Es ist Sommer 2022, für Dienstag, 19.07. sind Temperaturen ab 30 Grad vorhergesagt. Ab welcher Temperatur Maßnahmen wie Schreibzeitverlängerungen ergriffen werden sollten, erläutern wir in diesem Artikel.
Hitzefrei, das kennt man nur aus der Schule. Aber auch am Arbeitsplatz oder an der Hochschule gibt es ein paar Regeln, die für alle Menschen gelten. Denn gerade bei höheren Raumtemperaturen nimmt die Leistungsfähigkeit des Körpers ab.
Regelungen für Mitarbeitende
Unter welchen Temperaturen gearbeitet werden darf, regelt Paragraf 3 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) in Verbindung mit Ziffer 3.5 Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Denn in Arbeitsräumen muss eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur von maximal 26 Grad herrschen.
Andernfalls kennt die ASR drei Stufen von Temperaturschwellen:
- 26 Grad – Hier muss der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen.
- 30 Grad – Hier müssen technische Maßnahmen ergriffen werden, wie z.B. Sonnenschutz, Lüftung in der Nacht oder frühe Morgenstunden, Wärmeabstrahlende Geräte wie Laserdrucker aus den Räumen entfernen, Gleitzeitregelungen, Getränke bereitstellen, etc.
- 35 Grad – Hier müssen Hilfsmittel wie z.B. Luftduschen oder Hitzepausen angeboten werden.
Näheres dazu findet sich beispielsweise bei der IG Metall – Was tun bei Hitze am Arbeitsplatz?
Gerade im Leuphana Zentralgebäude kommt es im Sommer in einigen Räumen zu einer sehr hohen Wärmebelastung. Auf die damalig geplanten Kühldecken, die Optimierung der Lüftungsanlagen und Betonkerntemperierung wurde wegen der ohnehin hohen Kostensteigerungen verzichtet.
Regelungen für Studierende
Studierende sind keine Angestellten oder Mitarbeitende der Hochschule, sondern dort zum Lernen. So ist die Hochschule in einer gewissen Fürsorgepflicht, damit keine Gefährdung der Gesundheit vorliegt. Beispielsweise können Prüfungen in den Vormittagsstunden anstatt am späten Nachmittag stattfinden, wenn die Temperatur höher ist. In der Vergangenheit gab es hier von den Prüfenden oftmals ein Entgegenkommen – auch, was Pausen oder Schreibzeitverlängerungen angeht.
Die Lehrenden können bereits im Vorwege z.B. mit einer E-Mail auf den Umstand hingewiesen werden, dass es möglicherweise am Prüfungstag und Prüfungszeit es zu warm im Raum sein könnte. Vorschläge könnten hier gemacht werden.
Bei Prüfungen gilt für die Raumtemperatur:
- Steigt das Thermometer auf mehr als 26 Grad, besteht ein Anfechtungsrecht, weil durch einen Abfall der Leistungsfähigkeit keine Chancengleichheit mehr besteht.
- Steigt das Thermometer auf über 30 Grad, besteht sogar ein Anspruch auf Maßnahmen, die durch die Prüfenden erlassen werden müssen, wie zum Beispiel Lüften, Ventilatoren aufstellen, Erfrischungspausen einlegen oder die Schreibzeit zu verlängern.
- Ab 35 Grad ist die Prüfung vorbei, denn dann besteht eine konkrete Gesundheitsgefahr für die Prüfungsteilnehmer:innen und ein sog. prüfungsunfähiger Raumzustand ist eingetreten.
Bei der Ermittlung der Raumtemperatur sollten mehrere Thermometer verwendet werden um einen guten Mittelwert bei Abweichungen bilden zu können.
Jedenfalls bei der Prüfung sollte unverzüglich gerügt und eine schriftliche Bestätigung der Rüge erbittet werden, um in einem späteren Prüfungsanfechtungsverfahren seiner Rügeobliegenheit genüge getan zu haben. Der Dialog mit dem:der Prüfer:in ist hilfreich, bei Problemen können die FGVen oder Fachschaften vermitteln.
Aber jede:r Studierende kann den hohen Temperaturen auch durch einfache Maßnahmen selbst entgegenwirken:
- In Stufen-Hörsälen ist die Temperatur oben im Raum am höchsten, daher empfiehlt sich ein Sitzplatz weiter unten
- Ausreichend Getränke mitnehmen, insbesondere Wasser
- Leichte Kleidung tragen
- Ausgeschlafen zur Prüfung gehen
- Pausen nutzen
Bild: Temperatur Klimawandel Die Globale Erwärmung – (c) Pixabay