Über Nacht taucht ein Schild am Penny Bockelsberg auf und erklärt einen schlichten Steinkreis zur historischen Stätte. Was steckt dahinter?
Wer sich auf dem Weg zum Penny am Bockelsberg macht, hat es vielleicht schon einmal entdeckt: Ein unscheinbarer Kreis aus Steinen am Rand des Fußwegs wurde über Nacht zur angeblich historischen Sehenswürdigkeit erklärt. Ein Schild und ein wackliges errichtetes Gestell aus Holz reichen aus, um aus ein paar Steinen den „Steinkreis Penny“ zu machen.
Auf den ersten Blick wirkt das Ganze überraschend echt. Erst beim genaueren Hinsehen fallen der ungewöhnliche Text und die scheinbar KI-generierten Bilder auf. Die Figuren und Texturen sind gleichmäßig, makellos und wirken wir eine Collage von Mittelalter-Stereotypen ohne echten inhaltlichen Zusammenhang. Sie entlarven diese Installation.

Laut einer Studentin der beteiligte Gruppe, die anonym bleiben möchte, stehe das Schild seit der Nacht zum Donnerstag (23. April) und sei ein scherzhaftes „Kunstprojekt“. Hintergrund der Aktion sei die Wertschätzung des Ortes als improvisierte Sitzgelegenheit, um dort Backwaren – vor allem Laugenstangen – aus dem nahegelegenen Penny zu essen.
Doch wie legal ist so etwas eigentlich? Auf fremden Grundstücken wäre eine solche Aktion ohen Genehmigung eindeutig unzulässig. Im öffentlichen Raum gilt: Selbst, wenn eine solche Aktion als Straßenkunst oder unter die Kunstfreiheit fallen würde, folgt daraus nicht, dass er öffentlichen Raum ohne Erlaubnis genutzt werden darf. Wie das VG Hamburg (Urteil vom 10.02.2016, Az. 20 K 2855/13) und das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 24.08.2017, Az. 11 B 938/17) festgestellt haben, ist für die Installation eines Kunstwerkes im öffentlichen Raum grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis einzuholen.
So oder so: Die Aktion sorgt für ein Schmunzeln bei denen, die sie entdecken.

Foto: Pam Crane via Pexels
