihre Stellen sind auf ein oder ein halbes Jahr befristet und sie haben keine Möglichkeit zur Mitbestimmung durch eine*n Vertreter*in im Personalrat oder die Wahl des Personalrats selbst. Im Gespräch sagten Betroffene, dass ihnen die Planbarkeit und die Sicherheit für die Zukunft fehlten. Viele bräuchten einen Job, um sich ihr Leben während des Studiums zu finanzieren.
Dazu eine Beispielrechnung: Der BAföG-Höchstsatz – für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und eigenständig krankenversichert sind – beträgt 992 Euro: Davon sind 475 Euro für den Grundbedarf, 137 Euro für die Krankenversicherung und 380 Euro für die Miete kalkuliert. Die Leuphana Universität schlüsselt die Lebenshaltungskosten für Studierende in Lüneburg auf ihrer Internetseite wie folgt auf: Miete: 320-530 Euro; Essen (bei Mensanutzung): 200-230 Euro; Krankenversicherung: ca. 120-130 Euro; Bücher, Kleidung, Freizeitaktivitäten, Sonstiges: 80-250 Euro. Die Beträge für Miete und Grundbedarf, die im BAföG veranschlagt sind, liegen somit deutlich unter den realen Ausgaben. Insgesamt müssten die Studierenden zwischen 720 Euro und 1.140 Euro pro Monat aufbringen – der Semesterbeitrag von 452,94 Euro, der alle sechs Monate gezahlt werden muss, ist da nicht inbegriffen.
Charli, stellvertretende*r Referent*in von StuBe, sagt dazu: “Es wird dann damit argumentiert, dass die Studierenden ja nur nebenbei arbeiten oder die Erfahrung und der Vermerk auf dem Lebenslauf wertig genug sein sollen. Aber das ist nicht die Realität, wir brauchen das Geld! Wie soll man sich Studieren leisten können? Eine Tarifierung bedeutet für uns [die studentischen Beschäftigten], dass wir bei jeder Tarifverhandlung dabei sind, dass es regelmäßige Lohnerhöhungen gibt und wir einklagbare Rechte haben. Wir können Forderungen stellen und wir müssen nicht wieder von Null anfangen uns das Recht zu erkämpfen, dass überhaupt über uns geredet wird. Das ist die allerwichtigste Grundlage. In Berlin beispielsweise gibt es diese Tarifierung der studentischen Beschäftigten bereits. Das zeigt: Es ist möglich. Außerdem steht sie im Koalitionsvertrag unserer Rot-Grünen Landesregierung. Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt für die Politik, sich für uns einzusetzen.”

Wie ist der aktuelle Stand?
In der ersten Runde forderte ver.di für die studentischen Beschäftigten ein einheitliches Stundenentgelt von 17 Euro im ersten Jahr der Beschäftigung, ab dem zweiten Jahr 18 Euro und ab dem dritten Jahr 19 Euro. Außerdem forderte ver.di eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und einen Mindeststundenumfang von 40 Stunden im Monat. Das Angebot der TdL diesbezüglich umfasst eine Erhöhung der Mindeststundenentgelte für studentische Beschäftigte: 15,06 Euro zum Sommersemester 2026, 15,76 Euro zum Sommersemester 2027 und 16,49 Euro zum Sommersemester 2028. Zum Vergleich: Der Mindeststundenlohn liegt seit Jahresbeginn bei 13,90 Euro und soll sich laut des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung zum Beginn 2027 auf 14,60 Euro erhöhen.
TV-Stud, die Gewerkschaften und die Arbeitnehmer*innen sind mit den Angeboten für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, die Auszubildenden und die studentischen Beschäftigten nicht zufrieden, sodass zu mehreren Warnstreiks in ganz Deutschland aufgerufen wurde. Unter anderem wurden am 28. Januar 2026 die Beschäftigten der Hochschulen unter dem Hashtag “Hochschulaktionstag” bundesweit dazu aufgerufen, für “bessere Arbeits- und Studienbedingungen Druck zu machen”, wie es in einem Flyer hieß. In Lüneburg trafen sich gegen zehn Uhr Studentische Hilfskräfte, Beschäftigte der Uni, solidarische Studierende und sogar einige solidarische Mitarbeitenden der ortsansässigen Firma Jungheinrich, die seit November die Schließung ihres Werks bestreiken, am Sande. Nach einer Auftaktkundgebung liefen die Demonstranten mit Trommeln, Trillerpfeifen, Megaphonen und angemeldeter Pyrotechnik um den Marktplatz und schließlich über die Uelzener Straße zum Campus der Universität. Dort versammelten sie sich gegen 11:45 Uhr vor Gebäude neun für weitere Redebeiträge von verschiedenen Beschäftigten, die ihre Lage schilderten und ihre Unzufriedenheit über die Angebote der TdL kundtaten. “Es ist einfach nur traurig, wie Arbeitgeber*innen unsere Arbeit kollektiv nicht wertschätzen”, sagt Niklas, ein Beschäftigter der Leuphana, „Vor allem bei den Forderungen für Azubis, oder auch Studierende: Bei den Kleinen wird als erstes gekürzt.” Eine andere Studentin, die schon bei verschiedenen Stellen als Studentische Hilfskraft (SHK) gearbeitet hat, kommentiert: “Unsere Forderungen sind nicht die Welt, die sind nicht utopisch. Trotzdem sind die Arbeitgeber*innen> so wenig dazu bereit, uns entgegenzukommen.“
Später in den Räumen des AStA, wo es Essen gibt, die Streikposten von der ver.di und der GEW vertreten sind und Informationsstände von verschiedenen AStA Referaten ihre Solidarität >zeigen, wird der Hochschulaktionstag an kleinen Gruppentischen rekapituliert: Muriel und Tom, zwei Studierende, beschreiben die Atmosphäre auf der Demonstration als gut und laut. Für sie sei es eine produktive Art, mit ihrem Frust umzugehen. Doch die Stimmung ist nicht nur hoffnungsvoll. Andere Beschäftigte sehen die Lage eher negativ: “Bei der letzten Verhandlung vor zwei Jahren war die Streikbereitschaft höher. Jetzt sind alle des Themas müde. Falls es ein Angebot gibt, dann nur ein beschissenes. Die Positionen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer*innen liegen einfach zu weit auseinander.”
Dennoch sind sich alle Befragten einig: Dass ein Studium für jeden offen stehe und bezahlbar sei, sei gesamtgesellschaftlich wichtig. Unter schlechten Arbeitsbedingungen der Beschäftigten leide auf lange Sicht die Bildung, und das sei inakzeptabel.
Charli von StuBe ist der Meinung, dass die Leuphana die studentischen Beschäftigten im Zuge ihrer Bemühungen um eine Tarifierung unterstützen könne, indem die Universität sich positioniere und für einen Tarifvertrag ausspräche. Doch auch ohne einen TV-Stud könne die Leuphana sich entscheiden, ihre studentischen Beschäftigten besser zu bezahlen, um ihre Wertschätzung gegenüber der geleisteten Arbeit der Studierenden zu zeigen, fügt Charli hinzu.
Welche Meinung hat die Leuphana dazu?
Auf Anfrage von univativ nahm die Pressestelle der Leuphana schriftlich Stellung zu zentralen Forderungen der Tarifverhandlungen.
Einen festen Mindeststundenumfang für studentische Beschäftigte lehnt die Universität derzeit ab. Ein solches Modell passe aus ihrer Sicht nicht zum Charakter der Tätigkeit als Nebenerwerb neben dem Studium. Studierende benötigten zeitliche Flexibilität, um Studium, Nebenjob und andere Verpflichtungen miteinander vereinbaren zu können. Zudem verweist die Universität auf die Geringfügigkeitsgrenze: Eine höhere Stundenzahl könne für viele mit zusätzlichen Sozialabgaben verbunden sein.
Auch beim Thema befristete Verträge sieht die Leuphana keinen grundsätzlichen Änderungsbedarf. Die Vertragslaufzeiten orientierten sich in der Regel an der Dauer der jeweiligen Tätigkeit und betrügen mindestens ein Jahr. Längere Beschäftigungszeiträume seien möglich. Häufig wünschten sich Studierende jedoch selbst kürzere Verträge, um flexibel zu bleiben, so die Pressestelle.
Grundsätzlich bemühe sich die Universität um verlässliche Arbeitsbedingungen. Ziel seien möglichst planbare und längerfristige Beschäftigungsverhältnisse, die Studierenden ein kalkulierbares Einkommen ermöglichen.
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Fotos: Jule Willemsen
