StuPa Interna: Eklat bei den AStA Wahlen und Entsendung einer Delegation

Die Wahl einer Delegation für eine Mitgliederversammlung während einer StuPa-Sitzung führte zu einem Eklat mit zahlreichen E-Mail-Beschwerden. Dazu gab es auch noch unschöne Stimmzettel. Die Univativ berichtet Interna.

Ende Mai habt ihr euer neues Student*innenparlament (StuPa) gewählt. Während AStA und StuPa in der Vergangenheit die Ausschreibungen von Ämtern (wie beispielsweise des Leuphana Präsidenten) öffentlich forderten, legen sie innerhalb der eigenen Reihen wohl keinen besonderen Wert auf diese Feststellung.

(c) Univativ
Quelle: Studentischer Wahlausschuss

Die Ausschreibung für die Ämter im AStA erfolgte dieses Mal lediglich mit einer Rundmail an die StuPa-Parlamentarier sowie durch einige wenige E-Mail-Verteiler. Keinerlei Erwähnung fand die Ausschreibung auf den Webseiten des AStA/StuPa, Facebook oder Instagram. Obwohl jeder Studierende das Recht hat sich zu bewerben, wollten sie scheinbar mehr unter sich bleiben.

Seltsam wirkt in diesem Zusammenhang auch, dass bereits seit März 2019 keine hochschulöffentlichen Einladungen mehr zu StuPa-Sitzungen, samt Tagesordnung, per allgemein zugänglichem E-Mail-Verteiler verschickt wurden. Auf Rückfrage der Univativ dazu im Mai 2019 wurde von einem Softwareproblem berichtet, eine Lösung sei in Arbeit.

So wurden auf der StuPa-Sitzung am 04. Juli neben vier neuen AStA-Sprecher*innen (Aufwandsentschädigung je ca. 800 Euro/Monat) ebenso eine Personalreferent*in (ca. 150 Euro/Monat) und die zahlreichen ehrenamtlich arbeitenden Referate (10) gewählt. Das AStA-Finanzreferat wird erst am Ende des Haushaltsjahres (30. September) neu besetzt. Von den fünf Listen, die im StuPa vertreten sind, besetzen drei Listen (campus.grün, KUL und JuSo HSG) die Ämter/Referate im AStA. Die Liste dielinke.SDS und LHG sind nicht an der Exekutive (AStA) beteiligt.

Mehrheitsverhältnisse im StuPa – Grün=campus.grün, Hellblau=KUL, Hellrot=juso HSG, Dunkelrot=dielinke.SDS, Gelb=LHG
Quelle: Studentischer Wahlausschuss

Eine strikte Gewaltentrennung zwischen Legislative und Exekutive ist nicht gegeben, da einige AStA-Mitglieder gleichzeitig ebenfalls ein Mandat oder eine Stellvertretung im StuPa besitzen. Eine Wahl in den AStA führt nicht zum Verlust des Stimmrechtes im StuPa. Gemäß der Satzung übernimmt unter anderem das StuPa die Aufsicht, und führt die Wahl des AStA selbst durch.

Wahl einer Delegation zum fzs

Anfang August findet in Lüneburg außerdem die halbjährliche Mitgliederversammlung (MV) des fzs (freier zusammenschluss von student*innenschaften), dem bundesweiten studentischen Dachverband, statt. Mitglieder sind die Studierendenschaften, circa 80 aus ganz Deutschland. Dabei vertritt der fzs nicht die Mehrheit der Studierenden, sondern etwa 30 % aus 80 von rund 430 Hochschulen insgesamt. Die Mitgliedschaft kostet die Lüneburger knapp 8.000 Euro im Jahr.

Um die Studierendenschaft auf dieser Versammlung zu vertreten, muss im Voraus eine Delegation angemeldet werden – in der Vergangenheit hat diese der AStA auf einer seiner regelmäßigen Sitzungen bestimmt. Dieses Verfahren stieß dem StuPa-Vorsitz sauer auf, da laut Interpretation der Satzung die Delegierung in den Aufgabenbereich des StuPa falle. Kurzum: Das Thema kam auf der StuPa-Sitzung zur Ansprache, fünf Personen zweifelten diese Auslegung an und es wurde darüber abgestimmt, wer die Delegation nun festlegt. Die führenden Listen, die den AStA stellen, waren mit Mehrheit, aber nicht einheitlich dafür, dass die Festlegung der Delegation dem AStA obliegt.

Nach der Sitzung am Donnerstag reichte der StuPa-Vorsitz daher eine Beschwerde gemäß §4 der Satzung der Studierendenschaft ein. Dieses Beschwerderecht steht allen Studierenden zu. Kern dieser Beschwerde: Der Beschluss, dass der AStA die Delegation zum fzs delegiere, verstoße gegen die Satzung. Der Univativ liegt diese Beschwerde vor:

„Ich missbillige das aktuelle Vorgehen im Student*innenparlament und verlange, dass es seine Rolle als höchstes beschlussfassendes Organ beibehält und keine Kompetenzen an den Allgemeiner Student*innenausschuss abgibt.“

Und weiter:
„… Werden Kompetenzen in den AStA verlegt, so wird ein großer Anteil von Wählenden von Entscheidungen ausgeschlossen, weil der Allgemeiner Student*innenausschuss in seiner Konstituierung in keinster Weise die Mehrheitsverhältnisse des Student*innenparlamentes abbildet. Ferner kommt es zum Bruch der Gewaltenteilung, was Demokratietheoretisch absolut zu missbilligen ist.“

Ferner heißt es noch: „… Sollten die Kompetenzen des Parlamentes im AStA gebündelt werden, so sollte der AStA direkt durch die Studierenden gewählt werden.“

Kurzgesagt: Das StuPa und der AStA streiten sich darüber, wer die Delegation für die Mitgliederversammlung bestimmt.

Rechtliche Beihilfe durch Fachjurist*innen

Der eine Teil des StuPa-Vorsitzes, welcher auch als Einzelperson die Beschwerde anführt, wandte sich an das Justiziariat der Leuphana, um eine rechtliche Klärung herbeizuführen. Die Antwort folgte am Freitagnachmittag, der Beschluss des StuPa für die Ernennung der Delegation durch den AStA ist ungültig. Der Beschwerende fasst es so zusammen:

Verkürzt wiedergegeben kann das StuPa (Mitgliederversammlung, Legislative, höchste beschlussfassende Gremium) dem AStA (Vorstand, Exekutive, ausführenden Organ) eine solche Kompetenz laut Satzung nicht übertragen (Gewaltenteilung). Die Studierenden haben den AStA nicht gewählt. Der AStA bildet nicht das Wahlergebnis ab. Und weiter noch, das StuPa ist vertretend für die verfasste Studierendenschaft Mitglied im fzs (§12 Satzung).“

Über den E-Mail-Verteiler, den rund 120 StuPa-Parlamentarier*innen empfangen, teilte daraufhin der andere Teil des StuPa-Vorsitzes (bestehend aus zwei Personen) mit, dass man das Vorgehen ihres Partners nicht teile, man wolle sich aber wegen der rechtlichen Einschätzung konkret nicht äußern. Eine andere Lösung wäre möglich gewesen, wie man lesen konnte.

Nach außen hin vermittelt dieser Streit, dass die Delegation ursprünglich schnell und ohne großes Aufsehen erfolgen sollte.

Update: Mittlerweile wurde vom StuPa-Vorsitz eine Ausschreibung für eine Delegation (in E-Mail-Verteilern) veröffentlicht. Frist ist der 17.07. Auf den Webseiten und Sozialen Medien Kanälen ist bisher nichts zu finden (Stand 11.07.2019 – 20 Uhr)

Ein Wahlzettel für alles

Für etwas Verwirrung auf der StuPa-Sitzung sorgte zusätzlich, dass jede Personalwahl mit jeweils einem Stimmzettel durchgeführt wurde. Heißt konkret: Selbst wenn mehrere Personen zur Wahl standen, bekamen die einzelnen Mitglieder des StuPa nur einen Wahlzettel. Wer zum Beispiel für Person A, aber nicht für Person B stimmen wollte, musste mehrere Kreuze setzen und die Namen dahinter vermerken. Mehrere Parlamentarier*innen beschwerten sich direkt während der Sitzung über dieses Vorgehen.

Eine außerordentliche StuPa-Sitzung zur Klärung soll am 17. oder 24. Juli 2019 stattfinden.


Update: 11.07.2019 – 20 Uhr – Wir haben das Bild aktualisiert und nun StuPa-Vorsitz statt StuPa verwendet, da sich der StuPa-Vorsitz beschwert hat und nicht das StuPa. Außerdem haben wir eine sprachliche Korrektur bei den AStA und StuPa Mandaten vorgenommen. Schließlich haben wir den Absatz überarbeitet, wo die Rede davon war, dass die Wahlzeitpunkt des AStA nach der Wahl unterschiedlich lag und dieses Jahr länger dauerte. In der Tat waren die Zeiträume wann ein neuer AStA neugewählt wurde, nach der Hochschulwahl leicht abweichend von Jahr zu Jahr. Jedoch gibt es für dieses Jahr keine Besonderheit festzustellen.

Auch haben wir die Ausschreibung für eine Delegation die am 11.07.2019 gegen 17 Uhr veröffentlicht worden ist, erwähnt.

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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