flickr (CC BY-ND 2.0) - Wissenschaftsjahr - Farmers' food market stall with variety of organic vegetable.

Studentische Gelder nur noch für nachhaltige Produkte und Dienstleistungen – Bio-Pflicht und Tetra Pak-Verbot

Das Student*innenparlament (StuPa) beschäftigt sich am Mittwoch mit der geplanten Nachhaltigkeitsordnung. Diese legt fest, nach welchen Kriterien unter anderem AStA, FGVen und Initiativen studentische Gelder beantragen dürfen. Die neuen Vorgaben fallen dabei wesentlich schärfer aus als bisherige Bestimmungen.

Dürfen sich Initiativen, Fachschaften und der AStA von studentischen Geldern Fleisch und Fisch kaufen? Sollte in der Studierendenschaft Nachhaltigkeit durch Verbote oder Eigeninitiative erreicht werden? Das sind Fragen, über die das Student*innenparlament (StuPa) mehrere Male diskutiert hat. Bereits 2015 hat die damalige Liste „QuattroFAK“ den Antrag gestellt, den Kauf tierischer Produkte durch studentischer Gelder zu unterbinden. Letztendlich hat das StuPa beschlossen, den Kauf von Fleisch, Fisch und Pelz durch studentische Gelder zu verbieten. Diese Regelung trat zum 10. Januar 2016 in Kraft.

Historie

In 2017 wurde eine Übergangsregelung beschlossen, bis zum 02. April 2018 war es möglich Fleisch und Fisch biologisch zertifiziert zu erwerben und über den studentischen Haushalt bei Bedarf abzurechnen. Auf einer StuPa-Sitzung in 2018 wurde beschlossen: „Bis zum Inkrafttreten einer Nachhaltigkeitsordnung gilt eine Übergangsregelung, die den Beschluss, dass Fleisch nicht erstattet werden kann, aufhebt. Fleisch sowie Fisch müssen biologisch zertifiziert sein. Pelz wird weiterhin nicht subventioniert.“

Der letzte Beschluss vom StuPa aus 2018 lautet: „Fleisch sowie Fisch müssen biologisch zertifiziert sein. Pelz wird weiterhin nicht subventioniert. Eine Erklärung in Textform, ggf. durch geeignete Nachweise, ist abzugeben, sofern der Quittung / dem Kassenbon / etc. nicht eindeutig entnommen werden kann, dass es sich um biologisch zertifizierte Produkte handelt. Der Beschluss verliert seine Gültigkeit mit Einreichung einer Beschlussempfehlung des Nachhaltigkeitsausschusses. Wird kein Nachhaltigkeitsausschuss in den kommenden Legislaturperioden eingesetzt, so verliert der Beschluss seine Gültigkeit mit Einreichung einer Beschlussempfehlung des Zentralausschusses. Das 12. Student*innenparlament empfiehlt dem 13. Student*innenparlament die Einsetzung eines Nachhaltigkeitsausschusses.“

Aktuell Lage

Auch in der Satzung der Studierendenschaft hat ein Paragraph zum Thema Nachhaltigkeit Einzug gefunden. Auch die Finanzordnung enthält etwas zum Thema Wirtschaftlichkeit.

Jetzt hat der Nachhaltigkeitsausschuss des StuPas eine Nachhaltigkeitsordnung erarbeitet, welche die Satzung und Finanzordnung ergänzen sollen. Inkrafttreten ist für den 1. Oktober 2020 geplant. Gültig wird diese für alle, die Gelder aus dem studentischen Haushalt beantragen. Das betrifft unter anderem das StuPa und die von ihm geförderten Projekte, den AStA, Fachschaften, FGVen und studentische Initiativen. Wie die studentischen Gelder verwendet werden, hat die Univativ bereits visualisiert. Mit der Thematik der verbindlichen Nachhaltigkeitsvorgaben von studentischen Geldern ist die Studierendenschaft eine der ersten in ganz Deutschland gewesen und nur wenige Studierendenschaften sehen ähnliche Regelungen vor.

Den Entwurf der Nachhaltigkeitsordnung hat die Univativ beim StuPa Vorsitz angefragt und bekommen. Da auf der Website des StuPas keine Drucksachen für kommende oder vergangene Sitzungen abgerufen werden können, haben wir den Entwurf 14-o16-002_Nachhaltigkeitsordnung online gestellt. Auch eine Beschlussdatenbank der StuPa-Beschlüsse fehlt seit Jahren. Die aktuelle Beschlusslage findet sich nicht auf den Webseiten vom AStA oder StuPa.

Wer die Dokumente lesen möchte, muss entweder selbst gewähltes StuPa-Mitglied sein oder den StuPa-Vorsitz anfragen. Somit ist es Interessierten oftmals nur über Umwege möglich, sich über die Entscheidungen des StuPas zu informieren.

Die neuen Regeln

Bisher enthält der Entwurf folgende Vorschläge:

  1. „Folgende Kriterien müssen bei der Finanzierung von Speisen eingehalten werden:
    1. Einhaltung mindestens des deutschen oder des europäischen Bio-Siegels (DE-Öko, EU-Öko) oder höherwertiger Verbände (Naturland, Bioland, Demeter).
    2. Alternative a:
      Extern zubereitete Speisen (zum Beispiel Catering oder Lieferdienste) müssen Bio-Standards nicht erfüllen, aber können dann nur vegan abgerechnet werden.
    3. Alternative b:
      Extern zubereitete Speisen (zum Beispiel Catering oder Lieferdienste) müssen Bio-Standards nicht erfüllen, aber können dann nur vegetarisch oder vegan abgerechnet werden.
    4. Zur Erstattung von Speisen ist ein Antrag beim Finanzreferat zu stellen, aus dem Eindeutig hervorgeht, ob die Kriterien unter Abschnitt 1.1. und 1.2. eingehalten werden. Ist das anhand des Kassenbons, Quittungen oder Ähnlichen nicht zu erkennen, ist ein Nachweis (zum Beispiel in Textform, per Foto, Etikett) zu erbringen.“

und weiter:

„§3 Finanzierung von Getränken

(1) Folgende Kriterien müssen bei der Finanzierung von Getränken eingehalten werden:

  1. Getränke müssen in Glasverpackungen und/oder Mehrwegverpackungen gekauft worden sein. Getränke in Plastik-Einwegpfandflaschen, pfandlosen Plastikflaschen oder in Tetra-Pack können nicht erstattet werden.
  2. Biologisch zertifizierte Getränke sollen nicht biologisch zertifizierten Getränken vorgezogen werden.“

 

Weiter regelt die Nachhaltigkeitsordnung, was Reisekosten, Ausstattungsgegenstände und Verbrauchsmaterialien betrifft. Beispielsweise wird Einweg-Geschirr nicht mehr erstattet und Kleidung nur, wenn diese in der EU herstellt oder fair gehandelt wurde. Außerdem muss die Kleidung biologisch und vegan produziert sein.

Ausnahmeregelungen sind vorgesehen, jedoch restriktiv ausgelegt, eine Begründung ist erforderlich. Widersprüche gegen Entscheidungen werden durch das StuPa behandelt.

In diesem Zusammenhang lag beim AStA Nachholbedarf vor, da der ehemalige AStA-Bus ein älteres Modell mit der EURO 3 Schadstoffklasse war und seit Jahren EURO 5 und 6 üblich ist. Für eine Neuanschaffung bzw. Ersatzbeschaffung liegen Kriterien vor: „Eine Neuanschaffung soll nur erfolgen, wenn sie ökologisch sinnvoller ist. Ist die Notwendigkeit einer Anschaffung gegeben, soll der Erwerb gebrauchter Gegenstände einer Anschaffung von Neuprodukten vorgezogen werden, sofern dies ökologisch nicht schädlicher wäre.“ Weiter kommt hinzu, dass die Regionalität, kurze Transportwege und das Siegel des Blauen Engels berücksichtigt werden soll. PKWs mit dem Blauen Engel gibt es bisher nicht, außer die Studierendenschaft überlegt sich, einen Mercedes-Benz Omnibus eCitaro im Wert ab ca. 500.000 Euro anzuschaffen, dieser besitzt den Blauen Engel.

Die StuPa Sitzung beginnt via Zoom um 15:30 Uhr am Mittwoch, 3. Juni 2020 – Jeder Studierende ist Rede- und Antragsberechtigt.


Foto: flickr (CC BY-ND 2.0) – Wissenschaftsjahr – Farmers‘ food market stall with variety of organic vegetable.

Update 02.06.2020 20:00 Uhr – Wir haben die aktuelle Beschlusslage und Historie der Beschlüsse aktualisiert.

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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