Brieftasche Leer Armut Pleite Finanzen Geld - (c) Pixabay

Studierendenleben wird immer teurer – Welche Möglichkeiten bestehen?

Steigende Energiepreise, Lebenshaltungskosten, kurz: die Inflation treiben die Kosten für das Leben der Studierenden derzeit stark nach oben. Die aktuelle Entwicklung, Unterstützungsangebote und Rückerstattungen im Überblick.

Dass das Studium an der Leuphana zu einer der teuersten Studienplätze* in Deutschland gehört, hatten wir bereits berichtet. Am 14. Juli kündigte das Studentenwerk OstNiedersachsen die Betriebskostenpauschale um 60 Euro pro Monat ab September zu erhöhen, die letzte Erhöhung erfolgte zum April um 15 Euro p.M. und eine Erhöhung der Mieten. Insgesamt 75 Euro pro Monat mehr in diesem Jahr nur für die Betriebskostenpauschale.

Mieten

Der Wohnungsmarkt in Lüneburg gehört zu den angespannten Wohnungsmärkten, hier gilt eine Mietpreisbremse. Die Mietpreisbremse besagt, dass der Preis für Neuvermietungen nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen soll und bei bestehenden Mietverhältnissen darf die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden.

Einen amtlichen Mietspiegel gibt es in Lüneburg derzeit nicht, die Einführung wurde mehrmals Lüneburg verschoben. Ein Antrag im Stadtrat, für eine zügige Einführung, wurde zuletzt im Februar 2022 abgelehnt. Ein Mietspiegel ist bisher für Ende 2023/Anfang 2024 geplant.

BaföG

Am 23. Juni wurde das 27. BAföG-Änderungsgesetz im Bundestag beschlossen. Es sieht deutliche Verbesserungen für Studierende vor. Ab Wintersemester 22/23 werden die Freibeträge auf das Elterneinkommen um 20,75 % steigen, die Bedarfssätze um 5,75 % (Mietzuschlag > 10 %). Dazu kommt die Erhöhung der Altersgrenze auf 45 und des Vermögensfreibetrags auf 15.000 Euro (für alle unter 30) bzw. 45.000 Euro ab 30 Jahre.

Heizkostenzuschuss

Die Bundesregierung entlastet etwa 2,1 Millionen Menschen mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss – vor allem Wohngeld-Haushalte (ca. 1,6 Millionen) und Studierende mit BAföG (370.000). Der Zuschuss fängt für Studierende mit BaföG 230 Euro an und wird bei Wohngeld-Haushalten nach Größe des Haushalts gesteigert.

Lebensmittel

Die Kosten für Lebensmittel sind in den letzten Wochen stark gestiegen. Um Kosten zu sparen, bieten Supermärkte am Freitag oder Samstag Abend Rabatte auf Obst und Gemüse an. Ebenso ist MHD-Ware reduziert. Mit der App Too Good To Go können Lebensmittelreste gerettet werden.

Die Lüneburger Tafel verzeichnet eine Verdoppelung der Neuanmeldungen. Während es im Jan/Feb noch rund 70 Ausgaben pro Tag waren, sind es jetzt 120-170 Ausgaben pro Tag. Die Lebensmittelspenden sind dabei rückläufig. Bei Studierenden sind es hauptsächlich russische und ukrainische Studierenden die Unterstützung bei der Tafel angefragt haben. Die Personengruppen werden eigentlich von ihren Familien unterstützt, aber Aufgrund der EU-Sanktionen können deren Eltern keine Gelder mehr transferieren, so im Gespräch mit der Univativ.

Gemeinsam gegen Lebensmittelverschwendung setzt sich foodsharing e.V. ein. In Lüneburg gibt es sieben Stationen an denen Fairteiler stehen, das sind Regale oder Kühlschränke, wo Lebensmittel kostenfrei abholen oder vorbeigebracht werden können.

Beratungsangebote

Bezüglich der Finanzierung des Studiums bietet der AStA Uni Lüneburg eine BaföG und Finanzierungsberatung und das Studentenwerk OstNiedersachsen eine Sozial- und Finanzierungsberatung an.

Anteilige Rückerstattung vom Semesterticket SoSe 2022

Zum 01. Juli startete die Rückerstattung für das Semesterticket im SoSe 2022. Aufgrund des 9-Euro-Tickets reduziert sich der Preis für drei Monate. Während es bei Abo-Kunden meist automatisch verrechnet wird, müssen die Studierenden einen Antrag auf Rückerstattung (51,84 Euro) stellen.

Da die Studierenden, während der COVID-19 Pandemie, weniger mit dem ÖPNV unterwegs waren, sinkt der Beitrag für das Semesterticket im WS 2022-23 und SoSe 2023. Außerdem besteht die Möglichkeit sich das Semesterticket (rund 160 Euro) zurückerstatten zu lassen u.A. Finanzielle oder Gesundheitliche Gründe, Mutterschutz, Abwesenheit oder andere Gründe.

Rückerstattung Studentenwerksbeitrag

Der Studentenwerksbeitrag (108 Euro) kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückerstattet werden. Dies ist möglich, im Urlaubssemester oder ein Studium an einer ausländischen Hochschule erfolgt, auch ohne Beurlaubung. Eine Befreiung ist nur möglich, wer nachweislich mindestens 120 Tage während eines Semesters nicht am Studienort und dem jeweils angrenzenden Landkreis wohnt.


Foto: Brieftasche Leer Armut Pleite Finanzen Geld – (c) Pixabay

*Private Institutionen ausgenommen. An staatlichen Hochschulen und Universitäten werden keine Studiengebühren erhoben, der Semesterbeitrag für Verwaltung, AStA, Gremien, etc. zählt zu den höchsten Deutschlands.

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

Alle Beiträge ansehen von Christopher Bohlens →