Die LandesAstenKonferenz Niedersachsen hat Stellung zum NHG bezogen
Bereits in der Vergangenheit hatten wir über die Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) berichtet. Am 16.10.2015 fand im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur die öffentliche Anhörung über den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen“, dem neuen NHG, statt. Hierzu wurde auch von der LandesAstenKonferenz (LAK) Niedersachsen, einem Zusammenschluss einiger Asten in Niedersachsen, nachfolgende Stellungnahme im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur im Landtag veröffentlicht. Die LAK vertritt die Studierendenschaften als exekutives Organ, der AStA die Interessen von 13 von insgesamt 27 privaten und öffentlichen Hochschulen in Niedersachsen. Aus dem AStA der Universität Lüneburg beteiligen sich einige sehr engagiert in der LAK.
Hier die vollständige Stellungnahme:
„Der lange nötige und vielfach geforderte Paradigmenwechsel im Hochschulwesen ist im vorgelegten Entwurf leider absolut nicht zu erkennen. Die meisten der geänderten Punkte sind entweder durch das Urteil vom Bundesverfassungsgericht nötig geworden, oder reine Kosmetik.
Der Entwurf bedeutet ein Festhalten an der unternehmerischen Hochschule, er ist damit eine Absage gegenüber einer Hochschule, die gleichmäßig und gleichberechtigt von allen Statusgruppen gestaltet wird. Wettbewerbsgeleitete Managementstrukturen und Standortwettbewerb prägen aktuell die Hochschulen. Die sowieso nicht ausreichende Finanzierung sorgt für Konkurrenz um Geldmittel, die aktuelle Generation von Präsident*innen befeuert dazu noch einen unnötigen Wettbewerb um Studieninteressierte. Die Bildung wird an marktwirtschaftlich begründete Zwänge angepasst, eine bedingungslose und freie Bildung ist, unter diesen Umständen, kaum möglich.
Dazu zeigen Abbrecher*innenzahlen sowie Statistiken zu Burnout, Depression und Medikamentenmissbrauch, dass das aktuelle Bachelor- und Masterstudium, welches oft rein auf Verwertbarkeit ausgerichtet ist, Menschen krank macht. Der Druck, sich Regelstudienzeiten und Prüfungszwängen anzupassen, ist oft größer, als die Möglichkeit, die noch gebliebenen Freiheiten zu nutzen. Eine interessengeleitete Bildung, welche daran ausgerichtet ist, mündige Menschen zur gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen, ist spätestens mit der Umsetzung der Bologna-Reform endgültig gegenüber der Hochschule als Ausbildungsanstalt für stromlinienförmige Konsument*innen gewichen – und dies liegt nicht etwa an den einzelnen Studierenden, sondern an der Ausrichtung von Bildungssystem und Gesellschaft. 16 Jahre nach Bologna stellt sich die Frage, ob Bildungsprozesse in all ihrer Vielfalt noch als an sich wertvoll, als Selbstzweck und autonomiefördernd begriffen werden oder ob sich ihr Wert nur nach evaluierbarem Output bemisst und vorbereiten soll auf eine Praxis der Ein- und Unterordnung.
In der Bildungspolitik ist es augenscheinlich dringend nötig, die Aufgabe von Hochschule neu zu verstehen. Die Gestaltung einer sozial gerechten, friedlichen, ökologisch nachhaltigen und demokratischen Gesellschaft sollte doch eigentlich die essentielle Aufgabe von Hochschule und Bildung insgesamt sein. Wir sind uns bewusst, dass sich all dies sicherlich nicht allein im Hochschulgesetz von Niedersachsen lösen lässt. Zu erkennen ist aktuell aber nicht einmal der Versuch.
Die Landesastenkonferenz zeigt sich dementsprechend unzufrieden. Die geänderten Inhalte beeinflussen die hochschulinterne Demokratie in keinster Weise, von einer tatsächlichen Stärkung der Beteiligungskultur zu sprechen, ginge deutlich zu weit. Grundlegende Hürden, welche Partizipation erschweren oder echte Teilhabe unmöglich machen, werden kaum abgebaut.
Die institutionalisierte Vertretung von Promovierenden ist ein wichtiger Schritt zu besserer Teilhabe. Warum aber wird beispielsweise wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen oder studentischen Hilfskräften keine solche Vertretung zugesprochen?
Die Abschaffung der Grenznote für den Master hilft sicherlich bei der Öffnung von Masterstudiengängen. Die Problematik von mangelnden Plätzen in vielen Masterfächern, oder die bestehenden Ausschlüsse, die sich schon bei der Zulassung zum Bachelorstudium zeigen, werden nicht angegangen.
Die Stärkung von Gleichstellungsbeauftragen ist begrüßenswert, von einer tatsächlichen Gleichstellung in allen Statusgruppen sowie in den Hochschulgremien sind wir jedoch leider noch weit entfernt.
Bisher vernachlässigt war die Berücksichtigung von Behinderten, durch die Festschreibung einer oder eines Beauftragten für Behinderte wird deren Lage verbessert, wenn die Hochschulen diese Beauftragten nicht ohnehin schon längst selbstständig benannt haben.
Die klare Formulierung einiger, auch erweiterter, Aufgaben für die Senate, wie beispielsweise die Entscheidung über die Entwicklungspläne ist ebenso lange überfällig gewesen.
Die beratende Mitgliedschaft für die Studierendenschaft und den Personalrat in Senaten, Hochschul- und Stiftungsräten ist ein Schritt nach vorne, wenn auch innerhalb des falschen Paradigmas. Dies mag auch der Grund sein, weshalb dieses beratende Mandat nicht für die Sitzungen des Präsidiums gilt – obwohl dort sehr prägende Entscheidungen getroffen werden. Das Präsidium darf jedoch nicht mehr als Spitze einer strengen Hierarchie gesehen werden, sondern als ausführendes Organ eines demokratisch zusammengesetzten Senates, welchem die Entscheidungskompetenz über alle Fragen obliegen sollte, die die gesamte Hochschule betreffen.
Die sogenannte Studierendeninitiative soll als Möglichkeit zur Stärkung studentischer Forderungen fungieren und so ermöglichen, in den Gremien mit mehr Rückhalt zu argumentieren. Hier zeigt sich für uns, dass den gewählten Studierenden in den akademischen Gremien ihre Legitimationsgrundlage abgesprochen wird. Themen können von den gewählten Studierenden schon jetzt in die Senate eingebracht und auch zum Beschluss gebracht werden – dafür ist die studentische Initiative nicht nötig.
Insgesamt vermittelt der vorgelegte Entwurf den Eindruck, dass es eine zu große Distanz und dadurch bedingte Unkenntnis über die Verhältnisse an Hochschulen gibt. Es stellt sich die Frage ob bei den jetzigen Änderungen überhaupt von einer Stärkung der Beteiligungskultur oder von Demokratisierung und Stärkung der Rechte von Studierenden, so wie sie im Koalitionsvertrag versprochen war, gesprochen werden kann.
Hochschule kann nur gestaltet werden, wenn alle Statusgruppen gemeinsam an Themen arbeiten und dies durch die Struktur der Beteiligung gefördert wird. Unter der Voraussetzung, dass die Professor*innen als antagonistisch zu den anderen Statusgruppen verstanden werden und dies selbst in Fragen, bei denen das Verfassungsgericht keine professorale Mehrheit vorgibt, so gehandhabt wird, ist eine Verbesserung der Beteiligungskultur in den Gremien seitens der Gruppen, welche kaum Aussicht darauf haben, gehört zu werden, nicht in Sicht. Haben Sie den Mut, die alten Urteile herauszufordern und anhand aktueller Gegebenheiten zu prüfen – das Verfassungsgericht hat gezeigt, dass es offen für Paradigmenwechsel in Kultur und Politik ist und nicht mehr einer Rechtsinterpretation der Siebzigerjahre nachhängt.
Ohne Perspektive auf tatsächliche Mitgestaltung, ohne Einfluss auf die Ausrichtung der Hochschule und ohne Kontrolle über Vorgänge, die aktuell hinter den verschlossenen Türen des Präsidiums ausgehandelt werden, ist die Beteiligungskultur eine Frage, die nachrangig gegenüber jener der Beteiligungsmöglichkeit bleibt.
Die drängendsten Punkte, die im aktuellen Gesetz angefasst werden müssen, um einem demokratischen Verständnis von Hochschule gerecht zu werden, sind:
– Eine weitergehende Verschiebung von Beschlusskompetenzen aus Präsidien und Dekanaten in die Senate und Fakultätsräte.
– Ein Beratungsrecht für Personal- und Studierendenvertretung in Sitzungen des Präsidiums.
– Eine hochschulöffentliche Ausschreibung auch für nebenamtliche Präsidiumsmitglieder statt der ausschließlichen Möglichkeit des Vorschlages von Präsident*innen für diese Posten.
– Eine bessere Geschlechtergleichstellung nicht nur durch Zielvereinbarungen, sondern durch eine gesetzliche Vorschrift des Kaskadenmodells.
– Nicht nur einen losen Auftrag zur Sicherung guter Arbeitsbedingungen, sondern eine tatsächliche Festschreibung konkreter Ziele in den Arbeits- und Vertretungsbedingungen des Personals an Hochschulen.
– Eine Abschaffung von Langzeitstudiengebühren und Verwaltungskostenbeiträgen, um soziale Ausschlüsse und prekäre Lebensbedingungen von Studierenden nicht weiter zu verschärfen. Wer neben dem Studium seinen Lebensunterhalt verdienen muss, studiert länger – es ist widersinnig, dass dieses Problem durch Langzeitstudiengebühren verschärft wird.
– Einen gesetzlichen Auftrag an die Hochschulen, transparent zu forschen und eine Erweiterung der Aufgaben der Hochschulen um den Passus, dass die Wissenschaft eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft im Sinne sozialer Gerechtigkeit, Frieden und nachhaltiger Entwicklung hat.“
Wann das neue NHG im Plenum, dem Landtag, abgestimmt wird, ist derzeit noch offen. Zuvor befasst sich der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur auf seiner nächsten Sitzung Anfang November mit den offenen Fragen aus der Anhörung, zudem wird ein weiterer Ausschuss um Stellungnahme gebeten.
Autor: Christopher Bohlens